Unter Tierrechten versteht man die Ansicht, dass Tieren die gleichen Rechte wie Menschen zuzugestehen werden. Tierrechte werden für jene Tiere gefordert, die nach Ansicht der Vertreter der Tierrechte ein Bewusstsein besitzen. Grundlage hierfür sind ethische Konzepte, die davon ausgehen, dass Tiere über eine Schmerz- und Leidensfähigkeit verfügen. Noch weiter geht die Ansicht, dass Tieren eine eigene Würde zuzusprechen ist.

Solchen Tieren, meist zählen dazu alle Wirbeltiere, sollen demzufolge das Verfügungsrecht am eigenen Leib sowie die Möglichkeit begrenzter Selbstbestimmung gegeben werden. Die gängige Praxis, Tiere als Eigentum oder Handelsgut zu behandeln, wird abgelehnt.

Aus den Forderungen nach Tierrechten ergeben sich zahlreiche radikale Konsequenzen für die Gesellschaft, wie etwa ein gesetzlich vorgeschriebener und staatlich durchgesetzter Veganismus, die Abschaffung aller als Ausbeutung des Tieres angesehene Nutzung von Tieren, z.B. die Nutzung von Milch und Milchprodukten, Wolle, Honig, Seide, Tierversuche, aber auch von Zoos, Zirkussen, Heimtieren und reiten.

Charakteristisch für Tierrechtler sind oft menschenfeindliche Ansichten und Äußerungen.

Tierbefreiung

Einige Tierrechtler setzen ihre Ansichten in fragwürdige Tierbefreiungsaktionen um. Es werden vornehmlich Tiere aus Geflügenmassenhaltungen und Tierversuchslabors „befreit“, d.h. gestohlen. Es werden aber auch z.B. Nerze aus Farmen freigelassen und sogar Kleintiere aus Schulzoos. Dass die entlaufenen Tiere in der Natur meist keine Überlebenschance haben, ist für die Tierbefreier Teil ihrer Ideologie, für das Tier sei es immerhin besser, in Freiheit zu sterben, als in Gefangenschaft zu leben.

Schäden, die z.B. entlaufene Nerze (Amerikanischer Mink) an der heimischen Fauna anrichten, schreiben die Tierbefreier nicht ihren Aktivitäten, sondern dem Tierhalter zu, er sei schuld, weil er Tiere hält.

Kritik

Tiere als Rechtsperson

Die Forderung nach Tierrechten hätte neben den Konsequenzen für die menschliche Ernährung die Folge, dass Tiere in eine Art Rechtverhältnis eintreten würden und dass sie in der Lage sein müssten, moralische Entscheidungen zu treffen, die Rechte anderer zu respektieren oder Rechtskonzepte in irgendeiner Form zu verstehen. Dies wiederum würde neben den Rechten auch Pflichten für das Tier ergeben.

Da die moralischen Forderungen des Menschen im Umgang mit dem Tier auch umgekehrt ein entsprechendes Verhalten des Tieres zum Menschen und zu anderen Tieren nach sich ziehen, würden sich z.B. Fleischfresser strafbar machen, wenn sie nicht auch zu einer vaganen Lebensführung finden würden. Beließe man Fleischfresser bei ihrer normalen Ernährung, käme es wiederum zu einer Ungleichbehandlung mit den Menschen, die ihrerseits auf Tierprodukte verzichten müssen.

Da die verschiedenen Tierarten sehr unterschiedliche Anforderungen an ihre Umwelt und ihre Ernährung haben, ist die Postulierung allübergreifender Tierrechte zudem für die meisten Spezies nicht artgerecht und würde eine Missachtung der jeweils spezifischen Ansprüche bedeuten.

Holocaustvergleich

Einige Tierrechtler und Gruppen stellen zwischen dem heutigen Umgang mit Tieren und dem Holocaust eine Analogie her, so tat dies etwa People for the Ethical Treatment of Animals PETA im Jahr 2003 mit einem Vergleich von Massentierhaltung und Holocaust. In der umstrittenen Ausstellung „Holocaust On Your Plate“ (deutsch: „Holocaust auf Ihrem Teller“), die nach den USA auch 2004 in Deutschland gezeigt wurde, werden Bilder von Juden in Konzentrationslagern denen von getöteten und misshandelten Tieren gegenüber gestellt. Die vergleichende Darstellung wurde in der Öffentlichkeit sehr kontrovers aufgenommen, führte zu erheblichen Protesten und Unterlassungsklagen von Menschenrechtsorganisationen wie der Anti-Defamation League und Opfergruppen.

Position zum Tierschutz

Ohne ein Tier als Rechtsperson anzuerkennen, ist es aber möglich und bereits auch juristische Praxis, Tieren Leidensfähigkeit, Schmerzempfinden und weitere Grundbedürfnisse zuzugestehen und deren Respektierung auch von Menschen einzufordern.