In der Werbung zu den Healy-Geräten bleibt man in der Werbung sehr vorsichtig, da es sich bei diesem Wellness-Zapper lediglich um ein Medizinprodukt Klasse II A handelt. Die Art der Webeversprechen für diese Produktklasse sind im jeweiligen nationalen Heilmittelwerbegesetz geregelt. Werbeaussagen können daher von Land zu Land unterschiedlich sein.
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In der Werbung zu den Healy-Geräten bleibt man in der Werbung sehr vorsichtig, da es sich bei diesem Wellness-Zapper lediglich um ein Medizinprodukt Klasse II A handelt. Die Art der Webeversprechen für diese Produktklasse sind im jeweiligen nationalen Heilmittelwerbegesetz geregelt. Werbeaussagen können daher von Land zu Land unterschiedlich sein. In Deutschland gilt beispielsweise, dass es bei Medizinprodukten im Gegensatz zu Arzneimitteln um Instrumente, Apparate und Vorrichtungen geht, die nicht pharmakologisch oder immunologisch (und somit nicht wie Arzneimittel) wirken und eingesetzt werden.<ref>https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Aufgaben/Abgrenzung-und-Klassifizierung/_node.html</ref>