Änderungen

218 Bytes hinzugefügt ,  17:50, 28. Feb. 2013
Zeile 30: Zeile 30:  
[[image:vitasilver.jpg|Umstrittenes Vitasilver-Produkt|thumb]]
 
[[image:vitasilver.jpg|Umstrittenes Vitasilver-Produkt|thumb]]
 
[[image:vitasilver3.jpg|Erklärung der Firma Vitasilver|thumb]]
 
[[image:vitasilver3.jpg|Erklärung der Firma Vitasilver|thumb]]
 +
[[image:BAG Pocket Silver.jpg|Warnung der Schweizer Gesundheitsbehörde BAG vor Gerät "Pocket Silver" zur Eigenherstellung von kolloidalem Silber (Februar 2013 nach einem Fall von Argyrie im Umland von Basel)|thumb]]
 
Kolloidales Silber wird in manchen Ländern als "OTC over the counter" NEM - also [[Nahrungsergänzungsmittel]] - legal vertrieben. Eine "alte" Zulassung von 1938 gibt es in den USA. In Deutschland ist kolloidales Silber laut Gutachten des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BFARM) ein Arzneimittel nach den Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes.<ref>Gutachten des Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte, Sendung WISO (ZDF) am 3.&nbsp;März 2008</ref> Es kann daher nicht als Nahrungsergänzungsmittel oder ''Experimentierwasser'' angeboten werden. Auch die Herstellung ist nach §13 des Arzneimittelgesetzes von einer erteilten Erlaubnis abhängig. Nach Angaben des Rechtswissenschaftlers Benedikt Buchner vom Institut für Gesundheits- und Medizinrecht der Universität Bremen (IGMR) sind auch Geräte zur Herstellung von kolloidalem Silber (Silbergeneratoren) als Arzneimittel einzuordnen und als eine Verabreichungsform des kolloidalen Silbers anzusehen.<ref>Angaben des  Rechtswissenschaftlers Benedikt Buchner vom Institut für Gesundheits- und Medizinrecht der Universität Bremen (IGMR), zitiert in: Sendung WISO (ZDF) vom 3.&nbsp;März 2008</ref> Eine Zulassung als Arzneimittel, die klinische Prüfungen beinhaltet, wird offenbar wegen der hohen Kosten (und möglicher Unwirksamkeit) von den Vertreibern in Deutschland gescheut. Es ist in Deutschland als Arzneimittel nicht zugelassen. Es wird jedoch immer wieder als Nahrungsergänzungsmittel (ohne Nährwert) oder als ''Pflanzenschutzmittel'' oder ''Experimentierwasser'' angeboten. Als Nahrungsergänzungsmittel würde es rechtlich als Lebensmittel gelten und fiele automatisch unter das LFGB<ref>http://www.gesetze-im-internet.de/lfgb</ref> von 2005. Ferner unterliegt es der NemV von 2004,<ref>http://www.gesetze-im-internet.de/nemv</ref> die in der Anlage&nbsp;1 eine Liste erlaubter Substanzen enthält. Silber steht nicht auf dieser Liste. Daher gab es zahlreiche Ermittlungsverfahren, Abmahnverfahren und Durchsuchungsbeschlüsse in diesem Zusammenhang. Im Zuge der Ermittlungen der Redaktion der Sendung WISO des ZDF im Februar und März 2008<ref>http://wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/25/0,1872,1001625,00.html?dr=1</ref> wurde der deutsche Anbieter von Silbergeneratoren namens Vitasilver damit konfrontiert, dass die angebotenen Produkte Arzneimittel sind. Vitasilver reagierte mit der sofortigen Löschung seiner Internetseiten und stoppte den Verkauf.
 
Kolloidales Silber wird in manchen Ländern als "OTC over the counter" NEM - also [[Nahrungsergänzungsmittel]] - legal vertrieben. Eine "alte" Zulassung von 1938 gibt es in den USA. In Deutschland ist kolloidales Silber laut Gutachten des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BFARM) ein Arzneimittel nach den Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes.<ref>Gutachten des Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte, Sendung WISO (ZDF) am 3.&nbsp;März 2008</ref> Es kann daher nicht als Nahrungsergänzungsmittel oder ''Experimentierwasser'' angeboten werden. Auch die Herstellung ist nach §13 des Arzneimittelgesetzes von einer erteilten Erlaubnis abhängig. Nach Angaben des Rechtswissenschaftlers Benedikt Buchner vom Institut für Gesundheits- und Medizinrecht der Universität Bremen (IGMR) sind auch Geräte zur Herstellung von kolloidalem Silber (Silbergeneratoren) als Arzneimittel einzuordnen und als eine Verabreichungsform des kolloidalen Silbers anzusehen.<ref>Angaben des  Rechtswissenschaftlers Benedikt Buchner vom Institut für Gesundheits- und Medizinrecht der Universität Bremen (IGMR), zitiert in: Sendung WISO (ZDF) vom 3.&nbsp;März 2008</ref> Eine Zulassung als Arzneimittel, die klinische Prüfungen beinhaltet, wird offenbar wegen der hohen Kosten (und möglicher Unwirksamkeit) von den Vertreibern in Deutschland gescheut. Es ist in Deutschland als Arzneimittel nicht zugelassen. Es wird jedoch immer wieder als Nahrungsergänzungsmittel (ohne Nährwert) oder als ''Pflanzenschutzmittel'' oder ''Experimentierwasser'' angeboten. Als Nahrungsergänzungsmittel würde es rechtlich als Lebensmittel gelten und fiele automatisch unter das LFGB<ref>http://www.gesetze-im-internet.de/lfgb</ref> von 2005. Ferner unterliegt es der NemV von 2004,<ref>http://www.gesetze-im-internet.de/nemv</ref> die in der Anlage&nbsp;1 eine Liste erlaubter Substanzen enthält. Silber steht nicht auf dieser Liste. Daher gab es zahlreiche Ermittlungsverfahren, Abmahnverfahren und Durchsuchungsbeschlüsse in diesem Zusammenhang. Im Zuge der Ermittlungen der Redaktion der Sendung WISO des ZDF im Februar und März 2008<ref>http://wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/25/0,1872,1001625,00.html?dr=1</ref> wurde der deutsche Anbieter von Silbergeneratoren namens Vitasilver damit konfrontiert, dass die angebotenen Produkte Arzneimittel sind. Vitasilver reagierte mit der sofortigen Löschung seiner Internetseiten und stoppte den Verkauf.
 
Bei eBay USA ist kolloidales Silber nicht zu verkaufen, in Deutschland gab es Ermittlungsverfahren und Beschlagnahmungen bei eBay-Händlern.
 
Bei eBay USA ist kolloidales Silber nicht zu verkaufen, in Deutschland gab es Ermittlungsverfahren und Beschlagnahmungen bei eBay-Händlern.
81.394

Bearbeitungen