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LG Hannover - 26 O 53/14 - Urt. v. 18.11.14  
 
LG Hannover - 26 O 53/14 - Urt. v. 18.11.14  
 
Die Bewerbung von Magnetschmuck u.a. mit Behauptungen wie „wenn jemand ... unter Müdigkeit, Abgespanntheit, chronischen Schmerzzuständen, Schwindel und Anfälligkeiten bei Infektionskrankheiten ... leidet, dann sind das durchaus deutliche Symptome eines Magnetmangelsyndroms ... in dem Moment, wo Sie den Schmuck wieder drumlegen, bauen Sie Ihr Magnetfeld wieder auf ... es wirkt ... dadurch, dass wir 'nen Magnetmangel ... kompensieren können“ ist zur Irreführung geeignet, da eine medizinisch positive Wirkung der Magnetfeldtherapie wissenschaftlich nicht feststellbar ist.
 
Die Bewerbung von Magnetschmuck u.a. mit Behauptungen wie „wenn jemand ... unter Müdigkeit, Abgespanntheit, chronischen Schmerzzuständen, Schwindel und Anfälligkeiten bei Infektionskrankheiten ... leidet, dann sind das durchaus deutliche Symptome eines Magnetmangelsyndroms ... in dem Moment, wo Sie den Schmuck wieder drumlegen, bauen Sie Ihr Magnetfeld wieder auf ... es wirkt ... dadurch, dass wir 'nen Magnetmangel ... kompensieren können“ ist zur Irreführung geeignet, da eine medizinisch positive Wirkung der Magnetfeldtherapie wissenschaftlich nicht feststellbar ist.
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LG Dortmund - 25 O 124/14 - Urt. v. 13.05.14
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Die Werbung eines Arztes für die Behandlungsmethode der Magnetfeldtherapie mit deren Anwendung bei Entzündungen und krankhaften Veräderungen von Knochen, Muskeln und Organen, in der Orthopädie vor allem bei der Osteoporose und den Arthrosen als ergänzende Methode bei Reizzuständen in Gelenken und eingeschränkter Knochenheilung, vor allem, wenn operative Verfahren nicht in Frage kommen, und der weiteren Behauptung, dass sie eine Verbesserung der Sauerstoffversorgung, eine verbesserte Durchblutung, eine erhöhte Nervenregeneration sowie einen aktiven Knochenaufbau bewirkt, ist zur Irreführung gem. §§ 3 Nr. 1 HWG, 5 I, II UWG geeignet, da die therapeutische Wirksamkeit der Magnetfeldtherapie nicht belegt ist.
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Gleichermaßen irreführend ist die Werbung des Arztes damit, dass eine Laserbehandlung zur Therapie bei sehr schmerzhaften Gelenken und Muskeln/Sehnen sehr zu empfehlen sei und zu deren Wirkung ausführt, dass sie eine heilungsfördernde und schmerzstillende Wirkung habe, unentbehrlich bei vielen Krankheitsbildern sei und Lasertiefenwärmebestrahlungen bei Sehnenreizzuständen helfen würden.
    
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