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| In Folge erliess Beate Bahne als Privatperson eine so genannte "Corona-Verordnung". Ausserdem verbreitete sie, von dem "lauteste[n] Polizeihelikopter aller Zeiten" verfolgt zu werden. | | In Folge erliess Beate Bahne als Privatperson eine so genannte "Corona-Verordnung". Ausserdem verbreitete sie, von dem "lauteste[n] Polizeihelikopter aller Zeiten" verfolgt zu werden. |
| ===Unterbringung nach PsychKHG BaWü=== | | ===Unterbringung nach PsychKHG BaWü=== |
− | Nach Presseberichten sei sie auf die Strasse gegangen und habe Autofahrer angehalten mit der Bitte die Polizei zu rufen, da sie sich von zwei mutmasslichen Killern verfolgt fühle.<ref>https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_87699240/corona-polizei-bringt-coronoia-anwaeltin-beate-bahner-in-die-psychiatrie-.html</ref> Die Rhein-Neckar-Zeitung berichtete, dass sie der Polizei gegenüber "einen sehr verwirrten Eindruck gemacht" habe, und gegen ihren Willen in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht worden sei.<ref>https://www.rnz.de/nachrichten/heidelberg_artikel,-nach-aufruf-zu-corona-demo-heidelberger-anwaeltin-in-psychiatrischer-einrichtung-update-_arid,508747.html</ref> Das baden-würtembergische Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz - PsychKHG) in der Fassung vom 25. November 2014/25. Juni 2019 regelt die Einschränkungen von Grundrechten psychisch Kranker. Im Landesgesetz heisst es: | + | Eine zweitägige Einweisung in eine psychiatrische Klinik am 12. April 2020 führte zu weiteren Presseberichten und einer Resonanz in so genannten "alternativen Medien". Nach Presseberichten sei sie auf die Strasse gegangen und habe Autofahrer angehalten mit der Bitte die Polizei zu rufen, da sie sich von zwei mutmasslichen Killern verfolgt fühle. Auch habe ein Auto ihre Garageneinfahrt blockiert.<ref>https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_87699240/corona-polizei-bringt-coronoia-anwaeltin-beate-bahner-in-die-psychiatrie-.html</ref> Die Rhein-Neckar-Zeitung berichtete, dass sie der Polizei gegenüber "einen sehr verwirrten Eindruck gemacht" habe, und gegen ihren Willen in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht worden sei.<ref>https://www.rnz.de/nachrichten/heidelberg_artikel,-nach-aufruf-zu-corona-demo-heidelberger-anwaeltin-in-psychiatrischer-einrichtung-update-_arid,508747.html</ref> Das baden-würtembergische Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz - PsychKHG) in der Fassung vom 25. November 2014/25. Juni 2019 regelt die Einschränkungen von Grundrechten psychisch Kranker. Im Landesgesetz heisst es: |
| :..''§ 13 Voraussetzungen der Unterbringung - (1) Personen im Sinne von § 1 Nummer 1 können gegen ihren Willen in einer nach § 14 anerkannten Einrichtung untergebracht werden, wenn sie unterbringungsbedürftig sind...(3) Unterbringungsbedürftig ist, wer infolge einer psychischen Störung nach § 1 Nummer 1 sein Leben oder seine Gesundheit erheblich gefährdet oder eine erhebliche gegenwärtige Gefahr für Rechtsgüter anderer darstellt, wenn die Gefährdung oder Gefahr nicht auf andere Weise abgewendet werden kann..§ 16 - Fürsorgliche Aufnahme und Zurückhaltung - (3) Die aufgenommene oder zurückgehaltene Person ist unverzüglich von einer Ärztin oder einem Arzt der anerkannten Einrichtung zu untersuchen. Bestätigt die Untersuchung die Annahme der Voraussetzungen für eine Unterbringung nicht, so ist die Person sofort zu entlassen. (4) Die anerkannte Einrichtung hat den Antrag auf Anordnung der Unterbringung unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf des zweiten Tags nach der Aufnahme oder Zurückhaltung abzusenden, falls eine weitere Unterbringung gegen den Willen der betroffenen Person erforderlich erscheint. Fällt die Aufnahme oder Zurückhaltung auf einen Freitag, ist der Antrag spätestens bis zum darauffolgenden Montag, zwölf Uhr, zu stellen..'' | | :..''§ 13 Voraussetzungen der Unterbringung - (1) Personen im Sinne von § 1 Nummer 1 können gegen ihren Willen in einer nach § 14 anerkannten Einrichtung untergebracht werden, wenn sie unterbringungsbedürftig sind...(3) Unterbringungsbedürftig ist, wer infolge einer psychischen Störung nach § 1 Nummer 1 sein Leben oder seine Gesundheit erheblich gefährdet oder eine erhebliche gegenwärtige Gefahr für Rechtsgüter anderer darstellt, wenn die Gefährdung oder Gefahr nicht auf andere Weise abgewendet werden kann..§ 16 - Fürsorgliche Aufnahme und Zurückhaltung - (3) Die aufgenommene oder zurückgehaltene Person ist unverzüglich von einer Ärztin oder einem Arzt der anerkannten Einrichtung zu untersuchen. Bestätigt die Untersuchung die Annahme der Voraussetzungen für eine Unterbringung nicht, so ist die Person sofort zu entlassen. (4) Die anerkannte Einrichtung hat den Antrag auf Anordnung der Unterbringung unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf des zweiten Tags nach der Aufnahme oder Zurückhaltung abzusenden, falls eine weitere Unterbringung gegen den Willen der betroffenen Person erforderlich erscheint. Fällt die Aufnahme oder Zurückhaltung auf einen Freitag, ist der Antrag spätestens bis zum darauffolgenden Montag, zwölf Uhr, zu stellen..'' |
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− | Eine zweitägige Einweisung in eine psychiatrische Klinik am 12. April 2020 führte zu weiteren Presseberichten und einer Resonanz in so genannten "alternativen Medien". Nach Angaben des Polizeipräsidiums Mannheim habe man Beate Bahner nach ''Personenkontrolle mit anschließendem tätlichen Angriff und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Klinik gebracht; Ermittlungen dauern an.'' Es gebe jedoch keinen Zusammenhang zur vorherigen Ermittlungen gegen sie: ''In diesem Zusammenhang stellt das Polizeipräsidium Mannheim klar, dass die polizeilichen Maßnahmen am Sonntagabend nicht im Zusammenhang mit den vorgenannten Ermittlungen stehen..'' Im Bericht heisst es:
| + | Nach Angaben des Polizeipräsidiums Mannheim habe man Beate Bahner nach ''Personenkontrolle mit anschließendem tätlichen Angriff und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Klinik gebracht; Ermittlungen dauern an.'' Es gebe jedoch keinen Zusammenhang zur vorherigen Ermittlungen gegen sie: ''In diesem Zusammenhang stellt das Polizeipräsidium Mannheim klar, dass die polizeilichen Maßnahmen am Sonntagabend nicht im Zusammenhang mit den vorgenannten Ermittlungen stehen..'' Im Bericht heisst es: |
| :''..Am Sonntagabend, kurz vor 20 Uhr, informierte ein Zeuge das Führungs- und Lagezentrum des Polizeipräsidiums Mannheim per Notruf darüber, dass in der Thibautstraße/Bergheimer Straße eine Frau stehe, die angegeben habe, sie werde verfolgt.<br>Eine Streife traf die Frau an und stellte die Personalien fest. Im Rahmen des weiteren Gesprächsverlaufs und aufgrund ihrer Verhaltensweise hielten es die Beamten für erforderlich, medizinische Hilfe einzuholen. Hierzu wurde die Frau festgehalten und sollte in eine Klinik gebracht werden. Daraufhin setzte sie sich zur Wehr und trat mehrfach gegen einen Beamten. Diesbezüglich wurden die Ermittlungen gegen die Verdächtige wegen des Verdachts des tätlichen Angriffs und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte aufgenommen.<br>Anschließend wurde die Frau zur Universitätsklinik Heidelberg gebracht und dort stationär aufgenommen.''<ref>https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/4571057</ref><ref>https://twitter.com/PolizeiMannh…/status/1250058338148253699</ref><ref>"Polizeipräsidium Mannheim, 14.04.2020 – 15:06<br>POL-MA: Heidelberg: Öffentliche Aufforderung zu Straftaten; Staatsanwaltschaft Heidelberg und Kriminalpolizeidirektion Heidelberg ermitteln gegen Heidelberger Rechtsanwältin; Pressemitteilung Nr. 2<br>Heidelberg (ots)<br>Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim<br>Wegen des Verdachts, öffentlich zu einer rechtswidrigen Tat aufgerufen zu haben, ermitteln die Staatsanwaltschaft Heidelberg und das Dezernat Staatsschutz der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg gegen eine Heidelberger Rechtsanwältin. Sie soll über ihre Homepage öffentlich zum Widerstand gegen die staatlich erlassenen Corona-Verordnungen aufgerufen haben. Darüber hinaus soll sie dazu aufgerufen haben, sich am Ostersamstag bundesweit zu einer Demonstration zu versammeln (Pressemitteilung Nr. 1 vom 08.04.2020).<br>In der Öffentlichkeit, namentlich im Internet, kursieren derzeit Berichte über eine zwangsweise Unterbringung der Beschuldigten in einer psychiatrischen Klinik. Hierzu stellen die Staatsanwaltschaft Heidelberg und das Polizeipräsidium Mannheim fest, dass im Rahmen des gegen die Beschuldigte geführten strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens weder die Unterbringung der Beschuldigten in einer psychiatrischen Klinik noch eine sonstige strafprozessuale Zwangsmaßnahme veranlasst wurden. [...]"* | | :''..Am Sonntagabend, kurz vor 20 Uhr, informierte ein Zeuge das Führungs- und Lagezentrum des Polizeipräsidiums Mannheim per Notruf darüber, dass in der Thibautstraße/Bergheimer Straße eine Frau stehe, die angegeben habe, sie werde verfolgt.<br>Eine Streife traf die Frau an und stellte die Personalien fest. Im Rahmen des weiteren Gesprächsverlaufs und aufgrund ihrer Verhaltensweise hielten es die Beamten für erforderlich, medizinische Hilfe einzuholen. Hierzu wurde die Frau festgehalten und sollte in eine Klinik gebracht werden. Daraufhin setzte sie sich zur Wehr und trat mehrfach gegen einen Beamten. Diesbezüglich wurden die Ermittlungen gegen die Verdächtige wegen des Verdachts des tätlichen Angriffs und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte aufgenommen.<br>Anschließend wurde die Frau zur Universitätsklinik Heidelberg gebracht und dort stationär aufgenommen.''<ref>https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/4571057</ref><ref>https://twitter.com/PolizeiMannh…/status/1250058338148253699</ref><ref>"Polizeipräsidium Mannheim, 14.04.2020 – 15:06<br>POL-MA: Heidelberg: Öffentliche Aufforderung zu Straftaten; Staatsanwaltschaft Heidelberg und Kriminalpolizeidirektion Heidelberg ermitteln gegen Heidelberger Rechtsanwältin; Pressemitteilung Nr. 2<br>Heidelberg (ots)<br>Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim<br>Wegen des Verdachts, öffentlich zu einer rechtswidrigen Tat aufgerufen zu haben, ermitteln die Staatsanwaltschaft Heidelberg und das Dezernat Staatsschutz der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg gegen eine Heidelberger Rechtsanwältin. Sie soll über ihre Homepage öffentlich zum Widerstand gegen die staatlich erlassenen Corona-Verordnungen aufgerufen haben. Darüber hinaus soll sie dazu aufgerufen haben, sich am Ostersamstag bundesweit zu einer Demonstration zu versammeln (Pressemitteilung Nr. 1 vom 08.04.2020).<br>In der Öffentlichkeit, namentlich im Internet, kursieren derzeit Berichte über eine zwangsweise Unterbringung der Beschuldigten in einer psychiatrischen Klinik. Hierzu stellen die Staatsanwaltschaft Heidelberg und das Polizeipräsidium Mannheim fest, dass im Rahmen des gegen die Beschuldigte geführten strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens weder die Unterbringung der Beschuldigten in einer psychiatrischen Klinik noch eine sonstige strafprozessuale Zwangsmaßnahme veranlasst wurden. [...]"* |
| https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/4571083</ref> | | https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/4571083</ref> |