*[[Kai Börnert]] ''Aus der Regulations-Medizin der Erfahrung zur Energie-Informations-Medizin der Wissenschaft'' - Prof. Dr. nauk. (VEKK Moskau) Dr. med. Kai Börnert, Grimma, Dr. med. Manuela Wagner, Grimma (akadem. [[Scheintitel]]: Scheinakademische Titel, die sich auf eine russische angebliche "Oberste Interakademische Attestationskommission" (VMAK) oder ein russisches angebliches "Oberstes Sachverständigen- und Qualifikationskomitee" (VEKK) beziehen, mit den Titeln "Doktor Nauk" und "Professor" sind in der Bundesrepublik Deutschland nicht staatlich anerkannt i.S.v. § 34 a BerlHG. Sie dürfen deshalb in Deutschland auch nicht mit Hinweis auf die verleihende Stelle (VEKK Moskau oder VMAK) geführt werden. Dies ergibt sich aus dem Urteil des Berufsgerichts für Heilberufe Berlin vom 3.12.2014 im Fall (Az. 90 K 7.13 T).<ref>Vor der Obersten Interakademischen Attestationskommission (VMAK) verteidigte und von dem Obersten Sachverständigen- und Qualifikationskomitee (VEKK) verliehene akademische Grade (Doktor Nauk) und Titel (Professor) sind nicht staatlich anerkannt i.S.v. § 34 a BerlHG. Sie dürfen deshalb in Deutschland auch nicht mit Hinweis auf die verleihende Stelle (VEKK Moskau) geführt werden. § 34a Abs 1 HSchulG BE, § 34a Abs 5 HSchulG BE, § 2 Abs 5 ÄBerufsO<br>https://www.juris.de/jportal/prev/JURE150000341</ref>) | *[[Kai Börnert]] ''Aus der Regulations-Medizin der Erfahrung zur Energie-Informations-Medizin der Wissenschaft'' - Prof. Dr. nauk. (VEKK Moskau) Dr. med. Kai Börnert, Grimma, Dr. med. Manuela Wagner, Grimma (akadem. [[Scheintitel]]: Scheinakademische Titel, die sich auf eine russische angebliche "Oberste Interakademische Attestationskommission" (VMAK) oder ein russisches angebliches "Oberstes Sachverständigen- und Qualifikationskomitee" (VEKK) beziehen, mit den Titeln "Doktor Nauk" und "Professor" sind in der Bundesrepublik Deutschland nicht staatlich anerkannt i.S.v. § 34 a BerlHG. Sie dürfen deshalb in Deutschland auch nicht mit Hinweis auf die verleihende Stelle (VEKK Moskau oder VMAK) geführt werden. Dies ergibt sich aus dem Urteil des Berufsgerichts für Heilberufe Berlin vom 3.12.2014 im Fall (Az. 90 K 7.13 T).<ref>Vor der Obersten Interakademischen Attestationskommission (VMAK) verteidigte und von dem Obersten Sachverständigen- und Qualifikationskomitee (VEKK) verliehene akademische Grade (Doktor Nauk) und Titel (Professor) sind nicht staatlich anerkannt i.S.v. § 34 a BerlHG. Sie dürfen deshalb in Deutschland auch nicht mit Hinweis auf die verleihende Stelle (VEKK Moskau) geführt werden. § 34a Abs 1 HSchulG BE, § 34a Abs 5 HSchulG BE, § 2 Abs 5 ÄBerufsO<br>https://www.juris.de/jportal/prev/JURE150000341</ref>) |