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*Am 27 Juli 1993 wird Hamer in Österreich wegen Verleumdung zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt (Amtsgericht Graz).  
 
*Am 27 Juli 1993 wird Hamer in Österreich wegen Verleumdung zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt (Amtsgericht Graz).  
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*Das Jahr 1995 war für Hamer durch den Fall der damals fünfjährigen Krebspatientin Olivia [[Helmut Pilhar|Pilhar]] geprägt. Die Eltern der Olivia wurden zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt. (Urteil des Landesgerichtes Wiener Neustadt vom 11.11.1996 in der Strafsache gegen Erika und Helmut Pilhar, und Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgericht vom 04.09.1997 in der Strafsache gegen Erika und Helmut Pilhar). Sie hatten ihr krebskrankes Kind nach Spanien zu Hamer gebracht. Für Hamer hatte der erfolglose GNM-Therapieversuche keine strafrechtlichen Konsequenzen, da er inzwischen von Spanien aus außerhalb von Österreich und Deutschland tätig war. Das Kind wurde letztendlich gegen den Willen der Eltern operiert und lebt heute bei guter Gesundheit.  (Aktenzeichen: GZ 4C E VR S34/95 – 189 Bl. 1082-1120,  Az. 23 Bs 114/97 (Bl. 1121-1141))
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*Das Jahr 1995 war für Hamer durch den Fall der damals fünfjährigen Krebspatientin Olivia [[Helmut Pilhar|Pilhar]] geprägt. Die Eltern der Olivia wurden zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt. (Urteil des Landesgerichtes Wiener Neustadt vom 11.11.1996 in der Strafsache gegen Erika und Helmut Pilhar, und Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgericht vom 04.09.1997 in der Strafsache gegen Erika und Helmut Pilhar). Sie hatten ihr krebskrankes Kind nach Spanien zu Hamer gebracht. Für Hamer hatte der erfolglose GNM-Therapieversuche keine strafrechtlichen Konsequenzen, da er inzwischen von Spanien aus außerhalb von Österreich und Deutschland tätig war. Das Aktenzeichen zu seinem eigenen Verfahren im Falle O. Pilhar ist 34 JS 221/96. Das Kind wurde letztendlich gegen den Willen der Eltern operiert und lebt heute bei guter Gesundheit.  (Aktenzeichen: GZ 4C E VR S34/95 – 189 Bl. 1082-1120,  Az. 23 Bs 114/97 (Bl. 1121-1141))
    
*1997 wird Hamer in Köln verhaftet und am 9.9.97 vom AG Köln zu 19 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt, von denen er zwölf Monate absaß. Ihm wurde unterlassene Hilfeleistung und Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz nachgewiesen. Ausgangspunkt der Anklage waren Anzeigen von Angehörigen nach dem Tode von drei Krebspatienten, die erfolglos nach der Germanischen Neuen Medizin behandelt wurden. Hamer wurde am letzten der fünf Prozeßtage wegen Beleidigung des Gerichts in seine Zelle zurückgeschickt und durfte erst nach dem Ende des Plädoyers seines Anwalts wieder den Gerichtssaal betreten. Hamers Sohn Bernd, der den Richter als 'Arschloch' beschimpfte und den Prozeß mit der NS-Justiz verglich, erhielt drei Tage Ordnungshaft. Hamer wird im Laufe des Prozesses in einem psychiatrischen Gutachten attestiert: ..''geistesschwache, psychopathische Persönlichkeit mit wahnhaft unbeeinflussbaren Überzeugungen''.., so die Erinnerung des anwesenden Leuzinger. (Verfahren 34 Js 178/95 Amtsgericht Köln)
 
*1997 wird Hamer in Köln verhaftet und am 9.9.97 vom AG Köln zu 19 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt, von denen er zwölf Monate absaß. Ihm wurde unterlassene Hilfeleistung und Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz nachgewiesen. Ausgangspunkt der Anklage waren Anzeigen von Angehörigen nach dem Tode von drei Krebspatienten, die erfolglos nach der Germanischen Neuen Medizin behandelt wurden. Hamer wurde am letzten der fünf Prozeßtage wegen Beleidigung des Gerichts in seine Zelle zurückgeschickt und durfte erst nach dem Ende des Plädoyers seines Anwalts wieder den Gerichtssaal betreten. Hamers Sohn Bernd, der den Richter als 'Arschloch' beschimpfte und den Prozeß mit der NS-Justiz verglich, erhielt drei Tage Ordnungshaft. Hamer wird im Laufe des Prozesses in einem psychiatrischen Gutachten attestiert: ..''geistesschwache, psychopathische Persönlichkeit mit wahnhaft unbeeinflussbaren Überzeugungen''.., so die Erinnerung des anwesenden Leuzinger. (Verfahren 34 Js 178/95 Amtsgericht Köln)
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