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==Konflikte mit dem Gesetz==
 
==Konflikte mit dem Gesetz==
Im Jahr 2006 wurde Leonhard Hochenegg wegen "fahrlässiger, schwerer Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen an zwei Patientinnen" angeklagt. Die Fälle hatten sich im Zeitraum 1997 bis 2003 zugetragen. In einem Fall habe er bei einer an Brustkrebs erkrankten Frau "die Empfehlung einer anerkannten medizinischen Behandlung, ohne die eine solche Erkrankung unzweifelhaft tödlich endet, unterlassen". Im zweiten Fall hatte er einer an Depression erkrankten Patientin angebliche Schlaftropfen "aus heimischen und asiatischen Kräutern" verordnet, die "keine Nebenwirkungen" hätten. Tatsächlich habe es sich aber um "Psychopax", also Diazepam gehandelt, ein Medikament, das zu psychischer und körperlicher Abhängigkeit führen kann.<ref>[http://tirv1.orf.at/stories/294563 Prozess gegen Hochenegg vertagt. tirol.ORF.at, 22. Juli 2008]</ref><ref>[http://derstandard.at/1216325419262 Wunderheiler-Prozess: "Im Krankenhaus wird nur vom Tod geredet." DER STANDARD, 23. Juli 2008]</ref> Hochenegg bekannte sich nicht schuldig, unter anderem, weil die Krebspatientin jede andere Behandlung abgelehnt habe. Im Dezember 2008 wurde Hochenegg in beiden Fällen freigesprochen, da eine persönliche Schuld nicht nachweisbar gewesen sei. Das Gericht betonte aber, "dass die Behandlungen in der Ordination Hocheneggs sämtlichen Regeln der ärztlichen Kunst wiedersprachen".<ref>[http://tirv1.orf.at/stories/328434 Freispruch für Hochenegg. tirol.ORF.at, 12. Dezember 2008]</ref> Seine Zulassung als Arzt war Hochenegg bereits früher aberkannt worden.
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Im Jahr 2006 wurde Leonhard Hochenegg wegen "fahrlässiger, schwerer Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen an zwei Patientinnen" angeklagt. Die Fälle hatten sich im Zeitraum 1997 bis 2003 zugetragen. In einem Fall habe er bei einer an Brustkrebs erkrankten Frau "die Empfehlung einer anerkannten medizinischen Behandlung, ohne die eine solche Erkrankung unzweifelhaft tödlich endet, unterlassen". Im zweiten Fall hatte er einer an Depression erkrankten Patientin angebliche Schlaftropfen "aus heimischen und asiatischen Kräutern" verordnet, die "keine Nebenwirkungen" hätten. Tatsächlich habe es sich aber um "Psychopax", also Diazepam gehandelt, ein Medikament, das zu psychischer und körperlicher Abhängigkeit führen kann.<ref>[http://tirv1.orf.at/stories/294563 Prozess gegen Hochenegg vertagt. tirol.ORF.at, 22. Juli 2008]</ref><ref>[http://derstandard.at/1216325419262 Wunderheiler-Prozess: "Im Krankenhaus wird nur vom Tod geredet." DER STANDARD, 23. Juli 2008]</ref> Hochenegg bekannte sich nicht schuldig, unter anderem, weil die Krebspatientin jede andere Behandlung abgelehnt habe. Im Dezember 2008 wurde Hochenegg in beiden Fällen freigesprochen, da eine persönliche Schuld nicht nachweisbar gewesen sei. Das Gericht betonte aber, "dass die Behandlungen in der Ordination Hocheneggs sämtlichen Regeln der ärztlichen Kunst wiedersprachen". Seine Zulassung als Arzt war Hochenegg bereits früher aberkannt worden.<ref>[http://tirv1.orf.at/stories/328434 Freispruch für Hochenegg. tirol.ORF.at, 12. Dezember 2008]</ref>
    
==Quellen==
 
==Quellen==
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