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Solidargemeinschaften geben als einen Grund für angebliche Vorteile einer Abwendung von herkömmlichen Krankenkassen zu Gunsten von Solidargemeinschaften die mögliche Erstattung von Behandlungskosten [[alternativmedizin]]ischer Methoden an, auch wenn für diese kein wissenschaftlicher Nachweis einer Eignung vorliegt. Solidargemeinschaften richten sich daher an Menschen, die der modernen, evidenzbasierten Medizin gegenüber kritisch eingestellt sind. Auch sollen Mitgliedschaften in Solidargemeinschaften zu Kosteneinsparungen seitens der Kunden führen.
 
Solidargemeinschaften geben als einen Grund für angebliche Vorteile einer Abwendung von herkömmlichen Krankenkassen zu Gunsten von Solidargemeinschaften die mögliche Erstattung von Behandlungskosten [[alternativmedizin]]ischer Methoden an, auch wenn für diese kein wissenschaftlicher Nachweis einer Eignung vorliegt. Solidargemeinschaften richten sich daher an Menschen, die der modernen, evidenzbasierten Medizin gegenüber kritisch eingestellt sind. Auch sollen Mitgliedschaften in Solidargemeinschaften zu Kosteneinsparungen seitens der Kunden führen.
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Neben den eigentlichen Solidargemeinschaften existiert in Deutschland auch der Verein Bundesarbeitsgemeinschaft von Selbsthilfeeinrichtungen – Solidargemeinschaften im Gesundheitswesen e.V., kurz BASSG, welcher sich für eine staatliche Anerkennung als "''anderweitige Absicherung im Krankheitsfall''" als drittes Krankenversicherungsmodell in Deutschland einsetzt.  
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Neben den eigentlichen Solidargemeinschaften existiert in Deutschland auch der Verein Bundesarbeitsgemeinschaft von Selbsthilfeeinrichtungen – Solidargemeinschaften im Gesundheitswesen e.V., kurz BASSG, welcher sich für eine staatliche Anerkennung als "''anderweitige Absicherung im Krankheitsfall''" als drittes Krankenversicherungsmodell in Deutschland einsetzt. 2011 führt die Samarita Solidargemeinschaft e.V. nach eigenen Angaben einen Musterprozess, in dem sie für die rechtliche Anerkennung als „anderweitige Absicherung im Krankheitsfall“ streitet. Gegen die abschlägige Entscheidung des Sozialgerichts München vom 4. Januar 2013 (AZ: S 3 KR 291/11) wurde Berufung beim Bayer. Landessozialgericht unter dem Az.: L 4 KR 27/13 eingelegt, diese wurde jedoch am 9. Juni 2015 zurückgewiesen. Die Revision vor dem Bundessozialgericht wurde jedoch, wegen "grundsätzlicher Bedeutung" zugelassen. Die gegen das Urteil des LSG dann eingelegte Revision wurde vom 12. Senat des Bundessozialgerichts mit Beschluss vom 18. April 2017 (B 12 KR 18/15 R) wegen unzureichender Begründung als unzulässig verworfen. Hiergegen und gegen die vorinstanzlichen Entscheidungen ist Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig (Az. 1 BvR 2062/17).
 
==Unterschiede zu gesetzlichen und privaten Krankenkassen (Deutschland)==
 
==Unterschiede zu gesetzlichen und privaten Krankenkassen (Deutschland)==
 
Im Gegensatz zu Mitgliedern in gesetzlichen und privaten Krankenkassen haben Kunden oder Mitglieder von Solidargemeinschaften keinen Rechtsanspruch auf bestimmte Leistungen im Gesundheitsbereich. Es fehlt ein verbindlicher Leistungskatalog.  
 
Im Gegensatz zu Mitgliedern in gesetzlichen und privaten Krankenkassen haben Kunden oder Mitglieder von Solidargemeinschaften keinen Rechtsanspruch auf bestimmte Leistungen im Gesundheitsbereich. Es fehlt ein verbindlicher Leistungskatalog.  
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