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Als Serverstandorte werden Moskau und Malaysia genannt.
 
Als Serverstandorte werden Moskau und Malaysia genannt.
 
==Wortmarke "Berliner Tageszeitung"==
 
==Wortmarke "Berliner Tageszeitung"==
"Berliner Tageszeitung" ist als Wortmarke unter der Registernummer 30634995 geschützt worden.<ref>https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/306349957/DE</ref> Anmeldetag war der 2. Juni 2006. Eingetragen wurde die Wortmarke am 8. Februar 2007 und diese wurde am 1. Juli 2016 verlängert. Inhaber der deutschsprachigen Wortmarke ist Starosud, Hjordis-Louise aus Moskau. Als Vertreter wird der deutsche Rechtsanwalt Felix Damm aus Frankfurt am Main genannt.
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"Berliner Tageszeitung" ist als Wortmarke unter der Registernummer 30634995 geschützt worden.<ref>https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/306349957/DE</ref> Anmeldetag war der 2. Juni 2006. Eingetragen wurde die Wortmarke am 8. Februar 2007 und diese wurde am 1. Juli 2016 verlängert. Inhaber der deutschsprachigen Wortmarke ist Starosud, Hjordis-Louise aus Moskau. Als Vertreter wird der deutsche Rechtsanwalt Felix Damm aus Frankfurt am Main genannt. Als Markeninhaberin wird auch Rosemarie Opitz genannt.
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==Rechtsstreit mit Berliner Zeitung ab 2007==
 
==Rechtsstreit mit Berliner Zeitung ab 2007==
 
Die Berliner Verlag GmbH, Herausgeberin der Berliner Zeitung, verklagte 2007 die Berliner Tageszeitung auf Unterlassung des Namens Berliner Tageszeitung. Sie erwirkte hierzu am 19.Dezember 2007 vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung. Diese wurde jedoch später auf dWiderspruch des Prozessbevollmächtigten der Berliner Tageszeitung, Rechtsanwalt W. Hosak (Berlin) durch Urteil des Landgerichts Berlin (Geschäftszeichen: 103 O 298/07) vom 22.Januar 2008 aufgehoben. Demnach sind die Titel Berliner Zeitung und Berliner Tageszeitung nicht verwechslungsfähig. Eine Berufung vor dem Kammergericht Berlin war erfolglos. Eine Verwechslungsgefahr zwischen den Zeitungtiteln Berliner Zeitung und Berliner Tageszeitung ließ sich im gerichtlichen Verfahren nicht belegen. (Kammergericht Geschäftszeichen: 5 U 51/08).
 
Die Berliner Verlag GmbH, Herausgeberin der Berliner Zeitung, verklagte 2007 die Berliner Tageszeitung auf Unterlassung des Namens Berliner Tageszeitung. Sie erwirkte hierzu am 19.Dezember 2007 vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung. Diese wurde jedoch später auf dWiderspruch des Prozessbevollmächtigten der Berliner Tageszeitung, Rechtsanwalt W. Hosak (Berlin) durch Urteil des Landgerichts Berlin (Geschäftszeichen: 103 O 298/07) vom 22.Januar 2008 aufgehoben. Demnach sind die Titel Berliner Zeitung und Berliner Tageszeitung nicht verwechslungsfähig. Eine Berufung vor dem Kammergericht Berlin war erfolglos. Eine Verwechslungsgefahr zwischen den Zeitungtiteln Berliner Zeitung und Berliner Tageszeitung ließ sich im gerichtlichen Verfahren nicht belegen. (Kammergericht Geschäftszeichen: 5 U 51/08).
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