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In der Schweiz dürfen nur ausgebildete Medizinalpersonen  (Humanmediziner, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker und Chiropraktor) Chiropraktik anbieten. Der Chiropraktor ist eine anerkannte Medizinalperson, die in eigener Verantwortung Funktionsstörungen und schmerzhafte Zustände der Wirbelsäule und des Bewegungsapparates diagnostiziert und behandelt. Die Ausbildung und die Tätigkeit der Chiropraktoren sowie die obligatorische Kostenübernahme chiropraktischer Leistungen ist bundesgesetzlich geregelt. Gesetzlich sind die Leistungen der Chiropraktoren seit 1964 als Pflichtleistungen von Medizinalpersonen anerkannt worden. Seitdem werden die chiropraktischen Leistungen von der obligatorischen Grundversicherung der Krankenkassen gedeckt. Der Chiropraktor ist nebst dem Humanmediziner der einzige gesetzlich geregelte Erstkontakt für den Patienten.
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Das Studium der Chiropraktik wird seit Herbst 2008 an der medizinischen Fakultät der Universität Zürich angeboten. Es dauert zwölf Semester zuzüglich Krankenhauspraktika und führt über das Bachelorstudium in Medizin (B Med) zum Masterstudium (M Chiro), optional weiter zum chiropraktischen Doktorat (Dr. der Chiropraktik). Die Schweizerische Akademie für Chiropraktik, die akkreditiert ist durch das eidgenössische Bundesamt für Gesundheit, ist für die Weiterbildung der Chiropraktoren zuständig. Ihr obliegt auch die Durchführung der Prüfung zum Fachchiropraktor.
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Die Chiropraktoren sind wie alle Medizinalpersonen zur jährlichen Fortbildung von 80 Stunden pro Jahr innerhalb eines gesetzlich gegebenen Rahmens verpflichtet.
    
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