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→‎Antisemitische Äußerungen: - Hinweis aufgenommen, dass die Unterlassungserklärung von Adriana Stern größtenteils unnötig war
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* ''"Um seine These der sich am Nationalsozialismus bereichernden Juden weiter zu untermauern, führt Rügemer in der NRhZ den Industriellen Paul Silverberg an. ... Er war Sohn praktizierender Juden, wird 1876 geboren und evangelisch getauft."''
 
* ''"Um seine These der sich am Nationalsozialismus bereichernden Juden weiter zu untermauern, führt Rügemer in der NRhZ den Industriellen Paul Silverberg an. ... Er war Sohn praktizierender Juden, wird 1876 geboren und evangelisch getauft."''
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Rügemer drohte im Januar 2015 mit einem Rechtsstreit: ''"Gleichzeitig forderte er Stern und die Redakteurin Dr. Livnat der website hagalil.com auf, 14 Passagen des fraglichen Artikels zu unterlassen bzw. den Artikel zu löschen. Stern und Livnat gaben sofort und vollständig eine Unterlassungs-Verpflichtungs-Erklärung ab ... ohne den geringsten Versuch, wenigstens einige der Behauptungen zu verteidigen."'' Quelle: NRhZ-Online-Flyer Nr. 555 vom 30.03.2016 <ref name ="NRhZ Sprockhövel"> http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=22671</ref>  
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Rügemer drohte im Januar 2015 mit einem Rechtsstreit: ''"Gleichzeitig forderte er Stern und die Redakteurin Dr. Livnat der website hagalil.com auf, 14 Passagen des fraglichen Artikels zu unterlassen bzw. den Artikel zu löschen. Stern und Livnat gaben sofort und vollständig eine Unterlassungs-Verpflichtungs-Erklärung ab ... ohne den geringsten Versuch, wenigstens einige der Behauptungen zu verteidigen."'' Quelle: NRhZ-Online-Flyer Nr. 555 vom 30.03.2016 <ref name ="NRhZ Sprockhövel"> https://anonym.to/?http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=22671</ref>  
 
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Rügemer ließ aber auch einen eigenen, von Stern kritisierten Artikel offline schalten: „Ein Besuch in der Kölner Synagoge - Wenn Kipa-Brüder die Woche der Brüderlichkeit feiern" (veröffentlicht am 30. Oktober 2009 in der Neuen Rheinischen Zeitung“) <ref>https://www.psiram.com/de/index.php/Datei:Ein_Besuch_in_der_K%C3%B6lner_Synagoge_-_Wenn_Kipa-Br%C3%BCder_die_Woche_der_Br%C3%BCderlichkeit_feiern_-_NRhZ-Online_-_Neue_Rheinische_Zeitung.pdf</ref>.
      
Dass Adriana Sterns Kritik aufgrund ihrer Unterlassungserklärung vor Gericht nicht mehr zitierbar war, machte es einem Politiker unmöglich, sich juristisch gegen Rügemer zur Wehr zu setzen. Der Bürgermeister von Sprockhövel, Ulrich Winkelmann, hatte im November 2014 im Namen der Stadt der Gewerkschaft verdi nahegelegt, die geplante Veranstaltung Rügemers zum Thema „Arbeitsrechte im Freihandelsabkommen TTIP“ abzusagen. Winkelmann bezog sich dabei auf die Kritik von Adriana Stern. Rügemer verklagte ihn daraufhin auf Schadensersatz.
 
Dass Adriana Sterns Kritik aufgrund ihrer Unterlassungserklärung vor Gericht nicht mehr zitierbar war, machte es einem Politiker unmöglich, sich juristisch gegen Rügemer zur Wehr zu setzen. Der Bürgermeister von Sprockhövel, Ulrich Winkelmann, hatte im November 2014 im Namen der Stadt der Gewerkschaft verdi nahegelegt, die geplante Veranstaltung Rügemers zum Thema „Arbeitsrechte im Freihandelsabkommen TTIP“ abzusagen. Winkelmann bezog sich dabei auf die Kritik von Adriana Stern. Rügemer verklagte ihn daraufhin auf Schadensersatz.
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Daraufhin beschränkte sich das Gericht auf eine so genannte summarische Prüfung, was bedeutet, dass es im wesentlichen dem Vortrag des Klägers folgt und auf eine weitere Beweiserhebung verzichtet:    <ref>http://rechtsanwael.de/wp-content/uploads/2016/04/12_K_104_15.pdf</ref> ''"Das Gericht ließ die Angelegenheit ein Jahr liegen und setzte einen öffentlichen Verhandlungstermin für 19. Februar 2016 an. Einige Tage davor ließ Winkelmann durch seinen Referenten namens der Stadt dem Gericht mitteilen, er werde die Äußerungen nicht wiederholen, weil die Gewerkschaft verdi „nach näherer Prüfung zu dem Ergebnis gelangt ist, dass dem Kläger keineswegs Antisemitismus unterstellt werden könne“."'' <ref name="NRhZ Sprockhövel" />
 
Daraufhin beschränkte sich das Gericht auf eine so genannte summarische Prüfung, was bedeutet, dass es im wesentlichen dem Vortrag des Klägers folgt und auf eine weitere Beweiserhebung verzichtet:    <ref>http://rechtsanwael.de/wp-content/uploads/2016/04/12_K_104_15.pdf</ref> ''"Das Gericht ließ die Angelegenheit ein Jahr liegen und setzte einen öffentlichen Verhandlungstermin für 19. Februar 2016 an. Einige Tage davor ließ Winkelmann durch seinen Referenten namens der Stadt dem Gericht mitteilen, er werde die Äußerungen nicht wiederholen, weil die Gewerkschaft verdi „nach näherer Prüfung zu dem Ergebnis gelangt ist, dass dem Kläger keineswegs Antisemitismus unterstellt werden könne“."'' <ref name="NRhZ Sprockhövel" />
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Als Rügemer versuchte, die Anwaltsgebühren von Adriana Stern einzuklagen, wurde vom Landgericht Köln festgestellt, dass elf der 14 von Rügemer beanstandeten Passagen von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. <ref>https://anonym.to/?http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=24071</ref>
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Einen Artikel, den Adriana Stern besonders kritisiert hatte, ließ Rügemer offline schalten: „Ein Besuch in der Kölner Synagoge - Wenn Kipa-Brüder die Woche der Brüderlichkeit feiern" (veröffentlicht am 30. Oktober 2009 in der Neuen Rheinischen Zeitung“) <ref>https://www.psiram.com/de/index.php/Datei:Ein_Besuch_in_der_K%C3%B6lner_Synagoge_-_Wenn_Kipa-Br%C3%BCder_die_Woche_der_Br%C3%BCderlichkeit_feiern_-_NRhZ-Online_-_Neue_Rheinische_Zeitung.pdf</ref>.
    
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