Als Nahrungsergänzungsmittel ist Klinoptilolith nach der Novel-Food-Verordnung nicht zugelassen. Klinoptilolith wurde im Dezember 2011 vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) unter der Schnellwarnungsnummer „2011/1849“ als nicht zugelassene neuartige Lebensmittelzutat in Nahrungsergänzungsmitteln erfasst. | Als Nahrungsergänzungsmittel ist Klinoptilolith nach der Novel-Food-Verordnung nicht zugelassen. Klinoptilolith wurde im Dezember 2011 vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) unter der Schnellwarnungsnummer „2011/1849“ als nicht zugelassene neuartige Lebensmittelzutat in Nahrungsergänzungsmitteln erfasst. |