Anlässlich einer polizeilichen Vorladung in Heidelberg am 15. April kam es zu einer nicht angemeldeten Versammlung von rund 100 Personen vor dem Gebäude der Kriminalpolizei. Anlass war der Vorwurf „wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten gemäß Paragraf 111 Strafgesetzbuch“, also Aufruf gegen behördliche Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung gegen eine Coronavirus-Infektion. Konkret ging es um ihren Aufruf zu der bundesweiten Demonstration „Coronoia 2020“. Die Polizei selbst versuchte kurz die Versammlung aufzulösen, verzichtete aber auf eine Räumung aus Gründen der Verhältnismässigkeit. Beate Bahner hielt eine Ansprache und erklärte sich bei der Staatsanwaltschaft und der Polizei entschuldigen zu wollen für ihre "Straftat". Sie machte auch Schilderungen, die den Inhalt einer vorherigen Tonaufnahme zu ihrer Unterbringung widersprechen sollen. Sie wandte sich auch gegen ''"Gerüchte in der rechten Lügenpresse"'' und von ''"Verschwörern"''. ''"Ich möchte das gerne klarstellen - es war ganz anders"''. So habe sie sich eine Kopfverletzung in betrunkenen Zustand zugezogen und sei vom Fahrrad gefallen. Sie verlas auch einen Text, der auf ihrer Webseite zu finden ist, in dem zu Verstössen gegen behördlichen Anordnungen aufgerufen wird. Ein offenbar vorab abgesprochenes Interview mit [[Impfgegner]] [[Hans Tolzin]] fand nicht statt. Am Abend des 15. April behauptet Hans Tolzin mit Beate Bahner telefoniert zu haben. Bei dieser Gelegenheit habe sie ihm mitgeteilt, dass ihre Angaben aus dem Tondokument (u.a. Verletzung durch Polizisten) "authentisch" seien und ihre späteren Angaben anlässlich der Versammlung seien "reine Ironie" gewesen. Tolzin: | Anlässlich einer polizeilichen Vorladung in Heidelberg am 15. April kam es zu einer nicht angemeldeten Versammlung von rund 100 Personen vor dem Gebäude der Kriminalpolizei. Anlass war der Vorwurf „wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten gemäß Paragraf 111 Strafgesetzbuch“, also Aufruf gegen behördliche Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung gegen eine Coronavirus-Infektion. Konkret ging es um ihren Aufruf zu der bundesweiten Demonstration „Coronoia 2020“. Die Polizei selbst versuchte kurz die Versammlung aufzulösen, verzichtete aber auf eine Räumung aus Gründen der Verhältnismässigkeit. Beate Bahner hielt eine Ansprache und erklärte sich bei der Staatsanwaltschaft und der Polizei entschuldigen zu wollen für ihre "Straftat". Sie machte auch Schilderungen, die den Inhalt einer vorherigen Tonaufnahme zu ihrer Unterbringung widersprechen sollen. Sie wandte sich auch gegen ''"Gerüchte in der rechten Lügenpresse"'' und von ''"Verschwörern"''. ''"Ich möchte das gerne klarstellen - es war ganz anders"''. So habe sie sich eine Kopfverletzung in betrunkenen Zustand zugezogen und sei vom Fahrrad gefallen. Sie verlas auch einen Text, der auf ihrer Webseite zu finden ist, in dem zu Verstössen gegen behördlichen Anordnungen aufgerufen wird. Ein offenbar vorab abgesprochenes Interview mit [[Impfgegner]] [[Hans Tolzin]] fand nicht statt. Am Abend des 15. April behauptet Hans Tolzin mit Beate Bahner telefoniert zu haben. Bei dieser Gelegenheit habe sie ihm mitgeteilt, dass ihre Angaben aus dem Tondokument (u.a. Verletzung durch Polizisten) "authentisch" seien und ihre späteren Angaben anlässlich der Versammlung seien "reine Ironie" gewesen. Tolzin: |