Das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) regelt den Gehalt von Schadstoffen, Gefahrstoffen und Umweltchemikalien in Lebensmitteln und Bedarfs- oder Dekorationsgegenständen. Ziel ist der Schutz der Verbraucher vor gefährlichen Stoffen. Nach dem Gesetz dürfen in Dekorationsgegenständen keine Stoffe enthalten sein, die nach ChemG als gefährliche Stoffe eingestuft wurden.

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