− | Unter '''Binnenkonsens''' versteht man in Deutschland bezüglich [[Homöopathie|homöopatischer]], phytotherapeutischer und [[Anthroposophische Medizin|anthroposophischer Mittel]] die seltsame Tatsache, dass die Hersteller dieser Mittel selbst über die Wirksamkeit entscheiden dürfen und keinerlei wissenschaftlich belegten Nachweis zur Wirksamkeit erbringen müssen. Die per Definition im deutschen Arzneimittelrecht einbezogenen Methoden, die die evidenzbasierte Medizin ablehnt, werden [[Besondere Therapierichtungen]] genannt. Es genügt ein Eintrag im Register der zuständigen Bundesbehörde <ref name="Registrierung">Registrierung beim BfArM[http://www.anonym.to/?http://www.bfarm.de/cln_012/nn_1199002/DE/Arzneimittel/2__zulassung/zulArten/besTherap/amAnthropo/amanthropo-node.html__nnn=true]</ref>. Um den eklatanten Widerspruch einer rational basierten Beurteilung von Medikamenten zu umgehen, wird dort euphemistisch von ''Wissenschaftspluralismus'' gesprochen. | + | Unter '''Binnenkonsens''' versteht man in Deutschland bezüglich [[Homöopathie|homöopatischer]], [[Phytotherapie|phytotherapeutischer]] und [[Anthroposophische Medizin|anthroposophischer Mittel]] die Tatsache, dass die Hersteller dieser Mittel selbst über die Wirksamkeit entscheiden dürfen und keinerlei wissenschaftlich belegten Nachweis zur Wirksamkeit erbringen müssen. Die per Definition im deutschen Arzneimittelrecht einbezogenen Methoden, die die evidenzbasierte Medizin ablehnen, werden [[Besondere Therapierichtungen]] genannt. Es genügt ein Eintrag im Register der zuständigen Bundesbehörde <ref name="Registrierung">Registrierung beim BfArM[http://www.anonym.to/?http://www.bfarm.de/cln_012/nn_1199002/DE/Arzneimittel/2__zulassung/zulArten/besTherap/amAnthropo/amanthropo-node.html__nnn=true]</ref>. Um den eklatanten Widerspruch einer rational basierten Beurteilung von Medikamenten zu umgehen, wird dort euphemistisch von ''Wissenschaftspluralismus'' gesprochen. |