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Der Arbeitsausschuss 'Ärztliche Behandlung' des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen hat im Jahre 2001 folgerichtig die SMT nach Ardenne als im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erstattungsfähig eingestuft. Es fehlt der Methode ein glaubwürdiger Wirksamkeitsnachweis und die Krankenkassen sind nicht verpflichtet, unbewiesene Methoden zu finanzieren.  
 
Der Arbeitsausschuss 'Ärztliche Behandlung' des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen hat im Jahre 2001 folgerichtig die SMT nach Ardenne als im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erstattungsfähig eingestuft. Es fehlt der Methode ein glaubwürdiger Wirksamkeitsnachweis und die Krankenkassen sind nicht verpflichtet, unbewiesene Methoden zu finanzieren.  
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==Literatur==
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*Deutsche Krebsgesellschaft e.V. Expertenstellungnahme zur systemischen Krebs-Mehrschritt-Therapie (sKMT) nach Manfred von Ardenne vom 10.01.1996
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*Deutsche Krebsgesellschaft e.V. Stellungnahme zur systemischen Krebs-Mehrschritt-Therapie (sKMT) für das Sozialgericht Cottbus vom 14.07.1999
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*Wiedemann, Prof. Dr. (Med. Universität zu Lübeck) Stellungnahme zur systemischen Krebs-Mehrschritt-Therapie (sKMT) für das Sozialgericht Cottbus vom 06.09.1999
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*Grell L. Systemische Krebs-Mehrschritt-Therapie nach Manfred von Ardenne. Internist Praxis 1998; 38: 885-93
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*Hauser SP. Krebs-Mehrschritt-Therapie nach von Ardenne und Varianten. Universell einsetzbar in der Onkologie? Münch Med Wschr 1992; 134 (17): 287-90
    
==Weblinks==
 
==Weblinks==
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