Änderungen

7 Bytes hinzugefügt ,  21:47, 15. Apr. 2020
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:  
[[image:Beate Bahner Auferstehungs Verordnung 2020.jpg|Auferstehungs-Verordnung von April 2020 (inzwischen ohne Begründung entfernt)|thumb|360px]]
 
[[image:Beate Bahner Auferstehungs Verordnung 2020.jpg|Auferstehungs-Verordnung von April 2020 (inzwischen ohne Begründung entfernt)|thumb|360px]]
 
[[image:Beate Bahner Hagen Grell April 2020.jpg|[[Hagen Grell]] thematisierte Krankenhausaufenthalt von Beate Bahner im April 2020. Sein Aufmacher des Videos ist jedoch irreführend, da die angerufene Klinik lediglich den Tip gibt das Mobiltelefon von Beate Bahner anzurufen.|360px|thumb]]
 
[[image:Beate Bahner Hagen Grell April 2020.jpg|[[Hagen Grell]] thematisierte Krankenhausaufenthalt von Beate Bahner im April 2020. Sein Aufmacher des Videos ist jedoch irreführend, da die angerufene Klinik lediglich den Tip gibt das Mobiltelefon von Beate Bahner anzurufen.|360px|thumb]]
'''Beate Bahner''' (geb. 1966) ist eine Rechtsanwältin und Autorin aus Heidelberg. Sie wurde überregional durch ihre Ablehnung behördlich angeordneter Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung gegen das CoV-Virus auch als „Coronoia-Anwältin“ bekannt. Am 10. April 2020 gab Bahner bekannt, im Zusammenhang mit ihren Aktivitäten gegen behördliche Massnahmen ihre Zulassung als Anwältin zurückgeben zu wollen:  
+
'''Beate Ursula Bahner''' (geb. 1966) ist eine Rechtsanwältin und Autorin aus Heidelberg. Sie wurde überregional durch ihre Ablehnung behördlich angeordneter Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung gegen das CoV-Virus auch als „Coronoia-Anwältin“ bekannt. Am 10. April 2020 gab Bahner bekannt, im Zusammenhang mit ihren Aktivitäten gegen behördliche Massnahmen ihre Zulassung als Anwältin zurückgeben zu wollen:  
 
:''..Sehr gerne habe ich Sie über 25 Jahre als Anwältin begleitet und mich für Ihr gutes Recht eingesetzt. Mit der Entscheidung des BVerfG vom Karfreitag, 10. April 2020 habe ich meine Anwaltszulassung zurückgegeben..''.<ref>https://taz.de/Rechtsanwaeltin-Beate-Bahner/!5675404/</ref>  
 
:''..Sehr gerne habe ich Sie über 25 Jahre als Anwältin begleitet und mich für Ihr gutes Recht eingesetzt. Mit der Entscheidung des BVerfG vom Karfreitag, 10. April 2020 habe ich meine Anwaltszulassung zurückgegeben..''.<ref>https://taz.de/Rechtsanwaeltin-Beate-Bahner/!5675404/</ref>  
 
Einen Tag später, am 11. April 2020, nahm sie nach "Erlass" einer eigenen Corona Auferstehung Verordnung ihre Ankündigung wieder zurück:
 
Einen Tag später, am 11. April 2020, nahm sie nach "Erlass" einer eigenen Corona Auferstehung Verordnung ihre Ankündigung wieder zurück:
594

Bearbeitungen