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'''Heilpraktiker''' (HP) ist in Deutschland eine Bezeichnung für Personen, die auch ohne medizinische Ausbildung kranke Menschen behandeln dürfen. Zur Ausübung genügt ein Hauptschulabschluss, ein Mindestalter von 25 Jahren, ein ärztliches Attest, ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Test beim Gesundheitsamt, mit dem überprüft werden soll, ob der angehende HP eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellt. Dazu muss der Prüfling in einem schriftlichen Test mit Multiple-Choice-Verfahren (60 Fragen, von denen 45 richtig beantwortet sein müssen) und einer mündlichen Prüfung zeigen, dass er in der Lage ist, allgemeingefährdende Infektionskrankheiten und akute Krankheitszustände zu erkennen und entsprechende Patienten umgehend an ausgebildete Ärzte weiterzuleiten. In der Vorbereitungszeit auf den Test des Gesundheitsamts muss der künftige Heilpraktiker nie mit einem Patienten in Kontakt gekommen sein.
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'''Heilpraktiker''' (HP) ist in Deutschland eine Bezeichnung für Personen, die ohne medizinische Ausbildung kranke Menschen behandeln dürfen. Zur Ausübung genügt ein Hauptschulabschluss, ein Mindestalter von 25 Jahren, ein ärztliches Attest, ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Test beim Gesundheitsamt, mit dem überprüft werden soll, ob der angehende HP eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellt. Dazu muss der Prüfling in einem schriftlichen Test mit Multiple-Choice-Verfahren (60 Fragen, von denen 45 richtig beantwortet sein müssen) und einer mündlichen Prüfung zeigen, dass er in der Lage ist, allgemeingefährdende Infektionskrankheiten und akute Krankheitszustände zu erkennen und entsprechende Patienten umgehend an ausgebildete Ärzte weiterzuleiten. In der Vorbereitungszeit auf den Test des Gesundheitsamts muss der künftige Heilpraktiker nie mit einem Patienten in Kontakt gekommen sein.
    
Ca. 53 % der Anwärter auf den Heilpraktikerschein (Stichprobe Rhein-Main-Gebiet) bestehen die beliebig oft wiederholbaren Tests nicht.<ref>U. Heudorf et al.: ''Heilpraktiker und öffentliches Gesundheitswesen. Gesetzliche Grundlagen sowie Erfahrungen aus den überprüfungen der Heilpraktikeranwärter und der infektionshygienischen Überwachung von Heilpraktikerpraxen im Rhein-Main-Gebiet 2004–2007. Bundesgesundheitsblatt 2010: 53: 245-57</ref> Weiterhin werden Grundlagen der Hygiene und der Differentialdiagnose abgefragt. Eine Prüfung, wie und nach welchem Konzept ein zukünftiger HP seine Kunden zu heilen plant, gibt es nicht. In Deutschland fehlt eine gesetzliche Definition des Berufs Heilpraktiker. Es gibt weder eine dazugehörige Rechtsverordnung, noch ein Standesrecht. Es existiert zwar eine Berufsordnung, die aber nicht rechtlich bindend ist. Ebenso fehlt eine Ausbildungsordnung, die Inhalt und Ziele der Ausbildung regeln würde. Heilpraktiker-Anwärter benötigen weder einen Eignungsnachweis noch ein absolviertes Praktikum im Gesundheitsbereich.
 
Ca. 53 % der Anwärter auf den Heilpraktikerschein (Stichprobe Rhein-Main-Gebiet) bestehen die beliebig oft wiederholbaren Tests nicht.<ref>U. Heudorf et al.: ''Heilpraktiker und öffentliches Gesundheitswesen. Gesetzliche Grundlagen sowie Erfahrungen aus den überprüfungen der Heilpraktikeranwärter und der infektionshygienischen Überwachung von Heilpraktikerpraxen im Rhein-Main-Gebiet 2004–2007. Bundesgesundheitsblatt 2010: 53: 245-57</ref> Weiterhin werden Grundlagen der Hygiene und der Differentialdiagnose abgefragt. Eine Prüfung, wie und nach welchem Konzept ein zukünftiger HP seine Kunden zu heilen plant, gibt es nicht. In Deutschland fehlt eine gesetzliche Definition des Berufs Heilpraktiker. Es gibt weder eine dazugehörige Rechtsverordnung, noch ein Standesrecht. Es existiert zwar eine Berufsordnung, die aber nicht rechtlich bindend ist. Ebenso fehlt eine Ausbildungsordnung, die Inhalt und Ziele der Ausbildung regeln würde. Heilpraktiker-Anwärter benötigen weder einen Eignungsnachweis noch ein absolviertes Praktikum im Gesundheitsbereich.
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