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==Urteile==
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OLG Koblenz - 9 U 1181/15 - Urt. v. 20.01.16
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1. Die Bewerbung einer Magnetfeldtherapie mit Angaben zu deren therapeutischer Wirksamkeit ist zur Irreführung i.S.d. § 3 S. 2 Nr. 1 HWG geeignet, sofern der Werbende die Wirksamkeit der Methode nicht glaubhaft zu machen vermag. Auch der Hinweis „Auch wenn die Wirkung bisher noch nicht wissenschaftlich bestätig ist“ räumt die Irreführungsgefahr nicht aus.
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==Kommentare==
 
Das Magnetfeld von magnetischen Metallen, insbesondere Eisen, entsteht durch geordnete Elektronenspins, nicht durch Bahnmomente. Die spielen nur bei einigen seltenen Erden eine Rolle. --[[Benutzer:WikiSysop|WikiSysop]] 15:42, 29. Sep. 2009 (CEST)
 
Das Magnetfeld von magnetischen Metallen, insbesondere Eisen, entsteht durch geordnete Elektronenspins, nicht durch Bahnmomente. Die spielen nur bei einigen seltenen Erden eine Rolle. --[[Benutzer:WikiSysop|WikiSysop]] 15:42, 29. Sep. 2009 (CEST)
  
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