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===Nebenwirkungen bei Niedrigpotenzen===
 
===Nebenwirkungen bei Niedrigpotenzen===
 
[[image:Notakehl.jpg|Notakehl D3-Zäpfchen|thumb]]
 
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Glaubt man den Befürwortern der Homöopathie, so wäre die Anwendung stets nebenwirkungsfrei, und dies mag im allgemeinen auch auf die so genannten ''Hochpotenzen'' bezogen plausibel erscheinen. Wenn man die Problematik der Homöopathie-Wirkungslosigkeit (gegenüber Placebo) und des Zeitverzuges durch Verzicht auf wirksame Therapien außer Acht lässt, lassen sich aber in der Fachliteratur Angaben zu Nebenwirkungen durch niedrig potenzierte Homöopathika finden. Nicht jedes als homöopathisches Medikament zugelassene Mittel enthält die Wirksubstanzen in hinreichender Verdünnung (bzw. „hoher Potenz“), so dass es frei von unerwünschten Nebenwirkungen wäre. Als Beispiel kann hier ein Mittel gegen Bluthochdruck namens „Homviotensin“ ® genannt werden, das als ''nebenwirkungsfrei'' vermarktet wird, aber einige Phytotherapeutika in ausreichender Konzentration enthält, um pharmakologische Wirkungen zu entfalten. Zitat Bewerbung: ''Eine Tablette Homviotensin zu 320 mg enthält, arzneilich wirksame Bestandteile Reserpinum Trit. D3 32,0 mg (HAB1, Vorschrift 6); Rauwolfia Trit. D3 32,0 mg; Viscum album Trit. D2 32,0 mg; Crataegus Trit. D2 64,0 mg. Die sonstigen Bestandteile sind Lactose und Magnesiumstearat [...]'' Hier sind also herzwirksame Substanzen in erheblicher Konzentration zu finden. Als Nebenwirkungen werden zusätzlich ''verstopfte Nase und depressive Verstimmung'' genannt. Die meisten homöopathischen [[Komplexmittelhomöopathie|Komplexmittel]] funktionieren nicht homöopathisch, sondern haben eindeutig pharmakologische Wirkungen. Dies wird durch den Einsatz von ''Niedrigpotenzen'' der eingesetzten Urtinkturen erreicht. Damit lassen sich sogar kleinere Studien mit nachgewiesener Wirksamkeit durchführen, die aber dann nicht mehr auf dem Prinzip der Homöopathie basieren, sondern lediglich reproduzierbare Beobachtungen der Pharmakodynamik zeigen. Diese Komplexmittel sind für bestimmte Indikationen zugelassen. Allgemein kann als Faustregel davon ausgegangen werden, dass bei niedrigen Potenzstufen (''kritische Potenz'' im allgemeinen bis etwa D6) eine reguläre unerwünschte Arzneimittelwirkung auftreten kann, weil im Mittel noch nennenswerte Stoffmengen mit dem gesamten Wirkungsspektrum enthalten sind. So können z.B. durch die Anwendung von Mercurius (Quecksilber), Arsenicum (Arsen) oder Nux vomica (Brechnuss), einer Pflanze die Strychnin-Alkaloide enthält, Vergiftungen hervorgerufen werden. Die kritische Potenz ist abhängig vom Tablettengewicht sowie dem Molekulargewicht der Wirksubstanz und ihrer relativen Wirksamkeit. Als Beispiel soll die kritische Potenz für das Diphtherie-Toxin berechnet werden: das Toxin hat ein Molekulargewicht von 61 kDa. Ein einziges Molekül vermag eine Zelle zu töten. Die Tablette möge 10 mg wiegen, was etwa einem Kügelchen mit dem Radius 1 mm entspricht. 10 mg entsprechen 1,6*10^-7 Mol bzw. 1*10^17 Moleküle Bei einer Potenz von D16, enthält eine 10 mg Tablette noch 10 Moleküle, bzw. 10 potenziell tote Zellen, was eindeutig noch zu unerwünschten Nebenwirkungen führen würde.
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Glaubt man den Befürwortern der Homöopathie, so wäre die Anwendung stets nebenwirkungsfrei, und dies mag im allgemeinen auch auf die so genannten ''Hochpotenzen'' bezogen plausibel erscheinen. Wenn man die Problematik der Homöopathie-Wirkungslosigkeit (gegenüber Placebo) und des Zeitverzuges durch Verzicht auf wirksame Therapien außer Acht lässt, lassen sich aber in der Fachliteratur Angaben zu Nebenwirkungen durch niedrig potenzierte Homöopathika finden. Nicht jedes als homöopathisches Medikament zugelassene Mittel enthält die Wirksubstanzen in hinreichender Verdünnung (bzw. „hoher Potenz“), so dass es frei von unerwünschten Nebenwirkungen wäre.  
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Wissenschaftler um Paul Posadzki von der Abteilung für Komplementärmedizin der Peninsula Medical School in Exeter (Großbritannien) veröffentlichten 2012 eine Studie über gesammelte Daten aus wissenschaftlichen Datenbanken zu Nebenwirkungen der Homöopathie.<ref>The International Journal of Clinical Practise, Bd. 66, S. 1178, 2012</ref>. Die Daten stammten von 1159 Patienten, die zwischen 1978 und 2010 in 17 Ländern (darunter auch Deutschland) schlechte Erfahrungen mit der Homöopathie gemacht hatten. Die Mehrzahl der teils starken Nebenwirkungen waren allergische Reaktionen und Vergiftungen - die in der Regel bei lediglich geringfügig verdünnten Ausgangsstoffen auftraten. Dazu zählen in der Homöopathie auch giftige Schwermetalle wie Arsen, Kadmium oder Quecksilber sowie andere toxische Substanzen wie eben Kerosin. "Homöopathie hat das Potenzial, Patienten und Konsumenten direkt und indirekt zu schaden", resümierten die Forscher um Posadzki. Die Forscher betonen jedoch auch, dass konventionelle Medikamente selbstverständlich viel häufiger Nebenwirkungen zeigen. Man müsse aber auf das Risiko-Nutzen-Verhältnis schauen - und das sehe bei einer unwirksamen Methode wie der Homöopathie schlecht aus.
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Als Beispiel für niedrig potenzierte und nebenwirkungsträchtige Mittel kann hier ein Mittel gegen Bluthochdruck namens „Homviotensin“&nbsp;&reg; genannt werden, das als ''nebenwirkungsfrei'' vermarktet wird, aber einige Phytotherapeutika in ausreichender Konzentration enthält, um pharmakologische Wirkungen zu entfalten. Zitat Bewerbung: ''Eine Tablette Homviotensin zu 320&nbsp;mg enthält, arzneilich wirksame Bestandteile Reserpinum Trit.&nbsp;D3 32,0&nbsp;mg (HAB1, Vorschrift&nbsp;6); Rauwolfia Trit.&nbsp;D3 32,0&nbsp;mg; Viscum album Trit.&nbsp;D2 32,0&nbsp;mg; Crataegus Trit.&nbsp;D2 64,0&nbsp;mg. Die sonstigen Bestandteile sind Lactose und Magnesiumstearat [...]'' Hier sind also herzwirksame Substanzen in erheblicher Konzentration zu finden. Als Nebenwirkungen werden zusätzlich ''verstopfte Nase und depressive Verstimmung'' genannt. Die meisten homöopathischen [[Komplexmittelhomöopathie|Komplexmittel]] funktionieren nicht homöopathisch, sondern haben eindeutig pharmakologische Wirkungen. Dies wird durch den Einsatz von ''Niedrigpotenzen'' der eingesetzten Urtinkturen erreicht. Damit lassen sich sogar kleinere Studien mit nachgewiesener Wirksamkeit durchführen, die aber dann nicht mehr auf dem Prinzip der Homöopathie basieren, sondern lediglich reproduzierbare Beobachtungen der Pharmakodynamik zeigen. Diese Komplexmittel sind für bestimmte Indikationen zugelassen. Allgemein kann als Faustregel davon ausgegangen werden, dass bei niedrigen Potenzstufen (''kritische Potenz'' im allgemeinen bis etwa&nbsp;D6) eine reguläre unerwünschte Arzneimittelwirkung auftreten kann, weil im Mittel noch nennenswerte Stoffmengen mit dem gesamten Wirkungsspektrum enthalten sind. So können z.B. durch die Anwendung von Mercurius (Quecksilber), Arsenicum (Arsen) oder Nux vomica (Brechnuss), einer Pflanze die Strychnin-Alkaloide enthält, Vergiftungen hervorgerufen werden. Die kritische Potenz ist abhängig vom Tablettengewicht sowie dem Molekulargewicht der Wirksubstanz und ihrer relativen Wirksamkeit. Als Beispiel soll die kritische Potenz für das Diphtherie-Toxin berechnet werden: das Toxin hat ein Molekulargewicht von 61&nbsp;kDa. Ein einziges Molekül vermag eine Zelle zu töten. Die Tablette möge 10&nbsp;mg wiegen, was etwa einem Kügelchen mit dem Radius 1&nbsp;mm entspricht. 10&nbsp;mg entsprechen 1,6*10^-7&nbsp;Mol bzw. 1*10^17&nbsp;Moleküle Bei einer Potenz von&nbsp;D16, enthält eine 10&nbsp;mg Tablette noch 10&nbsp;Moleküle, bzw. 10&nbsp;potenziell tote Zellen, was eindeutig noch zu unerwünschten Nebenwirkungen führen würde.
    
Das Berliner Arznei-Telegramm (at) berichtet in seiner Ausgabe 04/12<ref>http://www.arznei-telegramm.de/html/sonder/1204039_03.html</ref> über vier schwerwiegende allergische Reaktionen auf Schimmelpilze im homöopathisch potenzierten Mitteln, darunter Nierenversagen aufgrund interstitieller Nephritis nach Anwendung von Notakehl der Firma Sanum-Kehlbeck (siehe dazu: [[Sanum-Therapie]] und Artikel zu [[Günther Enderlein]]). Das deutsche Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) berichtet in seinem Pharmakovigilanznachricht vom 8.&nbsp;März 2012 (Abwehr von Gefahren durch Arzneimittel, Stufe&nbsp;II - hier: Penicillium chrysogenum und sonstige Schimmel- und Hefepilz enthaltenden Arzneimittel bis zu einer Potenz von D8<ref>http://www.bfarm.de/SharedDocs/1_Downloads/DE/Pharmakovigilanz/stufenplverf/penicilliumhaltige-am-anhoerung.pdf;jsessionid=753AD580FC30B04434612C7B49A0B675.1_cid103?__blob=publicationFile</ref>) über zwei Fälle in ihrer UAW-Datenbank, bei denen es nach Einnahme des Präparats Notakehl zu einer interstitiellen Nephritis kam, einer mitunter auch allergisch bedingten Nierenentzündung. Das BfArM beruft sich dabei auf Fallberichte aus der DMW.<ref>G. Türkoglu-Raach et al: DMW (2010) 135 (24): S. 1224-1227)</ref> Das Bundesinstitut soll demnach vorhaben, die Registrierung einiger homöopathischer Arzneimittel zu widerrufen, die Schimmel- und Hefepilzextrakte in niedrigen Potenzen (bis D8) enthalten. Genannte werden Präparate mit Candida albicans, Candida parapsilosis, Aspergillus niger, Mucor mucedo, Mucor racemosus, Penicillium chrysogenum, Penicillium glabrum und Penicillium roquefortii. Da dem BfArM bei homöopathischen Präparaten auf Schimmel- und Hefepilzbasis häufig keine Angaben zum DEV vorliegen, ist die Festlegung einer sicheren Grenzpotenz schwierig. In der jetzt vom BfArM als Obergrenze gewählten Potenz&nbsp;D8 liegt die Urtinktur in einer Verdünnung von 1:100.000.000 vor.<ref>http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=41359</ref>
 
Das Berliner Arznei-Telegramm (at) berichtet in seiner Ausgabe 04/12<ref>http://www.arznei-telegramm.de/html/sonder/1204039_03.html</ref> über vier schwerwiegende allergische Reaktionen auf Schimmelpilze im homöopathisch potenzierten Mitteln, darunter Nierenversagen aufgrund interstitieller Nephritis nach Anwendung von Notakehl der Firma Sanum-Kehlbeck (siehe dazu: [[Sanum-Therapie]] und Artikel zu [[Günther Enderlein]]). Das deutsche Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) berichtet in seinem Pharmakovigilanznachricht vom 8.&nbsp;März 2012 (Abwehr von Gefahren durch Arzneimittel, Stufe&nbsp;II - hier: Penicillium chrysogenum und sonstige Schimmel- und Hefepilz enthaltenden Arzneimittel bis zu einer Potenz von D8<ref>http://www.bfarm.de/SharedDocs/1_Downloads/DE/Pharmakovigilanz/stufenplverf/penicilliumhaltige-am-anhoerung.pdf;jsessionid=753AD580FC30B04434612C7B49A0B675.1_cid103?__blob=publicationFile</ref>) über zwei Fälle in ihrer UAW-Datenbank, bei denen es nach Einnahme des Präparats Notakehl zu einer interstitiellen Nephritis kam, einer mitunter auch allergisch bedingten Nierenentzündung. Das BfArM beruft sich dabei auf Fallberichte aus der DMW.<ref>G. Türkoglu-Raach et al: DMW (2010) 135 (24): S. 1224-1227)</ref> Das Bundesinstitut soll demnach vorhaben, die Registrierung einiger homöopathischer Arzneimittel zu widerrufen, die Schimmel- und Hefepilzextrakte in niedrigen Potenzen (bis D8) enthalten. Genannte werden Präparate mit Candida albicans, Candida parapsilosis, Aspergillus niger, Mucor mucedo, Mucor racemosus, Penicillium chrysogenum, Penicillium glabrum und Penicillium roquefortii. Da dem BfArM bei homöopathischen Präparaten auf Schimmel- und Hefepilzbasis häufig keine Angaben zum DEV vorliegen, ist die Festlegung einer sicheren Grenzpotenz schwierig. In der jetzt vom BfArM als Obergrenze gewählten Potenz&nbsp;D8 liegt die Urtinktur in einer Verdünnung von 1:100.000.000 vor.<ref>http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=41359</ref>
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