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[[image:Heizball.jpg|Artikel in Kölner "Express" vom 13.10.2010|thumb]]
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[[image:Heizball.jpg|Artikel in Kölner "Express" vom 13. Oktober 2010|thumb]]
Der '''Heizball''' (engl. "Heat Ball") ist ein lichtaussendendes elektrisches Heizelement mit Glühbirnengewinde und dem Aussehen einer Glühbirne zum Preis von 1,69 Euro. Er ist als eine Art satirische Reaktion auf das stufenweise Verkaufsverbot für Glühbirnen und der Einführung von [[Energiesparlampe]]n zu verstehen. Anbieter ist die Firma "DTG Trading GmbH"<ref>DTG Trading GmbH, Grabenstraße 70, 52382 Niederzier</ref> des "Glühbirnen-Rebells" Siegfried Rotthäuser aus der Gegend von Köln. Miterfinder war auch der Ingenieur Rudolf Hannot.
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Der '''Heizball''' (engl. "Heat Ball") ist eine gewöhnliche Glühlampe, wurde aber vom Anbieter als "elektrischer Widerstand, der zum Heizen gedacht ist" bezeichnet. Sie hatte ein normales E27-Gewinde und kostete 1,69 Euro. Der Verkauf war eine satirische Reaktion des Ingenieurs und "Glühbirnen-Rebells" Siegfried Rotthäuser aus der Gegend von Köln auf das stufenweise Verkaufsverbot für Glühlampen und der Einführung von [[Energiesparlampe]]n zu verstehen. Anbieter war die Firma "DTG Trading GmbH".<ref>DTG Trading GmbH, Grabenstraße 70, 52382 Niederzier</ref> Miterfinder war der Ingenieur Rudolf Hannot aus Düren. Die Aktion lief von Anfang 2010 bis zum 31. März 2014. Rotthäuser zufolge wurden bis dahin 10.000 Heat Balls verkauft.
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Der Heizball wird vom Hersteller damit beworben, dass das Produkt bestimmungsgemäß als elektrische Heizung und nicht als Glühbirne aufzufassen sei. Allerdings habe der Heizball als Nebeneffekt auch die Eigenschaft, Licht abzugeben ("Die Leuchtwirkung während des Heizvorgangs ist produktionstechnisch bedingt und völlig unbedenklich."). Zum Heizball wird angegeben, dass sein Wirkungsgrad 95% betrage und lediglich 5% als "Verlust" in Form von Lichtstrahlung auftrete. Bekanntlich geben herkömmliche Glühbirnen (auch Halogenlampen) die zugeführte elektrische Energie hauptsächlich als Wärme ab.
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Der Heizball wurde vom Hersteller damit beworben, dass das Produkt bestimmungsgemäß als elektrische Heizung und nicht als Glühlampe aufzufassen sei. Allerdings habe der Heizball als Nebeneffekt auch die Eigenschaft, Licht abzugeben ("Die Leuchtwirkung während des Heizvorgangs ist produktionstechnisch bedingt und völlig unbedenklich."). Zum Heizball wird angegeben, dass sein Wirkungsgrad 95% betrage und lediglich 5% als "Verlust" in Form von Lichtstrahlung auftrete. Bekanntlich geben herkömmliche Glühlampe (auch Halogenlampen) die zugeführte elektrische Energie hauptsächlich als Wärme ab.
    
Der Heizball war Thema bei Nachrichtenagenturen (Reuters) und in den Massenmedien (z.B. ARD-Fernsehen). Der Verkauf der Heizbälle führte zu mehreren umständlichen behördlichen Reaktionen, als der Importeur 40000 "Kleinheizgeräte" mit 100 Watt und 75 Watt aus China importieren wollte, die die zuständige Bezirksregierung als Glühlampen ansah. Am 6.1.2011 untersagte die Bezirksregierung Köln das Inverkehrbringen von 75W/100W-Heizbällen wegen Verstoßes gegen das Energiebetriebene Produkte Gesetz (EBPG). "Verpetzt" worden war die DTG vom NDR. Das Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit hatte im Oktober in einem Gutachten keinen Unterschied zwischen Heizbällen und Glühbirnen erkennen können. Im November 2010 monierte der Zoll eine fehlende CE-Kennzeichnung und im Dezember 2010 erkannte die VDE GmbH (Offenbach), dass die Heizbälle nicht dem EBPG entsprechen. Die DTG räumte zwar ein, dass die Heizbälle zu einer Glühbirne "ähnlich aussehend" seien, wollte diese aber als Speziallampen eingeordnet wissen. Im Handel befinden sich spezielle Infrarotlampen, die in der Landwirtschaft auch als "Ferkellampen" bekannt sind. Auch Terrarienbesitzer setzen Infrarotlampen ein. Herkömmliche Infrarotheizstrahler senden im Gegensatz zu Infrarotlampen (auch Rotlicht genannt) üblicherweise kein nennenwertes Licht aus.
 
Der Heizball war Thema bei Nachrichtenagenturen (Reuters) und in den Massenmedien (z.B. ARD-Fernsehen). Der Verkauf der Heizbälle führte zu mehreren umständlichen behördlichen Reaktionen, als der Importeur 40000 "Kleinheizgeräte" mit 100 Watt und 75 Watt aus China importieren wollte, die die zuständige Bezirksregierung als Glühlampen ansah. Am 6.1.2011 untersagte die Bezirksregierung Köln das Inverkehrbringen von 75W/100W-Heizbällen wegen Verstoßes gegen das Energiebetriebene Produkte Gesetz (EBPG). "Verpetzt" worden war die DTG vom NDR. Das Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit hatte im Oktober in einem Gutachten keinen Unterschied zwischen Heizbällen und Glühbirnen erkennen können. Im November 2010 monierte der Zoll eine fehlende CE-Kennzeichnung und im Dezember 2010 erkannte die VDE GmbH (Offenbach), dass die Heizbälle nicht dem EBPG entsprechen. Die DTG räumte zwar ein, dass die Heizbälle zu einer Glühbirne "ähnlich aussehend" seien, wollte diese aber als Speziallampen eingeordnet wissen. Im Handel befinden sich spezielle Infrarotlampen, die in der Landwirtschaft auch als "Ferkellampen" bekannt sind. Auch Terrarienbesitzer setzen Infrarotlampen ein. Herkömmliche Infrarotheizstrahler senden im Gegensatz zu Infrarotlampen (auch Rotlicht genannt) üblicherweise kein nennenwertes Licht aus.
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