Im Dezember 2015 wurde bekannt, dass ein Mitglied des DPHW vom Amtsgericht Meißen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt wurde. Der Richter sprach den Mann der gemeinschaftlichen Freiheitsberaubung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und dem Missbrauch von Amtszeichen schuldig. Er ging mit seinem Urteil über die Forderung der Staatsanwaltschaft nach einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren hinaus. Es war der erste von insgesamt drei anstehenden Prozessen gegen mutmaßliche Mitglieder dieser Vereinigung. Gegen weitere DPHW-Mitglieder wurden Haftbefehle erlassen.<ref>http://www.mdr.de/sachsen/prozess-deutsches-polizei-hilfswerk-meissen-100_zc-f1f179a7_zs-9f2fcd56.html</ref> | Im Dezember 2015 wurde bekannt, dass ein Mitglied des DPHW vom Amtsgericht Meißen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt wurde. Der Richter sprach den Mann der gemeinschaftlichen Freiheitsberaubung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und dem Missbrauch von Amtszeichen schuldig. Er ging mit seinem Urteil über die Forderung der Staatsanwaltschaft nach einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren hinaus. Es war der erste von insgesamt drei anstehenden Prozessen gegen mutmaßliche Mitglieder dieser Vereinigung. Gegen weitere DPHW-Mitglieder wurden Haftbefehle erlassen.<ref>http://www.mdr.de/sachsen/prozess-deutsches-polizei-hilfswerk-meissen-100_zc-f1f179a7_zs-9f2fcd56.html</ref> |