Diskussion:Colostrum
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OLG Frankfurt a. M. - 6 U 262/10 - Urt. v. 19.01.12 Die Werbung für ein als Nahrungsergänzungsmittel vertriebenes Kolostrum-Produkt mit den Behauptungen "hilft Phasen der Schwäche zu überbrücken: zum Beispiel vor und im Wettkampf, im Training, im Job, im Auto, aber auch bei Krankheit" ist als gesundheitsbezogene Angabe i.S.v. Art. 2 II Nr. 5 HCV anzusehen. Die Angabe ist gem. Art. 10 I HCV unzulässig, sofern der Verwender die Richtigkeit der von ihm für seine Produkte in Anspruch genommenen gesundheitsbezogenen Angaben entgegen Art. 5 I lit. a HCV nicht anhand allgemein anerkannter wissenschaftlicher Nachweise belegt hat.