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==Wortmarke "Berliner Tageszeitung" und "Berliner Tageblatt"==
 
==Wortmarke "Berliner Tageszeitung" und "Berliner Tageblatt"==
"Berliner Tageszeitung" wurde als Wortmarke unter der Registernummer 30634995 geschützt.<ref>https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/306349957/DE</ref> Anmeldetag war der 2. Juni 2006. Eingetragen wurde die Wortmarke am 8. Februar 2007 und diese wurde am 1. Juli 2016 verlängert. Inhaberin der deutschsprachigen Wortmarke ist Starosud, Hjordis-Louise aus Moskau.<ref>Berliner Tageblatt
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"Berliner Tageszeitung" wurde als Wortmarke unter der Registernummer 30634995 geschützt.<ref>https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/306349957/DE</ref> Anmeldetag war der 2. Juni 2006. Eingetragen wurde die Wortmarke am 8. Februar 2007 und diese wurde am 1. Juli 2016 verlängert. Inhaberin der deutschsprachigen Wortmarke ist Starosud, Hjordis-Louise aus Moskau.<ref>Berliner Tageblatt - Number: 307502805 Class: 16,41,42<br>Owner: Starosud, Hjordis-Louise</ref> Als Vertreter wird der deutsche Rechtsanwalt Felix Damm aus Frankfurt am Main genannt. Als Markeninhaberin wird auch Rosemarie Opitz aufgeführt. Die Marke ist für die Klassen 16; 38; 41 einggetragen, dort aber nicht für Printerzeugnisse.
Number: 307502805 Class: 16,41,42<br>Owner: Starosud, Hjordis-Louise</ref> Als Vertreter wird der deutsche Rechtsanwalt Felix Damm aus Frankfurt am Main genannt. Als Markeninhaberin wird auch Rosemarie Opitz aufgeführt.
      
2008 meldete Starosud, Hjordis-Louise aus Moskau die Wortmarke "Berliner Tageblatt" an. Als Anschrift wird Anwalt Damm genannt.<ref>https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/307502805/DE</ref> Vorherige Anmelderin war Rosemarie Opitz.
 
2008 meldete Starosud, Hjordis-Louise aus Moskau die Wortmarke "Berliner Tageblatt" an. Als Anschrift wird Anwalt Damm genannt.<ref>https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/307502805/DE</ref> Vorherige Anmelderin war Rosemarie Opitz.
   
==Rechtsstreit mit der "Berliner Zeitung" ab 2007==
 
==Rechtsstreit mit der "Berliner Zeitung" ab 2007==
 
Die Berliner Verlag GmbH, Herausgeberin der Berliner Zeitung, verklagte die Berliner Tageszeitung 2007 auf Unterlassung des Namens Berliner Tageszeitung. Sie erwirkte hierzu am 19. Dezember 2007 vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung. Diese wurde jedoch später auf Widerspruch des Prozessbevollmächtigten der Berliner Tageszeitung, Rechtsanwalt W. Hosak (Berlin), durch Urteil des Landgerichts Berlin (Geschäftszeichen: 103 O 298/07) vom 22. Januar 2008 aufgehoben. Demnach sind die Titel Berliner Zeitung und Berliner Tageszeitung nicht verwechslungsfähig. Eine Berufung vor dem Kammergericht Berlin war erfolglos. Eine Verwechslungsgefahr zwischen den Zeitungtiteln Berliner Zeitung und Berliner Tageszeitung ließ sich im gerichtlichen Verfahren nicht belegen (Kammergericht Geschäftszeichen: 5 U 51/08).
 
Die Berliner Verlag GmbH, Herausgeberin der Berliner Zeitung, verklagte die Berliner Tageszeitung 2007 auf Unterlassung des Namens Berliner Tageszeitung. Sie erwirkte hierzu am 19. Dezember 2007 vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung. Diese wurde jedoch später auf Widerspruch des Prozessbevollmächtigten der Berliner Tageszeitung, Rechtsanwalt W. Hosak (Berlin), durch Urteil des Landgerichts Berlin (Geschäftszeichen: 103 O 298/07) vom 22. Januar 2008 aufgehoben. Demnach sind die Titel Berliner Zeitung und Berliner Tageszeitung nicht verwechslungsfähig. Eine Berufung vor dem Kammergericht Berlin war erfolglos. Eine Verwechslungsgefahr zwischen den Zeitungtiteln Berliner Zeitung und Berliner Tageszeitung ließ sich im gerichtlichen Verfahren nicht belegen (Kammergericht Geschäftszeichen: 5 U 51/08).
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