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Ernstzunehmende, neutrale Hinweise für die Wirksamkeit der von den Herstellern genutzten Methoden und Mechanismen gibt es nicht. Keine der behaupteten Wirkungen auf Wasser konnte je wissenschaftlich nachgewiesen werden.
 
Ernstzunehmende, neutrale Hinweise für die Wirksamkeit der von den Herstellern genutzten Methoden und Mechanismen gibt es nicht. Keine der behaupteten Wirkungen auf Wasser konnte je wissenschaftlich nachgewiesen werden.
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Der österreichische Physiker [[Herbert Klima]] wird mit der Angabe zitiert, dass Untersuchungen von ihm am Atominstitut Wien belegen würden, dass bei Methoden der Wasserbelebung tatsächlich messbare Veränderungen auftreten. Mit Hilfe der Spektralphotometrie sei durch Klima der direkte Nachweis erbracht worden, dass die Wasserstruktur durch die eine wasserbelebende Behandlung in signifikanter Weise beeinflusst werde. Das Wasser sei vor und nach einer sogenannten Wasserverwirbelung aus physikalischer Sicht nicht dasselbe, auch wenn sich chemisch kein Unterschied zeige.
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Verbraucherschützer und Wissenschaftler haben mehrfach auf die Wirkungslosigkeit hingewiesen, auch sind bereits Gerichtsurteile wegen „Irreführung der Konsumenten“ oder Betrug ergangen. Der Verkauf solcherart behandelten Wassers mit gesundheitsbezogener Wernung ist verboten, und arzneimittel- und lebensmittelrechtlich in Deutschland unzulässig, wenn die behaupteten Wirkungen tatsächlich nachweisbar wären. Denn dann müssten die Hersteller die Unbedenklichkeit des Wassers nachweisen, wenn dieses tatsächlich verändert wäre. Wasser gilt in Deutschland als Lebensmittel, für das nach dem [[LFGB]] (''Lebensmittel- und Futtergesetzbuch'') keinerlei gesundheitsbezogene Werbung gemacht werden darf.
 
Verbraucherschützer und Wissenschaftler haben mehrfach auf die Wirkungslosigkeit hingewiesen, auch sind bereits Gerichtsurteile wegen „Irreführung der Konsumenten“ oder Betrug ergangen. Der Verkauf solcherart behandelten Wassers mit gesundheitsbezogener Wernung ist verboten, und arzneimittel- und lebensmittelrechtlich in Deutschland unzulässig, wenn die behaupteten Wirkungen tatsächlich nachweisbar wären. Denn dann müssten die Hersteller die Unbedenklichkeit des Wassers nachweisen, wenn dieses tatsächlich verändert wäre. Wasser gilt in Deutschland als Lebensmittel, für das nach dem [[LFGB]] (''Lebensmittel- und Futtergesetzbuch'') keinerlei gesundheitsbezogene Werbung gemacht werden darf.
  
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