| [[image:Marla Glen Stefan Lanka.jpg|Sängerin Marla Glen und Stefan Lanka anlässlich des "Masernprozesses" gegen Lanka im April 2014 (Bild: Schwäbische Zeitung)|300px|thumb]] | | [[image:Marla Glen Stefan Lanka.jpg|Sängerin Marla Glen und Stefan Lanka anlässlich des "Masernprozesses" gegen Lanka im April 2014 (Bild: Schwäbische Zeitung)|300px|thumb]] |
− | Ende 2011 lobte Lanka einen Preis von 100.000 Euro für denjenigen aus, der die Existenz und die Größe von Masernviren mit wissenschaftlichen Veröffentlichungen belegen könne. Der Mediziner David Bardens hatte sich daraufhin zunächst bei Lanka versichert, dass dessen Ausschreibung ernst gemeint war. Anschließend legte Bardens ihm eine Anzahl Publikationen vor, welche Bardens Meinung nach die Existenz des Masernvirus belegen. Da Lanka diese nicht anerkannte, forderte Bardens das Geld vor Gericht ein. Am 12. März 2015 wurde Lanka vom Landgericht Ravensburg verurteilt, die 100.000 Euro zu zahlen. Der Richter Schneider im Gerichtssaal: ''"Wir haben keine Zweifel daran, dass die vorliegenden Publikationen ausreichen, um die Existenz des Masernvirus zu begründen."'' Lanka kündigte an, in die Berufung zu gehen.<ref>[http://www.schwaebische.de/region/baden-wuerttemberg_artikel,-Streit-ueber-Masernviren-Impfgegner-muss-Preisgeld-an-Arzt-zahlen-_arid,10192518_toid,535.html Streit über Masernviren: Impfgegner muss Preisgeld an Arzt zahlen. schwäbische.de, 12. März 2015]</ref><ref>[http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/existenz-des-masernvirus-stefan-lanka-verliert-vor-gericht-a-1023189.html Posse ums Masernvirus: Impfgegner muss Arzt 100.000 Euro bezahlen. Spiegel online, 12. März 2015]</ref> | + | Ende 2011 lobte Lanka einen Preis von 100.000 Euro für denjenigen aus, der die Existenz und die Größe von Masernviren mit wissenschaftlichen Veröffentlichungen belegen könne.<ref>[[media:Lanka-Masern-Belohnung.pdf|Lankas Ausschreibung auf der Impfgegner-Seite gesundheitlicheaufklaerung.de (Screenshot)]]</ref> Der Mediziner David Bardens hatte sich daraufhin zunächst bei Lanka versichert, dass dessen Ausschreibung ernst gemeint war. Anschließend legte Bardens ihm eine Anzahl Publikationen vor, welche Bardens Meinung nach die Existenz des Masernvirus belegen. Da Lanka diese nicht anerkannte, forderte Bardens das Geld vor Gericht ein. Am 12. März 2015 wurde Lanka vom Landgericht Ravensburg verurteilt, die 100.000 Euro zu zahlen. Der Richter Schneider im Gerichtssaal: ''"Wir haben keine Zweifel daran, dass die vorliegenden Publikationen ausreichen, um die Existenz des Masernvirus zu begründen."'' Lanka kündigte an, in die Berufung zu gehen.<ref>[http://www.schwaebische.de/region/baden-wuerttemberg_artikel,-Streit-ueber-Masernviren-Impfgegner-muss-Preisgeld-an-Arzt-zahlen-_arid,10192518_toid,535.html Streit über Masernviren: Impfgegner muss Preisgeld an Arzt zahlen. schwäbische.de, 12. März 2015]</ref><ref>[http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/existenz-des-masernvirus-stefan-lanka-verliert-vor-gericht-a-1023189.html Posse ums Masernvirus: Impfgegner muss Arzt 100.000 Euro bezahlen. Spiegel online, 12. März 2015]</ref> |
| Der Prozess war nach seinem Beginn im April 2014 zunächst vertagt worden, um das Gutachten eines Sachverständigen zur Streitfrage einzuholen. Hierzu wurde Andreas Podbielski bestellt, Direktor des Instituts für Medizinische Mikrobiologie, Virologie und Hygiene der Universität Rostock. Ein Befangenheitsantrag Lankas gegen Podbielski lehnte das Gericht im Mai 2014 ab. Zwei Wochen vor dem Prozess hieß es fälschlich im wissenschafftplus-Newsletter von Lanka vom 27. Februar: ''"Der Gutachter, der vom Gericht beauftragt wurde, kommt zum Schluss, dass keine der vorgelegten Publikationen den wissenschaftlichen Beweis für die Existenz des Masern-Virus enthält und dass die Publikationen mit Mängeln behaftet sind."'' | | Der Prozess war nach seinem Beginn im April 2014 zunächst vertagt worden, um das Gutachten eines Sachverständigen zur Streitfrage einzuholen. Hierzu wurde Andreas Podbielski bestellt, Direktor des Instituts für Medizinische Mikrobiologie, Virologie und Hygiene der Universität Rostock. Ein Befangenheitsantrag Lankas gegen Podbielski lehnte das Gericht im Mai 2014 ab. Zwei Wochen vor dem Prozess hieß es fälschlich im wissenschafftplus-Newsletter von Lanka vom 27. Februar: ''"Der Gutachter, der vom Gericht beauftragt wurde, kommt zum Schluss, dass keine der vorgelegten Publikationen den wissenschaftlichen Beweis für die Existenz des Masern-Virus enthält und dass die Publikationen mit Mängeln behaftet sind."'' |