| [[image:Grabovoi EGMR.jpg|Typische Fake-News: angeblicher Freispruch durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte 2016|360px|thumb]] | | [[image:Grabovoi EGMR.jpg|Typische Fake-News: angeblicher Freispruch durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte 2016|360px|thumb]] |
− | Von Grabovoi und seinen Anhängern ist hin und wieder zu erfahren, dass Grigori Grabovoi nach seiner Verurteilung in Russland den [https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ischer_Gerichtshof_f%C3%BCr_Menschenrechte Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte] (EGMR) in Strasburg in einer angerufen hätte und von deinem "freigesprochen" ist. Dies entspricht nicht den Tatsachen, und es wird auch vorsorglich das angebliche "Urteil" nicht gezeigt oder verlinkt. Richtig ist hingegen, dass Grabovoi und einige Beteiligte 2016 den EGMR wegen einer zu langen Dauer der Untersuchungshaft in einer Individualbeschwerde anrief. Der EGMR urteilte am 22. September 2016, dass Grabobovoi und drei Mitbeschuldigten eine Schadensersatzzahlung durch die russische Regierung zustehe, da die Untersuchungshaft 6 Monate überstieg. Demnach soll Grigoriy Petrovich GRABOVOY (geb. 14/11/1963) 2400 €, Aleksandr Aleksandrovich TURUKALOV (geb. 18/12/1981) 2200 €, Lyubov Sergeyevna SERGUSHKINA (geb. 21/08/1985) 1000 € und Vadim Valeryevich PAVLOV (geb. 02/03/1982) 1800 € erhalten. Das EGMR kann sich nicht zum eigentlichen Urteil des russischen Gerichts äussern, es kann insbesondere auch keine Urteile aufheben oder Verurteilungen aussprechen, sondern darf nur Schadenersatzansprüche zusprechen. Daher gab es auch keinen "Freispruch" durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Entscheidungen des EGMR sind für alle Vertragsstaaten (dazu gehört Russland) bindend. | + | Von Grabovoi und seinen Anhängern ist hin und wieder zu erfahren, dass Grigori Grabovoi nach seiner Verurteilung in Russland den [https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ischer_Gerichtshof_f%C3%BCr_Menschenrechte Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte] (EGMR) in Strasburg angerufen hätte und von deinem "freigesprochen" ist. Dies entspricht nicht den Tatsachen, und es wird auch vorsorglich das angebliche "Urteil" nicht gezeigt oder verlinkt. Richtig ist hingegen, dass Grabovoi und einige Beteiligte 2016 den EGMR wegen einer zu langen Dauer der Untersuchungshaft in einer Individualbeschwerde anrief. Der EGMR urteilte am 22. September 2016, dass Grabobovoi und drei Mitbeschuldigten eine Schadensersatzzahlung durch die russische Regierung zustehe, da die Untersuchungshaft 6 Monate überstieg. Demnach soll Grigoriy Petrovich GRABOVOY (geb. 14/11/1963) 2400 €, Aleksandr Aleksandrovich TURUKALOV (geb. 18/12/1981) 2200 €, Lyubov Sergeyevna SERGUSHKINA (geb. 21/08/1985) 1000 € und Vadim Valeryevich PAVLOV (geb. 02/03/1982) 1800 € erhalten. Das EGMR kann sich nicht zum eigentlichen Urteil des russischen Gerichts äussern, es kann insbesondere auch keine Urteile aufheben oder Verurteilungen aussprechen, sondern darf nur Schadenersatzansprüche zusprechen. Daher gab es auch keinen "Freispruch" durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Entscheidungen des EGMR sind für alle Vertragsstaaten (dazu gehört Russland) bindend. |