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*Der arbeitslose Lanka hatte 2002 einen Richter mit der Bezeichnung ''scientologischer Babyficker'' belegt und einen Staatsanwalt im Gerichtssaal einen ''feuchten Nazifurz'' genannt, wofür er vom Amtsgericht Rosenheim zu 900&nbsp;Euro Geldstrafe verurteilt wurde. Anlass war die Verurteilung seines Anti-Impf-Sinnesgenossen [[Karl Krafeld]]. Krafeld hatte zuvor Rosenheimer Ärzte beleidigt und war ebenfalls verurteilt worden.<ref>Christian Huber: Die üblen Beleidigungen des Doktor L. Oberbayerisches Volksblatt, 17.6.2005 (http://www.ovb-online.de/news/landkreis_rosenheim/art4107,539710.html). Zitat:<br>Rosenheim/Landkreis - Es hätte die große Show des Dr. L. aus Stuttgart werden sollen. Es wurde aber der Nachmittag von Richter Herbert Schäfert aus Rosenheim. Bei der dreieinhalbstündigen Verhandlung vor dem hiesigen Amtsgericht in Sachen «Bundesrepublik Deutschland gegen Dr. L. » ließ sich der souveräne Amtsrichter nicht eine Sekunde aus der Reserve locken.<br>Obwohl der 42-jährige Angeklagte während der gesamten Verhandlung versuchte, den Gerichtssaal als Bühne für seine Anti-Impf-Kampagne zu nutzen, verlor Schäfert nie die Ruhe und konterte alle verbalen Attacken mit bajuwarischer Gelassenheit. Er verurteilte den Angeklagten schließlich zu 900 Euro Geldstrafe. Dr. L. hatte vor gut zweieinhalb Jahren bei einem anderen Prozess das Gericht übelst beschimpft.<br>«Scientologischer Babyficker» für den Richter, «feuchter Nazifurz» für den Staatsanwalt - das waren die Schmähungen, die sich die Juristen am 9. Dezember 2002 nach Verkündung des Urteils gegen Dr. L.'s Kumpanen, den Impfgegner Karl K. aus Dortmund, gefallen lassen mussten. K., heute 54 Jahre alt und bei der jüngsten Verhandlung in Rosenheim zugegen, hatte damals bei einer Anti-Impf-Feldzug durch die Region Rosenheimer Ärzte beleidigt und war ebenfalls zu einer Geldstrafe verurteilt worden (wir berichteten). Im Anschluss an die Verhandlung gegen K. war es zu lautstarken Protesten der Impfgegner und zu Dr. L.'s verbaler Entgleisung gekommen. Noch im Gerichtssaal ließ der damalige Staatsanwalt den Mikrobiologen Dr. L. vorläufig festnehmen, weil dieser sich zunächst nicht ausweisen wollte.<br>Beim jetzigen Prozess versuchte der heute arbeitslose Akademiker, der im Saal von seiner Anhängerschar stürmisch mit Umarmungen und Küsschen empfangen worden war, immer wieder auf seine Thesen gegen das Impfen, auf die ungerechte Behandlung durch die Justiz, auf Verfahrensfehler und vor allem auf den Prozess vor zweieinhalb Jahren abzuschweifen. Doch Richter Schäfert ließ sich auf nichts ein. Mit stoischer Ruhe wies er den Angeklagten, der sich selbst «Virenentdecker» nennt, immer wieder auf den tatsächlichen Gegenstand der jetzigen Verhandlung - die Beleidigungen - hin. «Was auch immer beim Prozess gegen Herrn K. geschehen ist - nichts gibt Ihnen das Recht, solche Schmähungen, auszusprechen.» Vor allem das Schimpfwort, das auf einen sexuellen Missbrauch hinweist, sei «unterste Schublade, eine unvorstellbare und abstoßende Beleidigung». Als Richter für Sexualdelikte wisse er nur zu gut, welch abscheuliche Dinge sich hinter einem solchen Begriff verbergen könnten.<br>Dr. L. versuchte - obwohl er gleich zu Prozessbeginn seinen eigenen Pflichtverteidiger «wegen Vertrauensbruchs» in die Wüste geschickt hatte - immer wieder juristische Spitzfindigkeiten einfließen zu lassen. Ein Beispiel: Im Protokoll zur Verhandlung im Dezember 2002 sei zwar das Wort «Babyficker» festgehalten, nicht aber «sciento logisch», so der Angeklagte. Dazu Schäfert: «Seien Sie froh, dass wir hier über die Kombination beider Wörter sprechen. Jedes Wort vor dem Begriff Babyficker nimmt diesem zumindest ein bisschen die Spitze.»<br>Dr. L. ließ zwischendurch seitenlange Anträge vorlesen, die das Gericht auf eine harte Folter spannten. «Kompliziert schreiben's aber schon, Herr. Dr. L.», kommentierte der Richter einige Passagen aus L.'s Anträgen. Der Angeklagte darauf: «Die Rechtssprache bei uns in Baden-Württemberg ist eben so.» Worauf der Richter konterte: «Bei uns in Bayern ist die Rechtssprache Deutsch.»<br>Wasser auf die Mühlen des Angeklagten goss dann der Auftritt des ersten Zeugen, des damaligen Staatsanwalts, den Dr. L. nach seiner vorläufigen Festnahme als «feuchten Nazifurz» bezeichnet hatte. Er konnte sich an Details im Hinblick auf die Beleidigungen nicht mehr erinnern. Auch die genaue Formulierung war ihm entfallen. Und er konnte nicht mehr felsenfest bestätigen, in welche Richtung die beleidigenden Worte überhaupt gefallen waren.<br>Ganz anders der zweite Zeuge, der damalige Richter: «Der Angeklagte hat in meine Richtung gewandt mit entsprechender Lautstärke gesagt: Sie, Herr Richter, sind ein scientologischer Babyficker.» Dabei blieb er auch auf viermalige Nachfrage von Dr. L..<br>Der Angeklagte wollte dann noch seinen Bekannten Karl K. in den Zeugenstand rufen. Er verzichtete schließlich aber auf dessen Auftritt, nachdem ihm Schäfert ins Gewissen geredet hatte: «Ich würde in einen Schmarrn, den ich gemacht habe - und ich rede nur von mir, sehr verehrter Herr Dr. L. -, keinen anderen hineinziehen.» Der Angeklagte müsse sich im Klaren sein, was die Falschaussage eines Zeugen für ihn und den Betreffenden für Folgen haben könne. «Noch dazu, wo Sie Ihre Beleidigungen später gegenüber der Polizei sogar zugegeben haben.»<br>In seinem Plädoyer hielt Staatsanwalt Josef Hager dem Angeklagten zugute, dass er nicht vorbestraft sei und dass es ihm um «die Sache, und nicht ums Persönliche» gehe. Er forderte 90 Tagessätze à zehn Euro. Dr. L. plädierte auf Freispruch. Der Richter folgte nach über drei Stunden Verhandlung schließlich dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte Dr. L zur geforderten 900-Euro-Geldstrafe. Schäfert: «Kämpfen Sie ruhig für Ihre Sache, aber kämpfen Sie mit rechtlich einwandfreien Mitteln und nicht mit Beleidigungen.»<br>Ganz am Ende der Verhandlung hatte der Angeklagte noch versucht, den Richter von seiner «guten Sache» zu überzeugen und legte ihm dazu ein Informationsblatt der Impfgegner auf den Richtertisch. Doch Schäfert schob das kleine Heftchen schnell wieder von sich: «Um Gottes Willen, nicht zu mir herlegen, da stehen ja schon wieder Beleidigungen drinnen», schauderte es ihn, nachdem er die Überschrift auf Seite eins gelesen hatte: «Die Justiz in Rosenheim ist Schuld am Tod von über 20 Babys!»</ref>
 
*Der arbeitslose Lanka hatte 2002 einen Richter mit der Bezeichnung ''scientologischer Babyficker'' belegt und einen Staatsanwalt im Gerichtssaal einen ''feuchten Nazifurz'' genannt, wofür er vom Amtsgericht Rosenheim zu 900&nbsp;Euro Geldstrafe verurteilt wurde. Anlass war die Verurteilung seines Anti-Impf-Sinnesgenossen [[Karl Krafeld]]. Krafeld hatte zuvor Rosenheimer Ärzte beleidigt und war ebenfalls verurteilt worden.<ref>Christian Huber: Die üblen Beleidigungen des Doktor L. Oberbayerisches Volksblatt, 17.6.2005 (http://www.ovb-online.de/news/landkreis_rosenheim/art4107,539710.html). Zitat:<br>Rosenheim/Landkreis - Es hätte die große Show des Dr. L. aus Stuttgart werden sollen. Es wurde aber der Nachmittag von Richter Herbert Schäfert aus Rosenheim. Bei der dreieinhalbstündigen Verhandlung vor dem hiesigen Amtsgericht in Sachen «Bundesrepublik Deutschland gegen Dr. L. » ließ sich der souveräne Amtsrichter nicht eine Sekunde aus der Reserve locken.<br>Obwohl der 42-jährige Angeklagte während der gesamten Verhandlung versuchte, den Gerichtssaal als Bühne für seine Anti-Impf-Kampagne zu nutzen, verlor Schäfert nie die Ruhe und konterte alle verbalen Attacken mit bajuwarischer Gelassenheit. Er verurteilte den Angeklagten schließlich zu 900 Euro Geldstrafe. Dr. L. hatte vor gut zweieinhalb Jahren bei einem anderen Prozess das Gericht übelst beschimpft.<br>«Scientologischer Babyficker» für den Richter, «feuchter Nazifurz» für den Staatsanwalt - das waren die Schmähungen, die sich die Juristen am 9. Dezember 2002 nach Verkündung des Urteils gegen Dr. L.'s Kumpanen, den Impfgegner Karl K. aus Dortmund, gefallen lassen mussten. K., heute 54 Jahre alt und bei der jüngsten Verhandlung in Rosenheim zugegen, hatte damals bei einer Anti-Impf-Feldzug durch die Region Rosenheimer Ärzte beleidigt und war ebenfalls zu einer Geldstrafe verurteilt worden (wir berichteten). Im Anschluss an die Verhandlung gegen K. war es zu lautstarken Protesten der Impfgegner und zu Dr. L.'s verbaler Entgleisung gekommen. Noch im Gerichtssaal ließ der damalige Staatsanwalt den Mikrobiologen Dr. L. vorläufig festnehmen, weil dieser sich zunächst nicht ausweisen wollte.<br>Beim jetzigen Prozess versuchte der heute arbeitslose Akademiker, der im Saal von seiner Anhängerschar stürmisch mit Umarmungen und Küsschen empfangen worden war, immer wieder auf seine Thesen gegen das Impfen, auf die ungerechte Behandlung durch die Justiz, auf Verfahrensfehler und vor allem auf den Prozess vor zweieinhalb Jahren abzuschweifen. Doch Richter Schäfert ließ sich auf nichts ein. Mit stoischer Ruhe wies er den Angeklagten, der sich selbst «Virenentdecker» nennt, immer wieder auf den tatsächlichen Gegenstand der jetzigen Verhandlung - die Beleidigungen - hin. «Was auch immer beim Prozess gegen Herrn K. geschehen ist - nichts gibt Ihnen das Recht, solche Schmähungen, auszusprechen.» Vor allem das Schimpfwort, das auf einen sexuellen Missbrauch hinweist, sei «unterste Schublade, eine unvorstellbare und abstoßende Beleidigung». Als Richter für Sexualdelikte wisse er nur zu gut, welch abscheuliche Dinge sich hinter einem solchen Begriff verbergen könnten.<br>Dr. L. versuchte - obwohl er gleich zu Prozessbeginn seinen eigenen Pflichtverteidiger «wegen Vertrauensbruchs» in die Wüste geschickt hatte - immer wieder juristische Spitzfindigkeiten einfließen zu lassen. Ein Beispiel: Im Protokoll zur Verhandlung im Dezember 2002 sei zwar das Wort «Babyficker» festgehalten, nicht aber «sciento logisch», so der Angeklagte. Dazu Schäfert: «Seien Sie froh, dass wir hier über die Kombination beider Wörter sprechen. Jedes Wort vor dem Begriff Babyficker nimmt diesem zumindest ein bisschen die Spitze.»<br>Dr. L. ließ zwischendurch seitenlange Anträge vorlesen, die das Gericht auf eine harte Folter spannten. «Kompliziert schreiben's aber schon, Herr. Dr. L.», kommentierte der Richter einige Passagen aus L.'s Anträgen. Der Angeklagte darauf: «Die Rechtssprache bei uns in Baden-Württemberg ist eben so.» Worauf der Richter konterte: «Bei uns in Bayern ist die Rechtssprache Deutsch.»<br>Wasser auf die Mühlen des Angeklagten goss dann der Auftritt des ersten Zeugen, des damaligen Staatsanwalts, den Dr. L. nach seiner vorläufigen Festnahme als «feuchten Nazifurz» bezeichnet hatte. Er konnte sich an Details im Hinblick auf die Beleidigungen nicht mehr erinnern. Auch die genaue Formulierung war ihm entfallen. Und er konnte nicht mehr felsenfest bestätigen, in welche Richtung die beleidigenden Worte überhaupt gefallen waren.<br>Ganz anders der zweite Zeuge, der damalige Richter: «Der Angeklagte hat in meine Richtung gewandt mit entsprechender Lautstärke gesagt: Sie, Herr Richter, sind ein scientologischer Babyficker.» Dabei blieb er auch auf viermalige Nachfrage von Dr. L..<br>Der Angeklagte wollte dann noch seinen Bekannten Karl K. in den Zeugenstand rufen. Er verzichtete schließlich aber auf dessen Auftritt, nachdem ihm Schäfert ins Gewissen geredet hatte: «Ich würde in einen Schmarrn, den ich gemacht habe - und ich rede nur von mir, sehr verehrter Herr Dr. L. -, keinen anderen hineinziehen.» Der Angeklagte müsse sich im Klaren sein, was die Falschaussage eines Zeugen für ihn und den Betreffenden für Folgen haben könne. «Noch dazu, wo Sie Ihre Beleidigungen später gegenüber der Polizei sogar zugegeben haben.»<br>In seinem Plädoyer hielt Staatsanwalt Josef Hager dem Angeklagten zugute, dass er nicht vorbestraft sei und dass es ihm um «die Sache, und nicht ums Persönliche» gehe. Er forderte 90 Tagessätze à zehn Euro. Dr. L. plädierte auf Freispruch. Der Richter folgte nach über drei Stunden Verhandlung schließlich dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte Dr. L zur geforderten 900-Euro-Geldstrafe. Schäfert: «Kämpfen Sie ruhig für Ihre Sache, aber kämpfen Sie mit rechtlich einwandfreien Mitteln und nicht mit Beleidigungen.»<br>Ganz am Ende der Verhandlung hatte der Angeklagte noch versucht, den Richter von seiner «guten Sache» zu überzeugen und legte ihm dazu ein Informationsblatt der Impfgegner auf den Richtertisch. Doch Schäfert schob das kleine Heftchen schnell wieder von sich: «Um Gottes Willen, nicht zu mir herlegen, da stehen ja schon wieder Beleidigungen drinnen», schauderte es ihn, nachdem er die Überschrift auf Seite eins gelesen hatte: «Die Justiz in Rosenheim ist Schuld am Tod von über 20 Babys!»</ref>
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*Wegen Beleidigung des Leiters des Stuttgarter Gesundheitsamtes, ThomasSchönauer, wurde Lanka 2005 zu einer Geldstrafe von 1.500&nbsp;Euro verurteilt.<ref>[[media:StuttgarterNachrichten-Lanka-2006-05-24.png|Mit eitrigen Zähnen gegen die Weltverschwörung. Stuttgarter Nachrichten, 24.&nbsp;Mai 2006]]</ref>
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*Im Jahr 2005 hatte Lanka Leiters des Stuttgarter Gesundheitsamtes, Thomas Schönauer, "in eine Gesundheitstradition, die nicht erst im Jahr 1945 beginnt" gestellt, und damit in die Nähe von Euthanasieärzten gerückt. Im Dezember 2005 wurde Lanka daraufhin wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 1.500&nbsp;Euro verurteilt. Lanka reagierte mit einer Strafanzeige gegen Schönauer und den Rechtsamtsleiter wegen "versuchten Mordes und Verbrechen gegen die Menschlichkeit", die aber von der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen wurde.<ref>[[media:StuttgarterNachrichten-Lanka-2006-05-24.png|Mit eitrigen Zähnen gegen die Weltverschwörung. Stuttgarter Nachrichten, 24.&nbsp;Mai 2006]]</ref>  
    
*Am 27.&nbsp;März 2007 wurden Lanka und der mitangeklagte Arzt Klaus Senoner<ref>http://www.marienklinik.it/leistungsspektrum/gynaekologie/senoner-klaus/</ref> in Bozen (Italien) wegen Beleidigung verurteilt. Draran schloss sich ein Zivilverfahren über eine von Lanka zu zahlende Entschädigung von 300.000&nbsp;Euro an.<ref>Aktenzeichen N.&nbsp;940/06&nbsp;R.G.&nbsp;DIB. und N.&nbsp;9126/04&nbsp;R.G.&nbsp;P.M.</ref>
 
*Am 27.&nbsp;März 2007 wurden Lanka und der mitangeklagte Arzt Klaus Senoner<ref>http://www.marienklinik.it/leistungsspektrum/gynaekologie/senoner-klaus/</ref> in Bozen (Italien) wegen Beleidigung verurteilt. Draran schloss sich ein Zivilverfahren über eine von Lanka zu zahlende Entschädigung von 300.000&nbsp;Euro an.<ref>Aktenzeichen N.&nbsp;940/06&nbsp;R.G.&nbsp;DIB. und N.&nbsp;9126/04&nbsp;R.G.&nbsp;P.M.</ref>
    
*Am 6.&nbsp;Juli 2007 wurde Lanka vom Landgericht Stuttgart nach §&nbsp;185&nbsp;StGB (Beleidigung) zu 60&nbsp;Tagessätzen verurteilt (AZ: LG&nbsp;Stuttgart 41&nbsp;Ns&nbsp;Js&nbsp;91553/05).
 
*Am 6.&nbsp;Juli 2007 wurde Lanka vom Landgericht Stuttgart nach §&nbsp;185&nbsp;StGB (Beleidigung) zu 60&nbsp;Tagessätzen verurteilt (AZ: LG&nbsp;Stuttgart 41&nbsp;Ns&nbsp;Js&nbsp;91553/05).
 
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*Im März 2009 wurde Lanka wegen Beleidigung des ehemaligen Leiters des Robert Koch-Instituts, Prof. Reinhard Kurth, zu 50&nbsp;Tagessätzen à&nbsp;15&nbsp;Euro (Summe 750&nbsp;Euro) verurteilt. Lanka hatte Kurth einen "Massenmörder" genannt.<ref>Verfahren vom 24.&nbsp;März 2009 am Amtsgericht Tiergarten in Berlin, AZ: (234&nbsp;Cs)3012PLs14916/07(133/08)</ref>
*Im März 2009 wurde Lanka wegen Beleidigung des ehemaligen Leiters des Robert Koch-Instituts, Prof. Reinhard Kurth, zu 50&nbsp;Tagessätzen à&nbsp;15&nbsp;Euro (Summe 750&nbsp;Euro) verurteilt. Lanka hatte Kurth zuvor einen "Massenmörder" genannt.<ref>Verfahren vom 24.&nbsp;März 2009 am Amtsgericht Tiergarten in Berlin, AZ: (234&nbsp;Cs)3012PLs14916/07(133/08)</ref>
      
*Am 9.&nbsp;Dezember 2009 wurde Lanka zu 40&nbsp;Tagessätzen á&nbsp;120&nbsp;€ wegen Beleidigung verurteilt, weil er dem Bautzener Landrat und sechs leitenden Kreisangestellten in einem Fax "kriminelle Energie" und "Idiotie" unterstellt hatte. (Aktenzeichen 40Cs160Js3022/09). Der Beleidigung war der Streit um ein Kleinkind vorausgegangen, das gegen den Willen seiner Eltern geimpft worden war. Das Familiengericht hatte den Eltern das Sorgerecht entzogen, weil das lebensbedrohlich erkrankte Kind nach Ansicht von Ärzten dringend geimpft werden musste und sich in einem schlechten Ernährungszustand befand.<ref>[http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=2335497 Impfgegner muss 4800 Euro Strafe zahlen. Sächsische Zeitung, 10. Dezember 2009]</ref> Das LG&nbsp;Bautzen verwarf am 13.&nbsp;April 2010 die Berufung des Angeklagten.<ref>[http://www.justiz.sachsen.de/lggr/content/976.php Berufung des Angeklagten Dr. L verworfen. Pressemitteilung des Landgerichts Görlitz, 13. April 2010]</ref><ref>Impfgegner erleidet Schlappe vor dem Landgericht. Sächsische Zeitung, 13.&nbsp;April 2010</ref><ref>Christoph Scharf: Das Gericht ist keine Theaterbühne. Sächsische Zeitung, 13.&nbsp;April 2010</ref><ref>Jens Kaczmarek: Impfgegner geht in Berufung. LausitzNews.de, 13.&nbsp;April 2010</ref> Die Revision wurde am 1.&nbsp;Juli 2010 vom 2.&nbsp;Strafsenat des Oberlandesgerichts Dresden als unbegründet verworfen.
 
*Am 9.&nbsp;Dezember 2009 wurde Lanka zu 40&nbsp;Tagessätzen á&nbsp;120&nbsp;€ wegen Beleidigung verurteilt, weil er dem Bautzener Landrat und sechs leitenden Kreisangestellten in einem Fax "kriminelle Energie" und "Idiotie" unterstellt hatte. (Aktenzeichen 40Cs160Js3022/09). Der Beleidigung war der Streit um ein Kleinkind vorausgegangen, das gegen den Willen seiner Eltern geimpft worden war. Das Familiengericht hatte den Eltern das Sorgerecht entzogen, weil das lebensbedrohlich erkrankte Kind nach Ansicht von Ärzten dringend geimpft werden musste und sich in einem schlechten Ernährungszustand befand.<ref>[http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=2335497 Impfgegner muss 4800 Euro Strafe zahlen. Sächsische Zeitung, 10. Dezember 2009]</ref> Das LG&nbsp;Bautzen verwarf am 13.&nbsp;April 2010 die Berufung des Angeklagten.<ref>[http://www.justiz.sachsen.de/lggr/content/976.php Berufung des Angeklagten Dr. L verworfen. Pressemitteilung des Landgerichts Görlitz, 13. April 2010]</ref><ref>Impfgegner erleidet Schlappe vor dem Landgericht. Sächsische Zeitung, 13.&nbsp;April 2010</ref><ref>Christoph Scharf: Das Gericht ist keine Theaterbühne. Sächsische Zeitung, 13.&nbsp;April 2010</ref><ref>Jens Kaczmarek: Impfgegner geht in Berufung. LausitzNews.de, 13.&nbsp;April 2010</ref> Die Revision wurde am 1.&nbsp;Juli 2010 vom 2.&nbsp;Strafsenat des Oberlandesgerichts Dresden als unbegründet verworfen.
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