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==Umgang mit Kritik an Homöopathie==
 
==Umgang mit Kritik an Homöopathie==
 
[[image:Natalie Grams Hevert Abmahnung Homoepathie 2019.jpg|Versuch den wissenschaftlichen Studienstand zur Homöopathie unter Strafe zu stellen (2019)|300px|thumb]]
 
[[image:Natalie Grams Hevert Abmahnung Homoepathie 2019.jpg|Versuch den wissenschaftlichen Studienstand zur Homöopathie unter Strafe zu stellen (2019)|300px|thumb]]
2019 versuchte das Pharmaunternehmen Hevert die Kritik der Homöopathie quasi unter Strafe zu stellen.<ref>https://edzardernst.com/2019/05/a-german-manufacturer-of-homeopathic-remedies-is-taking-legal-action-against-critics/</ref> So berichtete am 24. Mai 2019 über twitter eine Kritikerin der Homöopathie, Natalie Grams, von der Firma Hevert eine Unterlassungserklärung erhalten zu haben. Sie sollte an Hevert Abmahnkosten zahlen und eine verpflichtende Erklärung unterschreiben, in der sie bekunden soll in der Öffentlichkeit nicht mehr zu behaupten dass die Wirksamkeit homöopathischer Präparate nicht über den [[Placebo]]-Effekt hinausgeht. Wenige Tage zuvor war bereits der taz-Journalist Bernd Kramer<ref>https://www.taz.de/Kontroverse-ueber-Homoeopathie/!5574123/</ref> von einem Hevert-Anwalt aufgefordert worden "die homöopathie abwertende außerungen in jeder Form, einschließlich von veröffentlichungen zukünftig zu unterlassen".<ref>https://twitter.com/berndkramer/status/1129085458040926208</ref> Auch der Bremer Pharmakologe Gerd Glaeske erhielt 2019 eine Hevert-Abmahnung.<ref>http://scienceblogs.de/gesundheits-check/2019/05/17/die-unantastbarkeit-des-glaubens-an-die-homoeopathie/</ref><ref>http://scienceblogs.de/gesundheits-check/2019/05/19/homoeopathie-wissenschaft-und-recht-eine-fortsetzungsgeschichte/#comments</ref>
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2019 versuchte das Pharmaunternehmen Hevert die Kritik der Homöopathie quasi unter Strafe zu stellen.<ref>https://edzardernst.com/2019/05/a-german-manufacturer-of-homeopathic-remedies-is-taking-legal-action-against-critics/</ref> So berichtete am 24. Mai 2019 über twitter eine Kritikerin der Homöopathie, Natalie Grams, von der Firma Hevert eine Unterlassungserklärung erhalten zu haben. Sie sollte an Hevert Abmahnkosten zahlen und eine verpflichtende Erklärung unterschreiben, in der sie bekunden soll in der Öffentlichkeit nicht mehr zu behaupten dass die Wirksamkeit homöopathischer Präparate nicht über den [[Placebo]]-Effekt hinausgeht. Wenige Tage zuvor war bereits der taz-Journalist Bernd Kramer<ref>https://www.taz.de/Kontroverse-ueber-Homoeopathie/!5574123/</ref> von einem Hevert-Anwalt aufgefordert worden "die homöopathie abwertende außerungen in jeder Form, einschließlich von veröffentlichungen zukünftig zu unterlassen".<ref>https://twitter.com/berndkramer/status/1129085458040926208</ref> Auch der Bremer Pharmakologe Gerd Glaeske erhielt 2019 eine Hevert-Abmahnung.<ref>http://scienceblogs.de/gesundheits-check/2019/05/17/die-unantastbarkeit-des-glaubens-an-die-homoeopathie/</ref><ref>http://scienceblogs.de/gesundheits-check/2019/05/19/homoeopathie-wissenschaft-und-recht-eine-fortsetzungsgeschichte/</ref>
    
Bisher existiert jedoch in der Medizin kein allgemein akzeptierter Konsens über etwaige Effekte einer homöopathischen Behandlung, die über den Placeboeffekt hinausgingen. Auch fehlt dazu ein mögliches wissenschaftlich einleuchtendes mögliches Wirkprinzip. Nach aktueller Evidenzlage entsprechen die erzielbaren Wirkungen einer homöopathischen Behandlung denen des Placeboeffekts. Während im wissenschaftlichen Bereich sachliche Kritik erwünscht und unabdingbar ist, stellt der Versuch Kritik pauschal abzustrafen einen Verstoss gegen das (in Deutschland im Grundgesetz verankerte) Recht auf freie Meinungsäusserung dar.
 
Bisher existiert jedoch in der Medizin kein allgemein akzeptierter Konsens über etwaige Effekte einer homöopathischen Behandlung, die über den Placeboeffekt hinausgingen. Auch fehlt dazu ein mögliches wissenschaftlich einleuchtendes mögliches Wirkprinzip. Nach aktueller Evidenzlage entsprechen die erzielbaren Wirkungen einer homöopathischen Behandlung denen des Placeboeffekts. Während im wissenschaftlichen Bereich sachliche Kritik erwünscht und unabdingbar ist, stellt der Versuch Kritik pauschal abzustrafen einen Verstoss gegen das (in Deutschland im Grundgesetz verankerte) Recht auf freie Meinungsäusserung dar.
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