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Das Fernsehmagazin Report Mainz des Südwestrundfunks berichtete am 17. Oktober 2005, dass im offenen Forum von Muslim-Markt eine Mubahala (Verfluchung) gegen den bekannten Orientalisten Hans-Peter Raddatz veröffentlicht wurde. Diese Bitte um ein Gottesurteil lautete:
 
Das Fernsehmagazin Report Mainz des Südwestrundfunks berichtete am 17. Oktober 2005, dass im offenen Forum von Muslim-Markt eine Mubahala (Verfluchung) gegen den bekannten Orientalisten Hans-Peter Raddatz veröffentlicht wurde. Diese Bitte um ein Gottesurteil lautete:
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{{Zitat|Wenn der Islam so ist, wie Herr Raddatz es immer wieder vorstellt, dann möge der allmächtige Schöpfer alle Anhänger jener Religion vernichten! Und wenn Herr Raddatz ein Hassprediger und Lügner ist, dann möge der allmächtige Schöpfer ihn für seine Verbrechen bestrafen und diejenigen, die trotz mehrfacher Hinweise auf die verbreiteten Unwahrheiten von Raddatz immer noch darauf bestehen, auch.|Muslim-Forum, 15. September 2005|zitiert in: Marcus Hammerschmitt: [https://www.heise.de/tp/features/Neues-vom-Kulturkampf-3403299.html Neues vom Kulturkampf], Telepolis, 23. Oktober 2005}}
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:''Wenn der Islam so ist, wie Herr Raddatz es immer wieder vorstellt, dann möge der allmächtige Schöpfer alle Anhänger jener Religion vernichten! Und wenn Herr Raddatz ein Hassprediger und Lügner ist, dann möge der allmächtige Schöpfer ihn für seine Verbrechen bestrafen und diejenigen, die trotz mehrfacher Hinweise auf die verbreiteten Unwahrheiten von Raddatz immer noch darauf bestehen, auch.''<ref>Muslim-Forum, 15. September 2005, zitiert in: Marcus Hammerschmitt: [https://www.heise.de/tp/features/Neues-vom-Kulturkampf-3403299.html Neues vom Kulturkampf], Telepolis, 23. Oktober 2005</ref>
    
Die von Raddatz beauftragten Islamexperten Tilman Nagel und Gerd-Rüdiger Puin kamen in ihren der Staatsanwaltschaft zugeleiteten Schriften zum Schluss, dass die Erklärung im Internet als verklausulierter Aufruf zum Mord zu verstehen sei. Am 19. Oktober 2005 wurden nach Berichten verschiedener Medien von der Bundesanwaltschaft Ermittlungen gegen die Betreiber wegen Aufrufs zum Mord aufgenommen. Der Muslim-Markt hat wiederholt dementiert, einen Aufruf zum Mord begangen zu haben und wies die Vorwürfe zurück.
 
Die von Raddatz beauftragten Islamexperten Tilman Nagel und Gerd-Rüdiger Puin kamen in ihren der Staatsanwaltschaft zugeleiteten Schriften zum Schluss, dass die Erklärung im Internet als verklausulierter Aufruf zum Mord zu verstehen sei. Am 19. Oktober 2005 wurden nach Berichten verschiedener Medien von der Bundesanwaltschaft Ermittlungen gegen die Betreiber wegen Aufrufs zum Mord aufgenommen. Der Muslim-Markt hat wiederholt dementiert, einen Aufruf zum Mord begangen zu haben und wies die Vorwürfe zurück.
    
Im März 2006 erhob die Staatsanwaltschaft Oldenburg Anklage, doch das Landgericht Oldenburg lehnte durch Beschluss vom 23. Oktober 2006 die Eröffnung des Hauptverfahrens ab.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de/download/115040/Archiv_der_Pressemitteilungen_des_OLG_Oldenburg_vom_23.01.1997-10.10.2016.pdf |titel=Archiv der Pressemitteilungen des OLG Oldenburg vom 23.01.1997 - 10.10.2016 |hrsg=Oberlandesgericht Oldenburg |zugriff=2017-08-09 |format=PDF 1,82MB}}</ref> Diese Entscheidung wurde vom OLG Oldenburg bestätigt<ref>[http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&docid=KORE210622006&psml=bsndprod.psml&max=true OLG Niedersachsen, Beschluss vom 23. Oktober 2006 – 1 Ws 422/06].</ref> und so begründet: ''Danach beinhaltet die Erklärung keine Morddrohung oder Anstiftung zum Mord, sondern lediglich eine Verwünschungsformel in Form einer sogenannten „Mubahala“, die im arabisch-islamischen Kulturkreis geläufig und verbreitet ist. Eine solche Verwünschungsformel impliziert danach den Wunsch, denjenigen, der im Unrecht ist, mit einer Bestrafung durch Gott zu verfluchen.''
 
Im März 2006 erhob die Staatsanwaltschaft Oldenburg Anklage, doch das Landgericht Oldenburg lehnte durch Beschluss vom 23. Oktober 2006 die Eröffnung des Hauptverfahrens ab.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de/download/115040/Archiv_der_Pressemitteilungen_des_OLG_Oldenburg_vom_23.01.1997-10.10.2016.pdf |titel=Archiv der Pressemitteilungen des OLG Oldenburg vom 23.01.1997 - 10.10.2016 |hrsg=Oberlandesgericht Oldenburg |zugriff=2017-08-09 |format=PDF 1,82MB}}</ref> Diese Entscheidung wurde vom OLG Oldenburg bestätigt<ref>[http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&docid=KORE210622006&psml=bsndprod.psml&max=true OLG Niedersachsen, Beschluss vom 23. Oktober 2006 – 1 Ws 422/06].</ref> und so begründet: ''Danach beinhaltet die Erklärung keine Morddrohung oder Anstiftung zum Mord, sondern lediglich eine Verwünschungsformel in Form einer sogenannten „Mubahala“, die im arabisch-islamischen Kulturkreis geläufig und verbreitet ist. Eine solche Verwünschungsformel impliziert danach den Wunsch, denjenigen, der im Unrecht ist, mit einer Bestrafung durch Gott zu verfluchen.''
   
== Weblinks ==
 
== Weblinks ==
 
* [http://www.muslim-markt.de/ Muslim-Markt]
 
* [http://www.muslim-markt.de/ Muslim-Markt]
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* Gunther Latsch: [http://www.spiegel.de/spiegel/spiegelspecial/d-56323086.html ''Hetze im Netz.''] In: ''Der Spiegel Spezial'', 25. März 2008
 
* Gunther Latsch: [http://www.spiegel.de/spiegel/spiegelspecial/d-56323086.html ''Hetze im Netz.''] In: ''Der Spiegel Spezial'', 25. März 2008
 
* http://www.verfassungsschutz.de/download/SHOW/vsbericht_2004.pdf Verfassungsschutzbericht 2004, Abschnitt über den Muslim-Markt auf S. 239/240 (PDF; 3,37 MB)
 
* http://www.verfassungsschutz.de/download/SHOW/vsbericht_2004.pdf Verfassungsschutzbericht 2004, Abschnitt über den Muslim-Markt auf S. 239/240 (PDF; 3,37 MB)
   
==Quellennachweise==
 
==Quellennachweise==
 
<references />
 
<references />
 
{{Wikipedia|Wikititel=Muslim-Markt|Jahr=2020|Monat=7}}
 
{{Wikipedia|Wikititel=Muslim-Markt|Jahr=2020|Monat=7}}
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