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Loibner gilt als Anhänger der [[Germanische Neue Medizin|Germanischen Neuen Medizin]], der Homöopathie, aber auch des [[Opus Dei]]. Loibner sagt vor Gericht für Hamer aus und behandelte die krebskranke Olivia Pilhar homöopathisch und riet von einer Chemotherapie ab. Letzendlich überlebte das viel zu spät behandelte Mädchen aufgrund einer kombinierten Chemotherapie und Chirurgie.  
 
Loibner gilt als Anhänger der [[Germanische Neue Medizin|Germanischen Neuen Medizin]], der Homöopathie, aber auch des [[Opus Dei]]. Loibner sagt vor Gericht für Hamer aus und behandelte die krebskranke Olivia Pilhar homöopathisch und riet von einer Chemotherapie ab. Letzendlich überlebte das viel zu spät behandelte Mädchen aufgrund einer kombinierten Chemotherapie und Chirurgie.  
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Loibner ist bekannter Impfgegner und rät beispielsweise vor einer Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf) ab, da die Tetanus Impfung nicht wirksam sei. Die Wirksamkeit ist aber gesetzliche Erfordernis im Zulassungsverfahren, alleine der weltweite Rückgang des tetanus neonatorum spricht dafür. Des Weiteren ist er auch Gegener von Organtransplantationen. Nach seiner anhaltenden öffentlichen vehementen Kritik an Impfungen wurde er im November 2005 disziplinarrechtlich bestraft und erhielt von der Disziplinarkommssion der steirischen Ärztekammer am 29.11.2005 ein einjähriges Berufsverbot <ref>http://www.diepresse.com/Artikel.aspx?channel=c&ressort=c&id=523753</ref>. Aus der Sicht des Disziplinaranwaltes habe damit das Ansehen des Ärztestandes geschädigt und seine ärztliche Sorgfaltspflicht verletzt. Der Impfreferent der Ärztekammer, Diether Spork, fand für diese Haltung von Loibner harte Worte: "Es werden falsche Hoffnungen geweckt und Versprechungen gemacht, die nicht haltbar sind. Es ist nicht viel anders als beim seinerzeitigen Fall des berüchtigten ,Krebs-Arztes' Rijke Gerd Hamer."
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Loibner ist bekannter Impfgegner und rät beispielsweise vor einer Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf) ab, da die Tetanus Impfung nicht wirksam sei. Die Wirksamkeit ist aber gesetzliche Erfordernis im Zulassungsverfahren, alleine der weltweite Rückgang des tetanus neonatorum spricht dafür. Des Weiteren ist er auch Gegener von Organtransplantationen. Nach seiner anhaltenden öffentlichen vehementen Kritik an Impfungen wurde er im November 2005 disziplinarrechtlich bestraft und erhielt von der Disziplinarkommssion der steirischen Ärztekammer am 29.11.2005 ein einjähriges Berufsverbot <ref>http://www.diepresse.com/Artikel.aspx?channel=c&ressort=c&id=523753 Ein Jahr Berufsverbot für Impfgegner
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VON ERNST SITTINGER (Die Presse) 02.12.2005. MEDIZIN. Ärztekammer statuiert Exempel: "Volksgesundheit geht vor Meinungsfreiheit." GRAZ. Die Disziplinarkommission der steirischen Ärztekammer greift nun beim Thema "Impfungen" hart durch: Am Dienstag wurde gegen den Arzt Johann Loibner aus Ligist ein bedingtes einjähriges Berufsverbot verhängt.</ref>. Aus der Sicht des Disziplinaranwaltes habe damit das Ansehen des Ärztestandes geschädigt und seine ärztliche Sorgfaltspflicht verletzt. Der Impfreferent der Ärztekammer, Diether Spork, fand für diese Haltung von Loibner harte Worte: "Es werden falsche Hoffnungen geweckt und Versprechungen gemacht, die nicht haltbar sind. Es ist nicht viel anders als beim seinerzeitigen Fall des berüchtigten ,Krebs-Arztes' Rijke Gerd Hamer."
    
==Ansichten zu HPV und Krebs==
 
==Ansichten zu HPV und Krebs==
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