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==2009/2010/2015: Familie Seebald (Österreich)==
 
==2009/2010/2015: Familie Seebald (Österreich)==
Die Familie Seebald hat fünf Kinder. Die Eltern sind beide HIV positiv, verweigern aber eine Therapie. Beide sind AIDS-Leugner, Anhänger der GNM und Impfgegner. Entgegen ärztlichen Auflagen wurde ihre Tochter Muriel zu [[Hausgeburt|Hause geboren]] und trotz HIV-Infektion der Mutter und des damit verbundenen Infektionsrisikos voll gestillt. Auch die die Geburt betreuende Hebamme wurde nicht über die HIV-Infektion der Mutter aufgeklärt. Das Mädchen wurde von der Mutter angesteckt und letztes Jahr mit der Diagnose AIDS gegen den Willen der Eltern an der Kinderklinik Uni Graz behandelt. Impfungen wurden den Kindern zusätzlich verweigert. Mittlerweile sind alle Kinder bei Pflegeeltern untergebracht. Muriel erhält eine antiretrovirale Behandlung. Die Eltern versuchten gegen die Entscheidung der Behörden anzugehen. Dabei erhielten sie Unterstützung von [[Helmut Pilhar]] und [[Ryke Geerd Hamer]], die verschiedene Schreiben an die Behörden verfassten.
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Die Familie Seebald hat fünf Kinder. Die Eltern sind beide HIV positiv, verweigern aber eine Therapie. Beide sind AIDS-Leugner, Anhänger der GNM und Impfgegner. Entgegen ärztlichen Auflagen wurde ihre Tochter Muriel zu [[Hausgeburt|Hause geboren]] und trotz HIV-Infektion der Mutter und des damit verbundenen Infektionsrisikos voll gestillt. Auch die die Geburt betreuende Hebamme wurde nicht über die HIV-Infektion der Mutter aufgeklärt. Das Mädchen wurde von der Mutter Barbara Seebald angesteckt und letztes Jahr mit der Diagnose AIDS gegen den Willen der Eltern an der Kinderklinik Uni Graz behandelt. Impfungen wurden den Kindern zusätzlich verweigert. Mittlerweile sind alle Kinder bei Pflegeeltern untergebracht. Muriel erhält eine antiretrovirale Behandlung. Die Eltern versuchten gegen die Entscheidung der Behörden anzugehen. Dabei erhielten sie Unterstützung von [[Helmut Pilhar]] und [[Ryke Geerd Hamer]], die verschiedene Schreiben an die Behörden verfassten.
    
Gegen die Mutter wurde ein Verfahren wegen Körperverletzung mit Dauerfolge, vorsätzlicher Gefährdung anderer Menschen mit übertragbaren Krankheiten sowie Verleumdung eingeleitet. Die Verhandlung begann am 8.&nbsp;Juni 2010 in Graz.<ref>http://derstandard.at/1271378386227/Gericht-Mutter-von-HIV-infiziertem-Kind-in-Graz-angeklagt</ref> Die HIV-infizierte Mutter wurde am 6. Juli 2010 vom Grazer Straflandesgericht wegen Körperverletzung zu zehn Monaten Haft auf Bewährung (Österreich: "bedingte Haft") verurteilt, sie legte Berufung ein.<ref>http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/579159/index.do?_vl_backlink=/home/panorama/index.do</ref> Dieses Urteil wurde im März 2012 durch das Oberlandesgericht Graz wieder aufgehoben. Das neue Urteil lautete 14 Monate bedingte Haft wegen schwerer Körperverletzung, Verbreitung einer übertragbaren Krankheit und Verleumdung. Das Kind muss mit schweren Dauerschäden leben, die möglicherweise mit einer adäquaten Behandlung vermeidbar gewesen wären.<ref>http://steiermark.orf.at/news/stories/2523297/</ref> Nachdem sich der Prozess über mehrere Instanzen hinzog, wurde Barbara Seebald am 5. Juli 2013 freigesprochen.<ref>http://steiermark.orf.at/news/stories/2591750/</ref>  Im Juli 2013 brachte sie eine weitere Tochter zur Welt, diesmal im Krankenhaus und per Kaiserschnitt. Über das Sorgerecht für dieses Kind wird noch entschieden.<ref>http://wearechangeaustria.wordpress.com/2013/07/21/jugendamt-unrecht-im-namen-des-volkes/</ref>
 
Gegen die Mutter wurde ein Verfahren wegen Körperverletzung mit Dauerfolge, vorsätzlicher Gefährdung anderer Menschen mit übertragbaren Krankheiten sowie Verleumdung eingeleitet. Die Verhandlung begann am 8.&nbsp;Juni 2010 in Graz.<ref>http://derstandard.at/1271378386227/Gericht-Mutter-von-HIV-infiziertem-Kind-in-Graz-angeklagt</ref> Die HIV-infizierte Mutter wurde am 6. Juli 2010 vom Grazer Straflandesgericht wegen Körperverletzung zu zehn Monaten Haft auf Bewährung (Österreich: "bedingte Haft") verurteilt, sie legte Berufung ein.<ref>http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/579159/index.do?_vl_backlink=/home/panorama/index.do</ref> Dieses Urteil wurde im März 2012 durch das Oberlandesgericht Graz wieder aufgehoben. Das neue Urteil lautete 14 Monate bedingte Haft wegen schwerer Körperverletzung, Verbreitung einer übertragbaren Krankheit und Verleumdung. Das Kind muss mit schweren Dauerschäden leben, die möglicherweise mit einer adäquaten Behandlung vermeidbar gewesen wären.<ref>http://steiermark.orf.at/news/stories/2523297/</ref> Nachdem sich der Prozess über mehrere Instanzen hinzog, wurde Barbara Seebald am 5. Juli 2013 freigesprochen.<ref>http://steiermark.orf.at/news/stories/2591750/</ref>  Im Juli 2013 brachte sie eine weitere Tochter zur Welt, diesmal im Krankenhaus und per Kaiserschnitt. Über das Sorgerecht für dieses Kind wird noch entschieden.<ref>http://wearechangeaustria.wordpress.com/2013/07/21/jugendamt-unrecht-im-namen-des-volkes/</ref>
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