Am 3. April 2020 kündigte Bahner an, gegen die Maßnahmen der Länder und der Bundesregierung, die zum Schutze vor der COVID-19-Pandemie erlassen worden waren, juristisch vorzugehen. Sie bezeichnete diese als "größten Rechtsskandal, den die Bundesrepublik Deutschland je erlebt hat". Am 7. April veröffentlichte Bahner eine 19-seitige Erklärung zur aus ihrer Sicht vorliegenden Verfassungswidrigkeit der Verordnungen, worin sie zu bundesweiten Demonstrationen aufrief. Daraufhin wurde ein Ermittlungsverfahren durch den Staatsschutz der Kriminalpolizei Heidelberg eingeleitet wegen des Verdachts der öffentlichen Anstiftung zu rechtswidrigen Versammlungen, die in Anwendung des § 28 IfSG zur Bewältigung der Pandemie verboten wurden. Ebenfalls wurde erwirkt, dass Bahners Website für einige Stunden gesperrt wurde. Ihr darauf folgender Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 BVerfGG „wegen Angriffs auf den Bestand der Bundesrepublik Deutschland durch die Corona-Verordnungen aller 16 Bundesländer“ wurde am 8. April verfasst. Bahner ersucht mit dem Antrag an das Bundesverfassungsgericht um Feststellung der Zulässigkeit der Demonstrationen und teilt mit, dass sie „zeitgleich einen Antrag auf Aussetzung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gestellt“ hat. | Am 3. April 2020 kündigte Bahner an, gegen die Maßnahmen der Länder und der Bundesregierung, die zum Schutze vor der COVID-19-Pandemie erlassen worden waren, juristisch vorzugehen. Sie bezeichnete diese als "größten Rechtsskandal, den die Bundesrepublik Deutschland je erlebt hat". Am 7. April veröffentlichte Bahner eine 19-seitige Erklärung zur aus ihrer Sicht vorliegenden Verfassungswidrigkeit der Verordnungen, worin sie zu bundesweiten Demonstrationen aufrief. Daraufhin wurde ein Ermittlungsverfahren durch den Staatsschutz der Kriminalpolizei Heidelberg eingeleitet wegen des Verdachts der öffentlichen Anstiftung zu rechtswidrigen Versammlungen, die in Anwendung des § 28 IfSG zur Bewältigung der Pandemie verboten wurden. Ebenfalls wurde erwirkt, dass Bahners Website für einige Stunden gesperrt wurde. Ihr darauf folgender Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 BVerfGG „wegen Angriffs auf den Bestand der Bundesrepublik Deutschland durch die Corona-Verordnungen aller 16 Bundesländer“ wurde am 8. April verfasst. Bahner ersucht mit dem Antrag an das Bundesverfassungsgericht um Feststellung der Zulässigkeit der Demonstrationen und teilt mit, dass sie „zeitgleich einen Antrag auf Aussetzung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gestellt“ hat. |