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[[image:Rosch Leitung.jpg|Die Geschäftsführer Hanns-Ulrich Gaedke und Detlev Dohmen|300px|thumb]]
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[[image:Ulrich Gaedke.jpg|Ulrich Gaedke, Geschäftsführer der Rosch Innovations GmbH, bei der Vorführung des Auftriebskraftwerks [[ Kinetic Power Plant]] (Bild: Vimeo)|300px|thumb]]
 
[[image:Ulrich Gaedke.jpg|Ulrich Gaedke, Geschäftsführer der Rosch Innovations GmbH, bei der Vorführung des Auftriebskraftwerks [[ Kinetic Power Plant]] (Bild: Vimeo)|300px|thumb]]
 
[[image:Rosch Rolls Royce 2.jpg|Eine neue Rollce-Royce-Luxuslimousine der Rosch-Geschäftsführung (Bild: 2016)|300px|thumb]]
 
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Einer der aktivsten Kritiker des Auftriebskraftwerks von Rosch ist der Österreicher Wolfgang Süss (auch bekannt als ''"böser Wolf"''). Süss betreibt eine Webseite im Internet (http://gaia.ws1.eu), die sich kritisch und ausführlich mit dem Auftriebskraftwerk von Rosch befasst und das Konzept als Betrug bezeichnet. Ein Anliegen von Süss ist es dabei, die Firma Rosch zu gerichtlichen Maßnahmen gegen ihn zu bringen, um dann vor Gericht von Experten bestätigt zu werden.
 
Einer der aktivsten Kritiker des Auftriebskraftwerks von Rosch ist der Österreicher Wolfgang Süss (auch bekannt als ''"böser Wolf"''). Süss betreibt eine Webseite im Internet (http://gaia.ws1.eu), die sich kritisch und ausführlich mit dem Auftriebskraftwerk von Rosch befasst und das Konzept als Betrug bezeichnet. Ein Anliegen von Süss ist es dabei, die Firma Rosch zu gerichtlichen Maßnahmen gegen ihn zu bringen, um dann vor Gericht von Experten bestätigt zu werden.
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Im Juli 2016 wurde Süss - wie erwartet - von Detlev Dohmen und Hanns-Ulrich Gaedke angezeigt (Aktenzeichen 3 U 57/16 W). Ihm wurde zur Last gelegt, gegen den österreichischen Strafrechtsparagraphen § 111 (2) ([https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cble_Nachrede_(%C3%96sterreich_und_Liechtenstein) ''Üble Nachrede'']) verstoßen zu haben. Straffreiheit herrscht laut Bestimmungen dieses Paragraphen, wenn Anschuldigungen (wie hier ''Betrug'') in der Sache zutreffen und die Behauptung sich als wahr erweist. Ein erster Verhandlungstag fand am 17. November 2016 statt. Der Richter des Landesgericht Linz beauftragte einen Gutachter, der zum Auftriebskraftwerk ein Gutachten verfassen soll. Im Verlauf des ersten Prozesstages wurde durch die Klägerseite bekannt, dass seit Erfindung ein einziges Auftriebskraftwerk verkauft worden und ein zweites im Bau sei, dessen Fertigstellung allerdings von der Finanzierung abhänge. In der Vergangenheit hatte Rosch völlig andere Verkaufszahlen genannt und über mehrere Verkäufe (hauptsächlich im Ausland) berichtet.
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Im Juli 2016 wurde Süss - wie erwartet - von Detlef Dohmen und Hanns-Ulrich Gaedke angezeigt (Aktenzeichen 3 U 57/16 W). Ihm wurde zur Last gelegt, gegen den österreichischen Strafrechtsparagraphen § 111 (2) ([https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cble_Nachrede_(%C3%96sterreich_und_Liechtenstein) ''Üble Nachrede'']) verstoßen zu haben. Straffreiheit herrscht laut Bestimmungen dieses Paragraphen, wenn Anschuldigungen (wie hier ''Betrug'') in der Sache zutreffen und die Behauptung sich als wahr erweist. Ein erster Verhandlungstag fand am 17. November 2016 statt. Der Richter des Landesgericht Linz beauftragte einen Gutachter, der zum Auftriebskraftwerk ein Gutachten verfassen soll. Im Verlauf des ersten Prozesstages wurde durch die Klägerseite bekannt, dass seit Erfindung ein einziges Auftriebskraftwerk verkauft worden und ein zweites im Bau sei, dessen Fertigstellung allerdings von der Finanzierung abhänge. In der Vergangenheit hatte Rosch völlig andere Verkaufszahlen genannt und über mehrere Verkäufe (hauptsächlich im Ausland) berichtet.
    
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
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