| [[image:Holger Fröhner.jpg|DHPW-Pressesprecher Holger Fröhner (Bild von seiner Festnahme März 2013 [http://reichstypen.blogspot.de])|300px|thumb]] | | [[image:Holger Fröhner.jpg|DHPW-Pressesprecher Holger Fröhner (Bild von seiner Festnahme März 2013 [http://reichstypen.blogspot.de])|300px|thumb]] |
− | Eine Gewaltbereitschaft ist bei einigen Gruppierungen und Personen aus der Reichsbürgerbewegung erkennbar. Auch hat die Anwendung von Gewalt gegen Andersdenkende, Staatsbedienstete, Beamte und insbesondere Gerichtsvollzieher eine steigende Tendenz. 2016 kam es zur Erschiessung eines bayerischen Polizisten anlässlich einer Hausdurchsuchung. | + | Eine Gewaltbereitschaft ist bei einigen Gruppierungen und Personen aus der Reichsbürgerbewegung erkennbar. Auch hat die Anwendung von Gewalt gegen Andersdenkende, Staatsbedienstete, Beamte und insbesondere Gerichtsvollzieher eine steigende Tendenz.<br> |
| + | Ein 32-jähriger Mann aus Warburg im Kreis Höxter und angeblicher Einwohner eines „Freistaates Preußen“ versuchte vergeblich Luxemburg eine Kalaschnikow zu kaufen. Er wurde später vom Landgericht Paderborn freigesprochen, weil dem luxemburger Waffenhändler rechtzeitig auffiel, wie abstrus die Legitimation des Reichsbürgers war. So sei es laut Gericht bei einem nicht strafbaren Versuch geblieben.<br>2016 kam es zur Erschiessung eines bayerischen Polizisten anlässlich einer Hausdurchsuchung. |
| *Die Gruppierung [[Deutsches Polizeihilfswerk]] (DPHW) trat bis zu ihrer Zerschlagung als eine Art private Alternativpolizei in Phantasieuniformen auf und erhielt propagandistische Unterstützung durch Jo Conrad. Im Dezember 2012 überfiel eine zwanzig köpfige DPHW-Gruppe einen Gerichtsvollzieher in Bärwalde (Ortsteil von Radeburg) und "verhaftete" ihn. Die Personen trugen alte Polizeiuniformen, Ausweise des "Deutschen Reiches" und gaben sich als "private Polizei" aus. Im Dezember 2015 wurde bekannt, dass ein Mitglied des DPHW vom Amtsgericht Meißen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt wurde. Der Richter sprach den Mann der gemeinschaftlichen Freiheitsberaubung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und dem Missbrauch von Amtszeichen schuldig. Gegen weitere DPHW-Mitglieder wurden Haftbefehle erlassen. Am 14./15. Januar 2016 wurden sechs weitere Personen zu Freiheitsstrafen zwischen zehn und dreißig Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt; die zur Last gelegten Taten umfassen „gemeinschaftlich begangene Freiheitsberaubung und gefährliche Körperverletzung sowie [..] Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beihilfe zum Missbrauch von Uniformen“. Das Ehepaar Andreas und Kerstin Krautz wurde zu zwei Jahren und sechs bzw. zwei Jahren und drei Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Krautz bekleidete beim DPHW den Rang eines "Generalinspekteurs", seine Frau war "Direktorin für Sicherheit". Bis 1996 war Krautz Beamter der Bereitschaftspolizei, wurde dann aber aufgrund von früheren Tätigkeiten für das Ministerium für Staatssicherheit aus dem Staatsdienst entlassen. Weil beide zur Hauptverhandlung im Dezember nicht erschienen, wurde Haftbefehl erlassen, so dass das Ehepaar Krautz am 5. Januar 2016 in Spremberg festgenommen und nun aus der Haft vorgeführt wurde. Insgesamt wurden 13 Personen (inklusive Volker Schöne) wegen des Vorfalls in Bärwalde zu Haftstrafen zwischen 10 und 30 Monaten verurteilt, großteils ohne Bewährung. Auch der Mitgründer des DPHW, der ehemalige Polizist Volker Schöne, war an der Tat beteiligt und ist einer der Hauptangeklagten. Er befand sich jedoch auf der Flucht und wurde in Belgien vermutet; ein internationaler Haftbefehl wurde erlassen. Schöne wurde im Februar 2016 nach einem Tipp an die Polizei in der Nähe des Dresdner Flughafens verhaftet. Im März wurde er vom Amtsgericht Meißen zu 27 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Da er zuvor noch eine Ersatzfreiheitsstrafe wegen unbezahlter Rechnungen absaß, wurde wegen Fluchtgefahr ein weitere Haftbefehl erlassen. | | *Die Gruppierung [[Deutsches Polizeihilfswerk]] (DPHW) trat bis zu ihrer Zerschlagung als eine Art private Alternativpolizei in Phantasieuniformen auf und erhielt propagandistische Unterstützung durch Jo Conrad. Im Dezember 2012 überfiel eine zwanzig köpfige DPHW-Gruppe einen Gerichtsvollzieher in Bärwalde (Ortsteil von Radeburg) und "verhaftete" ihn. Die Personen trugen alte Polizeiuniformen, Ausweise des "Deutschen Reiches" und gaben sich als "private Polizei" aus. Im Dezember 2015 wurde bekannt, dass ein Mitglied des DPHW vom Amtsgericht Meißen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt wurde. Der Richter sprach den Mann der gemeinschaftlichen Freiheitsberaubung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und dem Missbrauch von Amtszeichen schuldig. Gegen weitere DPHW-Mitglieder wurden Haftbefehle erlassen. Am 14./15. Januar 2016 wurden sechs weitere Personen zu Freiheitsstrafen zwischen zehn und dreißig Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt; die zur Last gelegten Taten umfassen „gemeinschaftlich begangene Freiheitsberaubung und gefährliche Körperverletzung sowie [..] Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beihilfe zum Missbrauch von Uniformen“. Das Ehepaar Andreas und Kerstin Krautz wurde zu zwei Jahren und sechs bzw. zwei Jahren und drei Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Krautz bekleidete beim DPHW den Rang eines "Generalinspekteurs", seine Frau war "Direktorin für Sicherheit". Bis 1996 war Krautz Beamter der Bereitschaftspolizei, wurde dann aber aufgrund von früheren Tätigkeiten für das Ministerium für Staatssicherheit aus dem Staatsdienst entlassen. Weil beide zur Hauptverhandlung im Dezember nicht erschienen, wurde Haftbefehl erlassen, so dass das Ehepaar Krautz am 5. Januar 2016 in Spremberg festgenommen und nun aus der Haft vorgeführt wurde. Insgesamt wurden 13 Personen (inklusive Volker Schöne) wegen des Vorfalls in Bärwalde zu Haftstrafen zwischen 10 und 30 Monaten verurteilt, großteils ohne Bewährung. Auch der Mitgründer des DPHW, der ehemalige Polizist Volker Schöne, war an der Tat beteiligt und ist einer der Hauptangeklagten. Er befand sich jedoch auf der Flucht und wurde in Belgien vermutet; ein internationaler Haftbefehl wurde erlassen. Schöne wurde im Februar 2016 nach einem Tipp an die Polizei in der Nähe des Dresdner Flughafens verhaftet. Im März wurde er vom Amtsgericht Meißen zu 27 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Da er zuvor noch eine Ersatzfreiheitsstrafe wegen unbezahlter Rechnungen absaß, wurde wegen Fluchtgefahr ein weitere Haftbefehl erlassen. |