Das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse steht in Deutschland unter Strafe (StGB, § 278) und damit ist nach gängiger juristischer Meinung nicht nur das Aufführen falscher Gründe und Tatsachen, sondern auch das Ziehen falscher Schlussfolgerungen gemeint: "Von der Unrichtigkeit eines Gesundheitszeugnisses ist auszugehen, wenn wesentliche Feststellungen nicht im Einklang mit den Tatsachen stehen oder nicht mit dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft in Einklang zu bringen sind." (Fenger 2009) - und aus Umständen, die das RKI als zuständige Behörde expressis verbis als "falsche Kontraindikation" veröffentlicht, eine Impfunfähigkeit zu schlussfolgern und zu bescheinigen, dürfte nur in sehr seltenen Einzelfällen mit dem anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft in Einklang zu bringen sein. | Das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse steht in Deutschland unter Strafe (StGB, § 278) und damit ist nach gängiger juristischer Meinung nicht nur das Aufführen falscher Gründe und Tatsachen, sondern auch das Ziehen falscher Schlussfolgerungen gemeint: "Von der Unrichtigkeit eines Gesundheitszeugnisses ist auszugehen, wenn wesentliche Feststellungen nicht im Einklang mit den Tatsachen stehen oder nicht mit dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft in Einklang zu bringen sind." (Fenger 2009) - und aus Umständen, die das RKI als zuständige Behörde expressis verbis als "falsche Kontraindikation" veröffentlicht, eine Impfunfähigkeit zu schlussfolgern und zu bescheinigen, dürfte nur in sehr seltenen Einzelfällen mit dem anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft in Einklang zu bringen sein. |