| Unter anderem Zertifizierungen zum Lipologen, welche aber im medizinischen Kontext keinerlei Bedeutung haben und keine offiziell und allgemein anerkannte Ausbildung ist. <br> | | Unter anderem Zertifizierungen zum Lipologen, welche aber im medizinischen Kontext keinerlei Bedeutung haben und keine offiziell und allgemein anerkannte Ausbildung ist. <br> |
− | Weiterhin wird mit einer, für Kunden, unklaren technischen Zertifizierung nach CE0476 geworben<ref>[[media:MedContourZertifizierungMPG.pdf|Erwähnung einer Zertifizierung nach CE0476]]</ref>, diese bezieht sich offensichtlich auf die RICHTLINIE 93/42/EWG DES RATES vom 14. Juni 1993 über Medizinprodukte<ref>[http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:31993L0042&from=DE RICHTLINIE 93/42/EWG DES RATES vom 14.Juni 1993 über Medizinprodukte]</ref>, welche aber nur eine Übereinstimmung des Gerätes mit der Direktive bestätigt und eine Konformitätserklärung zur technischen Qulitätssicherung des Produkts ist. Daraus entsteht keinerlei Aussagekraft über die tatsächlich evidente Funktion im Zusammenhang mit den beworbenen und behaupteten Wirkungen. Auch ist in den Beschreibungen nicht zu erkennen, welcher konkreten Klasse von medizinischen Geräten das Produkt tatsächlich zugeordnet wurde.(siehe Zulassung und Einordnung, sowie die Empfehlungen der Strahlenschutzkommssion)<br> | + | Weiterhin wird mit einer, für Kunden, unklaren technischen Zertifizierung nach CE0476 geworben<ref>[[media:MedContourZertifizierungMPG.pdf|Erwähnung einer Zertifizierung nach CE0476]]</ref>, diese bezieht sich offensichtlich auf die RICHTLINIE 93/42/EWG DES RATES vom 14. Juni 1993 über Medizinprodukte<ref>[http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:31993L0042&from=DE RICHTLINIE 93/42/EWG DES RATES vom 14.Juni 1993 über Medizinprodukte]</ref>, welche aber nur eine Übereinstimmung des Gerätes mit der Direktive bestätigt und eine Konformitätserklärung zur technischen Qulitätssicherung des Produkts ist und ein EG-Baumusterprüfung beinhaltet. Daraus entsteht keinerlei Aussagekraft über die tatsächlich evidente Funktion im Zusammenhang mit den beworbenen und behaupteten Wirkungen. Auch ist in den Beschreibungen nicht zu erkennen, welcher konkreten Klasse von medizinischen Geräten das Produkt tatsächlich zugeordnet wurde.(siehe Zulassung und Einordnung, sowie die Empfehlungen der Strahlenschutzkommssion)<br> |