Auf Antrag von Jebsen verbot das Landgericht Köln der taz zunächst die unterstrichene Äußerung. Dies hatte auch zur Folge dass andere Medien in ihrer Berichterstattung über Jebsen Rücksicht auf das Urteil nahmen. Das Landgericht Köln schloss sich jedoch einer Argumentation der taz in der Sache an. Jebsen ging daraufhin vor dem Oberladesgericht in die Revision und unterlag am 10. November 2016.<ref>http://blogs.taz.de/hausblog/2016/11/11/taz-gewinnt-gegen-ken-jebsen/</ref> | Auf Antrag von Jebsen verbot das Landgericht Köln der taz zunächst die unterstrichene Äußerung. Dies hatte auch zur Folge dass andere Medien in ihrer Berichterstattung über Jebsen Rücksicht auf das Urteil nahmen. Das Landgericht Köln schloss sich jedoch einer Argumentation der taz in der Sache an. Jebsen ging daraufhin vor dem Oberladesgericht in die Revision und unterlag am 10. November 2016.<ref>http://blogs.taz.de/hausblog/2016/11/11/taz-gewinnt-gegen-ken-jebsen/</ref> |