Änderungen

433 Bytes hinzugefügt ,  17:39, 15. Feb. 2015
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1: −
'''Heilpraktiker''' (HP) ist in Deutschland eine Bezeichnung für Personen, die auch ohne medizinische Ausbildung kranke Menschen behandeln dürfen. Zur Ausübung genügt ein Hauptschulabschluss, das Alter von 25&nbsp;Jahren, ein ärztliches Attest, ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Test beim Gesundheitsamt, dessen Ziel es ist, zu prüfen, ob der angehende HP eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellt. Dazu muss im Multiple Choice Verfahren (60&nbsp;Fragen, von denen 45&nbsp;richtig sein müssen) und einer mündlichen Prüfung gezeigt werden, dass man in der Lage ist, allgemeingefährdende Infektionskrankheiten und akute Krankheitszustände zu erkennen und sie umgehend an ausgebildete Ärzte weiterzuleiten. 53% der Anwärter zum Heilpraktikerschein (Stichprobe Rhein-Main Gebiet) bestehen die beliebig oft wiederholbaren Tests nicht.<ref>U. Heudorf et al: ''Heilpraktiker und öffentliches Gesundheitswesen. Gesetzliche Grundlagen sowie Erfahrungen aus den überprüfungen der Heilpraktikeranwärter und der infektionshygienischen Überwachung von Heilpraktikerpraxen im Rhein-Main-Gebiet 2004–2007. Bundesgesundheitsblatt 2010: 53: 245-57</ref> Weiterhin werden Grundlagen der Hygiene und der Differentialdiagnose abgefragt. Eine Prüfung, wie und nach welchem Konzept ein zukünftiger HP seine Kunden zu heilen plant, gibt es nicht. HPs dürfen prinzipiell auch chirurgische Eingriffe vornehmen, da sie jedoch keine rezeptlichtigen Betäubungs- und Narkosemittel benutzen dürfen, sind chirurgische Eingriffe rechtlich gesehen für Heilpraktiker nicht durchführbar.
+
'''Heilpraktiker''' (HP) ist in Deutschland eine Bezeichnung für Personen, die auch ohne medizinische Ausbildung kranke Menschen behandeln dürfen. Zur Ausübung genügt ein Hauptschulabschluss, das Alter von 25&nbsp;Jahren, ein ärztliches Attest, ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Test beim Gesundheitsamt, dessen Ziel es ist, zu prüfen, ob der angehende HP eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellt. Dazu muss im Multiple Choice Verfahren (60&nbsp;Fragen, von denen 45&nbsp;richtig sein müssen) und einer mündlichen Prüfung gezeigt werden, dass man in der Lage ist, allgemeingefährdende Infektionskrankheiten und akute Krankheitszustände zu erkennen und sie umgehend an ausgebildete Ärzte weiterzuleiten. 53% der Anwärter zum Heilpraktikerschein (Stichprobe Rhein-Main Gebiet) bestehen die beliebig oft wiederholbaren Tests nicht.<ref>U. Heudorf et al: ''Heilpraktiker und öffentliches Gesundheitswesen. Gesetzliche Grundlagen sowie Erfahrungen aus den überprüfungen der Heilpraktikeranwärter und der infektionshygienischen Überwachung von Heilpraktikerpraxen im Rhein-Main-Gebiet 2004–2007. Bundesgesundheitsblatt 2010: 53: 245-57</ref> Weiterhin werden Grundlagen der Hygiene und der Differentialdiagnose abgefragt. Eine Prüfung, wie und nach welchem Konzept ein zukünftiger HP seine Kunden zu heilen plant, gibt es nicht. In Deutschland fehlt eine gesetzliche Definition des Berufs Heilpraktiker. Es gibt weder eine dazugehörige Rechtsverordnung und kein Standesrecht. Es existiert zwar eine Berufsordnung, die ist aber nicht rechtlich bindend. Ebenso fehlt eine Ausbildungsordnung, die Inhalt und Ziele der Ausbildung regeln würde. Heilpraktiker-Anwärter benötigen weder einen Eignungsnachweis noch ein absolviertes Praktikum im Gesundheitsbereich.
 +
HPs dürfen prinzipiell auch chirurgische Eingriffe vornehmen, da sie jedoch keine rezeptlichtigen Betäubungs- und Narkosemittel benutzen dürfen, sind chirurgische Eingriffe rechtlich gesehen für Heilpraktiker nicht durchführbar.
    
Tätigkeiten die keiner Heilpraktikererlaubnis unterliegen, sind beispielsweise die sogenannten Wohlfühlmassagen am gesunden Menschen.
 
Tätigkeiten die keiner Heilpraktikererlaubnis unterliegen, sind beispielsweise die sogenannten Wohlfühlmassagen am gesunden Menschen.
81.394

Bearbeitungen