MBST-Anwendung (Bild: MedTecMedizintechnik GmbH)

Die Kernspin-Resonanztherapie bzw. MBST (auch Multi-Bio-Signal-Therapie, Therapeutische Kernspinresonanz, Magnetresonanztherapie, Nuclear Magnetic Resonance Therapy (NMRT), nicht zu verwechseln mit der bildgebenden Untersuchungsmethode Magnetresonanztomographie) ist eine nicht wissenschaftlich anerkannte[1] Behandlungsmethode aus dem Bereich der PEMF-Therapien (Pulsed Electromagnetic Field Therapy, eine Variante der Magnetfeldtherapie mit zeitlich veränderlichen Magnetfeldern, die nach Angaben des Herstellers des entsprechenden Behandlungsgerätes bei Arthrose das Nachwachsen verlorengegangener Knorpelzellen in Gelenken anregen soll (so genannte Knorpelregeneration). Dies soll durch die Anwendung von "Hochfrequenzimpulsen" geschehen. Zum Einsatz sollen hier drei orthogonal angeordnete dreidimensionale Magnetfelder unterschiedlicher Beschaffenheit und Intensität kommen. Die verwendeten Frequenzen sollen angeblich mit nicht näher genannten "körpereigenen Schwingungsfrequenzen" übereinstimmen, was zu ausschließlich positiven Effekten führe. Laut Werbung soll damit eine Heilung der Arthrose möglich sein. Zitat:

Während ansonsten mit Spritzen und Übungen lediglich schmerzlindernd an Symptomen gearbeitet wird, bietet MBST erstmals die Chance, die Ursache von Arthrose zu heilen oder zumindest entscheidende Fortschritte in der Bekämpfung zu erzielen.

Die Methode sei ferner auch bei Tinnitus oder Osteoporose wirksam, heißt es. In der Werbungn wird anekdotisch behauptet, dass Patienten nach einer diagnostischen Magnetresonanztomographie (auch "Kernspintomographie" genannt) angaben, "sich besser zu fühlen". Verwunderlich ist jedoch der Umstand, dass die bei der MBST verwendeten Magnetfelder nach Herstellerangaben um den Faktor 10.000 schwächer sind als das in Magnetresonanztomographen verwendete Magnetfeld.

Ein Artikel zum Thema Therapeutische Kernspinresonanz bei der deutschsprachigen Wikipedia wurde im Oktober 2011 gelöscht, da es nicht ausreichend Fachliteratur zur therapeutischen Kernspinresonanztherapie gab um eine enzyklopädische Relevanz zu beurteilen. Letzlich erfolgte die Löschung wegen nicht ausreichender Relevanz.

Laut Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (2010) handelt es sich bei dieser Therapieform um eine nicht wissenschaftlich anerkannte Therapieform, eine Wirksamkeit sei nicht belegt.[2]

Produkte zum Thema werden von einer Firma OrthogenMedical aus dem Schweizer Luzern angeboten.[3]

Weblinks

Quellennachweise

  1. http://www.it-recht-kanzlei.de/4/IX_Rechtsprechung_Beispiel/werbung-heilversprechen-heilmethoden.html
  2. Urteil OLG Frankfurt/Main, 27.05.2010 - 6 U 254/07
  3. MBST Medical, Postfach 3940, Winkelriedstrasse 23, CH-6002 Luzern (Schweiz)