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Die Mutter Christa machte auch Jahre später (zumindest bis 2007) noch regelmäßig Demonstrationen gegen die GNM.<ref>Gutachten zum Fall Wechselbaum von Prof.&nbsp;Dr.&nbsp;med.&nbsp;hab. Jürgen Dietrich, Leipzig, vom 26.&nbsp;Juli 2004</ref>
 
Die Mutter Christa machte auch Jahre später (zumindest bis 2007) noch regelmäßig Demonstrationen gegen die GNM.<ref>Gutachten zum Fall Wechselbaum von Prof.&nbsp;Dr.&nbsp;med.&nbsp;hab. Jürgen Dietrich, Leipzig, vom 26.&nbsp;Juli 2004</ref>
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==2002: Ein Frau aus Belgien==
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==2002: Eine Frau aus Belgien==
 
Eine Frau aus der Gemeinde Amel erhielt Anfang 2002 hatte die Diagnose “Magenkrebs”. Die Familie wandte sich daraufhin an einen aus St. Vith stammenden GNM-Therapeuten. Nach Angaben der Familie versprach dieser eine 80-prozentige Heilungschance. Der Therapeut deutete den Tumor als Ausdruck "eines inneren Konfliktes, der in der Beziehung zu ihrem Großvater in der Kindheit begründet sei". Als sich der Zustand der Frau weiter verschlechterte, habe er das als Anzeichen dafür gedeutet, dass sich der Tumor auflöse. Der Heiler wurde 2011 vor das Strafgericht Lüttich gestellt. Die Anklage lautet „fahrlässige Körperverletzung“, weil das Gericht die Krebserkrankung der Frau auch mit angemessener medizinischer Behandlung als tödlich wertete. Ein Arzt, der die Frau kurz vor ihrem Tod untersucht hatte, sagte aus, er habe nie jemanden in einem so schlechten Zustand gesehen.<ref>http://brf.be/nachrichten/regional/223945/</ref>
 
Eine Frau aus der Gemeinde Amel erhielt Anfang 2002 hatte die Diagnose “Magenkrebs”. Die Familie wandte sich daraufhin an einen aus St. Vith stammenden GNM-Therapeuten. Nach Angaben der Familie versprach dieser eine 80-prozentige Heilungschance. Der Therapeut deutete den Tumor als Ausdruck "eines inneren Konfliktes, der in der Beziehung zu ihrem Großvater in der Kindheit begründet sei". Als sich der Zustand der Frau weiter verschlechterte, habe er das als Anzeichen dafür gedeutet, dass sich der Tumor auflöse. Der Heiler wurde 2011 vor das Strafgericht Lüttich gestellt. Die Anklage lautet „fahrlässige Körperverletzung“, weil das Gericht die Krebserkrankung der Frau auch mit angemessener medizinischer Behandlung als tödlich wertete. Ein Arzt, der die Frau kurz vor ihrem Tod untersucht hatte, sagte aus, er habe nie jemanden in einem so schlechten Zustand gesehen.<ref>http://brf.be/nachrichten/regional/223945/</ref>
  
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