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Muss noch überprüft werden:

==Rechtliches==

Definitionsgemäß sind Vaginasticks als [https://de.wikipedia.org/wiki/Medizinprodukt#EU-Definition Medizinprodukt] anzusehen. Diese dürfen nach § 6 Absatz 1 des Medizinproduktegesetzes Deutschland nur in den Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, wenn diese vorher entsprechend geprüft wurden und mit einer CE-Kennzeichnung versehen sind.

[[Benutzer:Abrax|Abrax]] ([[Benutzer Diskussion:Abrax|Diskussion]]) 12:55, 9. Feb. 2016 (CET)
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