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'''Beate Bahner''' (geb. 1966) ist eine Rechtsanwältin und Autorin aus Heidelberg. Sie wurde überregional durch ihre Ablehnung behördlich angeordneter Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung gegen das CoV-Virus bekannt.
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'''Beate Bahner''' (geb. 1966) ist eine Rechtsanwältin und Autorin aus Heidelberg. Sie wurde überregional durch ihre Ablehnung behördlich angeordneter Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung gegen das CoV-Virus bekannt. Am 10. April 2020 gab Bahner bekannt, im Zusammenhang mit ihren Aktivitäten gegen behördliche Massnahmen ihre Zulassung als Anwältin zurückgeben zu wollen: ''„In dieser Diktatur kann auch ich leider nichts mehr für Sie tun“''.
 
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==Kurzbiorgraphie==
 
Beate Bahner studierte Jura in Heidelberg und Genf. Sie ist seit 1995 als Rechtsanwältin in Deutschland zugelassen. Nach Berufsjahren in der Wirtschaft ließ sie sich 2002 mit einer Fachanwaltskanzlei in Heidelberg nieder. Im Jahre 2003 wurde sie mit dem mit 5.000 Euro dotierten Soldan-Kanzleigründerpreis ausgezeichnet.
 
Beate Bahner studierte Jura in Heidelberg und Genf. Sie ist seit 1995 als Rechtsanwältin in Deutschland zugelassen. Nach Berufsjahren in der Wirtschaft ließ sie sich 2002 mit einer Fachanwaltskanzlei in Heidelberg nieder. Im Jahre 2003 wurde sie mit dem mit 5.000 Euro dotierten Soldan-Kanzleigründerpreis ausgezeichnet.
   
==Beate Bahner als Autorin==
 
==Beate Bahner als Autorin==
 
Bahner ist Autorin mehrerer Sachbücher, unter anderem zu den Themen: Werberecht für Ärzte, Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei Ärzten und Zahnärzten, Honorarkürzungen, Arzneimittelregresse und Heilmittelregresse, sowie Recht im Bereitschaftsdienst.
 
Bahner ist Autorin mehrerer Sachbücher, unter anderem zu den Themen: Werberecht für Ärzte, Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei Ärzten und Zahnärzten, Honorarkürzungen, Arzneimittelregresse und Heilmittelregresse, sowie Recht im Bereitschaftsdienst.
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