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==KRR-Anhänger als Querulanten==
 
==KRR-Anhänger als Querulanten==
 
Relativ viele der KRR-Anhänger und "Reichsbürger" sind politisch wenig aktiv. Im Falle tatsächlichen oder eingebildeten Unrecht das ihnen seitens Behörden widerfährt (Entzug des Führerscheins, Zwangsvollstreckung, verwehrte Baugenehmigung, Einforderung von Rundfunk- oder Abwassergebühren usw.) reagiert dieser Personenkreis in querulatorischer Weise mit einer Art bürokratischem Kleinkrieg mit Behörden. Genau dieser Personenkreis ist anfällig für KRR-Ideologien.
 
Relativ viele der KRR-Anhänger und "Reichsbürger" sind politisch wenig aktiv. Im Falle tatsächlichen oder eingebildeten Unrecht das ihnen seitens Behörden widerfährt (Entzug des Führerscheins, Zwangsvollstreckung, verwehrte Baugenehmigung, Einforderung von Rundfunk- oder Abwassergebühren usw.) reagiert dieser Personenkreis in querulatorischer Weise mit einer Art bürokratischem Kleinkrieg mit Behörden. Genau dieser Personenkreis ist anfällig für KRR-Ideologien.
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==KRR-Anhänger als Querulanten==
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Relativ viele der KRR-Anhänger und "Reichsbürger" sind politisch wenig aktiv. Im Falle tatsächlichen oder eingebildeten Unrecht das ihnen seitens Behörden widerfährt (Entzug des Führerscheins, Zwangsvollstreckung, verwehrte Baugenehmigung, Einforderung von Rundfunk- oder Abwassergebühren usw.) reagiert dieser Personenkreis in querulatorischer Weise mit einer Art bürokratischem Kleinkrieg mit Behörden. Genau dieser Personenkreis ist anfällig für KRR-Ideologien.
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==KRR-Dokumente==
 
==KRR-Dokumente==
   
===KRR-Ausweise===
 
===KRR-Ausweise===
 
Einerseits gibt es gerichtliche Entscheidungen, nach denen die KRR-''Reichsausweise'' als ''zur Täuschung im Rechtsverkehr geeignet'' angesehen werden und die Verwendung somit wegen Urkundenfälschung strafbar ist.<ref>Landgericht Freiburg, 7&nbsp;NS&nbsp;22&nbsp;Ds&nbsp;51&nbsp;Js 11896/02 – AK&nbsp;89/02</ref> Allerdings geht die überwiegende Meinung in der Rechtsprechung davon aus, dass ein unbefangener Betrachter ''sogleich unzweifelhaft'' den nichtamtlichen Charakter der "Reichsausweise" erkenne. Daher komme eine Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung nicht in Betracht, solange die von den "Reichsregierungen" herausgegebenen Papiere "in keiner Weise den Anschein amtlicher Dokumente erwecken".<ref>OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.&nbsp;April 2006, 4&nbsp;Ws&nbsp;98/06</ref> Allenfalls komme, je nach Ausgestaltung der "Reichsausweise", eine Ordnungswidrigkeit nach §&nbsp;124&nbsp;OWiG (unbefugte Benutzung des Bundesadlers) in Betracht.
 
Einerseits gibt es gerichtliche Entscheidungen, nach denen die KRR-''Reichsausweise'' als ''zur Täuschung im Rechtsverkehr geeignet'' angesehen werden und die Verwendung somit wegen Urkundenfälschung strafbar ist.<ref>Landgericht Freiburg, 7&nbsp;NS&nbsp;22&nbsp;Ds&nbsp;51&nbsp;Js 11896/02 – AK&nbsp;89/02</ref> Allerdings geht die überwiegende Meinung in der Rechtsprechung davon aus, dass ein unbefangener Betrachter ''sogleich unzweifelhaft'' den nichtamtlichen Charakter der "Reichsausweise" erkenne. Daher komme eine Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung nicht in Betracht, solange die von den "Reichsregierungen" herausgegebenen Papiere "in keiner Weise den Anschein amtlicher Dokumente erwecken".<ref>OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.&nbsp;April 2006, 4&nbsp;Ws&nbsp;98/06</ref> Allenfalls komme, je nach Ausgestaltung der "Reichsausweise", eine Ordnungswidrigkeit nach §&nbsp;124&nbsp;OWiG (unbefugte Benutzung des Bundesadlers) in Betracht.
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