Zeile 7: |
Zeile 7: |
| | | |
| Die "Kommissarischen Reichsregierungen" behaupten, dass zwar das Deutsche Reich völkerrechtlich bis heute fortbestehe, die Bundesrepublik Deutschland hingegen nicht identisch mit diesem sei, sondern völker- und verfassungsrechtlich illegal und de jure nicht existent sei. Zwar habe eine Regierung in Form einer "Kommissarischen Reichsregierung" im Augenblick zwar noch keine faktische Staatsgewalt, sie führe jedoch rechtsgültig die Regierungs- und Amtsgeschäfte für Deutschland. In der Regel liegen diesen "Reichsregierungen" diverse Verschwörungstheorien zugrunde, die mit einem baldigen Zusammenbruch der Bundesrepublik Deutschland rechnen, nach dem die KRRs dann auch faktisch die Regierungsgewalt übernähmen. | | Die "Kommissarischen Reichsregierungen" behaupten, dass zwar das Deutsche Reich völkerrechtlich bis heute fortbestehe, die Bundesrepublik Deutschland hingegen nicht identisch mit diesem sei, sondern völker- und verfassungsrechtlich illegal und de jure nicht existent sei. Zwar habe eine Regierung in Form einer "Kommissarischen Reichsregierung" im Augenblick zwar noch keine faktische Staatsgewalt, sie führe jedoch rechtsgültig die Regierungs- und Amtsgeschäfte für Deutschland. In der Regel liegen diesen "Reichsregierungen" diverse Verschwörungstheorien zugrunde, die mit einem baldigen Zusammenbruch der Bundesrepublik Deutschland rechnen, nach dem die KRRs dann auch faktisch die Regierungsgewalt übernähmen. |
| + | |
| + | ==KRR-Ausweise vor Gericht== |
| + | Einerseits gibt es gerichtliche Entscheidungen, nach denen die KRR-''Reichsausweise'' als ''zur Täuschung im Rechtsverkehr geeignet'' angesehen werden und die Verwendung somit wegen Urkundenfälschung strafbar ist.<ref>Landgericht Freiburg, 7 NS 22 Ds 51 Js 11896/02 – AK 89/02</ref> Allerdings geht die überwiegende Meinung in der Rechtsprechung davon aus, dass ein unbefangener Betrachter ''sogleich unzweifelhaft'' den nichtamtlichen Charakter der "Reichsausweise" erkenne. Daher komme eine Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung nicht in Betracht, solange die von den "Reichsregierungen" herausgegebenen Papiere "in keiner Weise den Anschein amtlicher Dokumente erwecken".<ref>OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. April 2006, 4 Ws 98/06</ref> Allenfalls komme, je nach Ausgestaltung der "Reichsausweise", eine Ordnungswidrigkeit nach § 124 OWiG (unbefugte Benutzung des Bundesadlers) in Betracht. |
| | | |
| ==Rechtslage== | | ==Rechtslage== |
| + | ===BVerfGE vom 31. Juli 1973=== |
| KRR-Anhänger begründen ihre Sicht mit einer Passage aus dem Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 36,1 zum Grundlagenvertrag vom 31. Juli 1973, wo es heißt:<ref>http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv036001.html</ref> | | KRR-Anhänger begründen ihre Sicht mit einer Passage aus dem Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 36,1 zum Grundlagenvertrag vom 31. Juli 1973, wo es heißt:<ref>http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv036001.html</ref> |
| | | |
Zeile 15: |
Zeile 19: |
| Dieses Urteil verfolgte damals allerdings nicht das Ziel, das Deutsche Reich weiter bestehen zu lassen, sondern die Einheit Deutschlands als Option beizubehalten, indem die innerdeutsche Grenze völkerrechtlich nicht anerkannt wurde. Miit der Wiedervereinigung von Deutschlad wurde die Präambel des Grundgesetzes und die Artikel 23 sowie 46 des Grundgesetzes entsprechend angepasst. Damit steht das Staatsgebiet der Bundesrepublik fest und das Deutsche Reich ist spätestens zu diesem Zeitpunkt untergegangen. | | Dieses Urteil verfolgte damals allerdings nicht das Ziel, das Deutsche Reich weiter bestehen zu lassen, sondern die Einheit Deutschlands als Option beizubehalten, indem die innerdeutsche Grenze völkerrechtlich nicht anerkannt wurde. Miit der Wiedervereinigung von Deutschlad wurde die Präambel des Grundgesetzes und die Artikel 23 sowie 46 des Grundgesetzes entsprechend angepasst. Damit steht das Staatsgebiet der Bundesrepublik fest und das Deutsche Reich ist spätestens zu diesem Zeitpunkt untergegangen. |
| | | |
− | ==KRR-Ausweise vor Gericht== | + | ===Wortlaut Urteilsbegründung des Amtsgericht Duisburg von 1996=== |
− | Einerseits gibt es gerichtliche Entscheidungen, nach denen die KRR-''Reichsausweise'' als ''zur Täuschung im Rechtsverkehr geeignet'' angesehen werden und die Verwendung somit wegen Urkundenfälschung strafbar ist.<ref>Landgericht Freiburg, 7 NS 22 Ds 51 Js 11896/02 – AK 89/02</ref> Allerdings geht die überwiegende Meinung in der Rechtsprechung davon aus, dass ein unbefangener Betrachter ''sogleich unzweifelhaft'' den nichtamtlichen Charakter der "Reichsausweise" erkenne. Daher komme eine Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung nicht in Betracht, solange die von den "Reichsregierungen" herausgegebenen Papiere "in keiner Weise den Anschein amtlicher Dokumente erwecken".<ref>OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. April 2006, 4 Ws 98/06</ref> Allenfalls komme, je nach Ausgestaltung der "Reichsausweise", eine Ordnungswidrigkeit nach § 124 OWiG (unbefugte Benutzung des Bundesadlers) in Betracht.
| |
− | | |
− | ==Wortlaut Urteilsbegründung des Amtsgericht Duisburg von 1996== | |
| Aus der Urteilsbegründung mit Aktenzeichen 46 K 361/04 (NJW 2006, 3577) vom 26. Januar 2006: ''Eine "deutsche Reichsverfassung" vom 19.1.1996, eine kommissarische Reichsregierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist [...] Anders lautende Behauptungen und Rechtsansichten beruhen auf ideologischen Wahnvorstellungen. Sie werden gemeinhin allenfalls von rechtsradikalen Agitatoren (vgl. dazu BVerfGE 2, 1 [56 f.]; Verfassungsschutzbericht 2003, hrsg. vom BMI, 2004, S. 55, 89 f.) oder Psychopathen vertreten [...]'' | | Aus der Urteilsbegründung mit Aktenzeichen 46 K 361/04 (NJW 2006, 3577) vom 26. Januar 2006: ''Eine "deutsche Reichsverfassung" vom 19.1.1996, eine kommissarische Reichsregierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist [...] Anders lautende Behauptungen und Rechtsansichten beruhen auf ideologischen Wahnvorstellungen. Sie werden gemeinhin allenfalls von rechtsradikalen Agitatoren (vgl. dazu BVerfGE 2, 1 [56 f.]; Verfassungsschutzbericht 2003, hrsg. vom BMI, 2004, S. 55, 89 f.) oder Psychopathen vertreten [...]'' |
| | | |
− | ==4+2 Vertrag Artikel 7== | + | ===4+2 Vertrag Artikel 7=== |
| Artikel 7 | | Artikel 7 |
| | | |