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[[image:Steviapflanze.jpg|''Stevia rebaudina''|thumb]]
 
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'''''Stevia rebaudina''''' (Süß- oder Honigkraut, Süßblatt) ist eine mehrjährige, krautige Pflanze aus der Familie der Korbblütengewäche (''Asteraceae''). Die Stevia-Pflanze enthält verschiedene Süßstoffe, die chemisch als Steviolglycoside bezeichnet werden. Die Pflanze selbst, sowie die aus ihr extrahierten Süßstoffe dienen der kalorienarmen Süßung von Lebensmitteln, da diese Stoffe keine Erhöhung des Blutzuckerspiegels bewirken.
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'''''Stevia rebaudina''''' (Süß- oder Honigkraut, Süßblatt, E960) ist eine mehrjährige, krautige Pflanze aus der Familie der Korbblütengewäche (''Asteraceae''). Die Stevia-Pflanze enthält verschiedene Süßstoffe, die chemisch als Steviolglycoside bezeichnet werden. Die Pflanze selbst, sowie die aus ihr extrahierten Süßstoffe dienen der kalorienarmen Süßung von Lebensmitteln, da diese Stoffe keine Erhöhung des Blutzuckerspiegels bewirken.
    
==Inhaltsstoffe==
 
==Inhaltsstoffe==
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==Rechtliche Situation==
 
==Rechtliche Situation==
Die Pflanze Stevia und deren getrockneten Blätter sind EU-weit nicht als Lebensmittel zugelassen. Der wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der EU-Kommission (SCF) hat in einer Stellungnahme vom 17.&nbsp;Juni 1999 erklärt, dass die Sicherheitsstudien zu Stevia bisher nicht ausreichen, um eine Unbedenklichkeit zu belegen. Dies ist vor allem dadurch begründet, dass nicht alle Inhaltsstoffe bisher identifiziert und auf ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit hin untersucht worden sind.<ref>http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2000:061:0014:0014:DE:PDF</ref> Produkte aus der Pflanze Stevia rebaudiana fallen als neuartiges Lebensmittel in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 258/97 über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten (Novel Food Verordnung)<ref>
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Steviolglycoside sind als E 960 in der EU seit dem 2. Dezember 2011 als Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen.
http://web.archive.org/web/20120131160654/http://www.bfr.bund.de/cm/343/suesse_blaetter_von_stevia_rebaudiana.pdf</ref><ref>Stellungnahme des Wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses der EU-Kommission zu ''Stevia Rebaudiana Bertoni'' Pflanzen und Blätter</ref>.
      
In einigen südamerikanischen und asiatischen Ländern, vor allem Japan, Südkorea und Brasilien sowie in der Schweiz hingegen darf Stevia bereits seit einigen Jahren verschiedenen Lebensmitteln offiziell als Süßungsmittel zugesetzt werden. In den USA darf Stevia nur als [[Nahrungsergänzungsmittel]] vertrieben werden.  
 
In einigen südamerikanischen und asiatischen Ländern, vor allem Japan, Südkorea und Brasilien sowie in der Schweiz hingegen darf Stevia bereits seit einigen Jahren verschiedenen Lebensmitteln offiziell als Süßungsmittel zugesetzt werden. In den USA darf Stevia nur als [[Nahrungsergänzungsmittel]] vertrieben werden.  
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