Im Februar 2014 wurde GFE-Gründer Horst Kirsten wegen Betrugs zu neun Jahren Gefängnis verurteilt, Karl Meyer zu fünfeinhalb Jahren. Auch alle anderen elf Angeklagten wurden zu drei- bis sechsjährigen Haftstrafen verurteilt.<ref>[http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/abzocke-per-schneeballsystem-hohe-haftstrafen-fuer-betrug-mit-blockheizkraftwerken-1.1900281 Hohe Haftstrafen für Betrug mit Blockheizkraftwerken. Sueddeutsche.de, 27. Februar 2014]</ref> Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft werde gegen über 40 weitere Personen ermittelt. Die Verurteilten waren für schuldig befunden worden, mit ihren nicht funktionierenden Kleinkraftwerken 1.417 Kunden um mehr als 62 Millionen Euro betrogen zu haben. | Im Februar 2014 wurde GFE-Gründer Horst Kirsten wegen Betrugs zu neun Jahren Gefängnis verurteilt, Karl Meyer zu fünfeinhalb Jahren. Auch alle anderen elf Angeklagten wurden zu drei- bis sechsjährigen Haftstrafen verurteilt.<ref>[http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/abzocke-per-schneeballsystem-hohe-haftstrafen-fuer-betrug-mit-blockheizkraftwerken-1.1900281 Hohe Haftstrafen für Betrug mit Blockheizkraftwerken. Sueddeutsche.de, 27. Februar 2014]</ref> Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft werde gegen über 40 weitere Personen ermittelt. Die Verurteilten waren für schuldig befunden worden, mit ihren nicht funktionierenden Kleinkraftwerken 1.417 Kunden um mehr als 62 Millionen Euro betrogen zu haben. |