Kriminaltelepathie
Als Kriminaltelepathie werden Versuche bezeichnet, über parapsychologische Techniken des Hellsehens Kriminalfälle zu lösen. Entsprechende kommerzielle Diensteanbieter, die zugleich zumeist keine Kriminologen sind bzw. keinerlei fachliche Kompentenz besitzen, bezeichnen sich auch als "psychic detectives". Die Kriminaltelepathie ist fachlich nicht als kriminaltechnische Ermittlungsmethode anerkannt, wird aber immer wieder in Sensationsberichten der Boulevard- und Regenbogenpresse thematisiert. In seriösen kriminalistischen Publikationen wird der Einsatz von Hellsehern bei polizeilichen Ermittlungen kritisch bewertet. Insbesondere gibt es keinerlei seriös publizierte Berichte über erfolgreiche Vorhersagen von Hellsehern. So ist im Fachblatt "Die Kriminalpolizei" dazu zu lesen:
"Besonders wichtig ist dem Autor in diesem Zusammenhang der Befund, dass – nach Angaben der befragten Polizeidienststellen – die entsprechenden Hellseher in keinem einzigen Falle einen brauchbaren Hinweis gegeben oder auch nur im Entferntesten weitergeholfen hätten."[1]
Zum gleichen Ergebnis kommen mehrere andere Untersuchungen (z.B. aus den USA), aus denen deutlich wird, dass das Wirken von "Hellsehern" und Betrügern für die betroffenen Opferfamilien eine erhebliche Belastung darstellt.[2] Der international tätige promovierte Kriminalbiologe Mark Benecke hat sich regelmäßig und ohne Ergebnis bei Polizeibehörden u.ä. nach dem angeblichen Einsatz von Hellsehern erkundigt und selbst ein "kriminalistisch tätiges Medium" mit echten Fällen aus der Polizeipraxis getestet, ebenfalls ohne positives Ergebnis (nachzulesen in der Zeitschrift "Skeptiker").
Geschichte der Kriminaltelepathie im deutschsprachigen Raum
Die Geschichte der Kriminaltelepathie im Sinne einer Zusammenarbeit von Ermittlungsbehörden mit Hellseher/innen reicht im deutschsprachigen Raum mindestens bis ins 20. Jahrhundert zurück. 1921 gab es in Wien für eine kurze Zeit sogar ein "Institut für kriminaltelepathische Forschung". Das Institut machte es sich zur Aufgabe, die Erfahrungen zu sammeln, zu sichten, in ein logisches System zu bringen und daraus einen ›Kriminaltelepathie‹ betitelten Zweig der Kriminalwissenschaft zu machen.[3]
In Deutschland führte 1919 ein Leipziger Polizeirat »um des wissenschaftlichen Interesses der Sache willen« ein durchaus ernstgemeintes Experiment mit einem weithin bekannten "Telepathen" durch, das den Einsatz solcher Methoden in der kriminalistischen Praxis für die Zukunft ausloten sollte.
1929 untersagte das Preußische Innenministerium seinen Beamten, "Hellseher, Telepathen u. dgl. zur Aufklärung strafbarer Handlungen heranzuziehen" – gleichzeitig sollten sie aber "alle ihnen bekannten Tatspuren in der geeigneten Weise [nachprüfen] und ihnen gegebenenfalls selbstständig [nachgehen], auch wenn diese das Ergebnis eines von dritter Seite vorgenommenen parapsychologischen Experiments [...] sind".
1954 sah sich das Innenministerium Nordrhein-Westfalens genötigt, seinen Ermittlungsbeamten solche Methoden durch einen neuen Runderlass zu untersagen:
- "Polizeiliche Maßnahmen [...] dürfen nur mit Mitteln durchgeführt werden, die objektiv nachprüfbar sind. Es ist daher unzulässig, zur Durchführung solcher Maßnahmen, insbesondere zur Aufklärung strafbarer Handlungen übersinnliche Mittel selbst anzuwenden oder sich solcher Personen (Hellseher, Wahrsager usw,.) zu bedienen, die angeblich im Besitz übersinnlicher Fähigkeiten sind."
Laut einer offiziellen Stellungnahme von Interpol Den Haag vom 21. November 1957 lehnt auch die niederländische Polizei jede Zusammenarbeit mit so genannten "Paragnosten" ab.
Weblinks
- Weißes Rauschen: NSU-Ermittlungen und die »Kriminaltelepathie« apabiz | NSU Watchblog 24. September 2012
- Veit Medick: Rechtsterrorismus: Polizei suchte mit Geisterbeschwörer nach NSU-Mördern 14. Juni 2012
Quellennachweise
Hinweis: Teile dieses Artikels stammen aus "Der Rundbrief des apabiz e.v. Nr. 56"