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Quelle: Der Honigmann Blog vom 31.05.2012</ref>
 
Quelle: Der Honigmann Blog vom 31.05.2012</ref>
 
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Laut eigenen Aussagen auf seiner Facebookseite läuft gegen Köwing ein Strafverfahren wegen "Verunglimpfung der Verfassung", eine Straftat nach Paragraph 90b des Strafgesetzbuches, die mit einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren geahndet werden kann. Der Termin dazu findet am 3. Juni 2013 beim Amtsgericht Varel um 8:30 Uhr statt.
    
==Zitate==
 
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